Flughafen BER: Neue Brandenburger Bauordnung löst Schallschutzstreit um Raumhöhen

  • Für die überwiegende Mehrheit der im Land Brandenburg liegenden, nach Planfeststellungsbeschluss schallschutzberechtigten Gebäude ist das heiß umstrittene Thema der Raumhöhen bei Aufenthaltsräumen und zur Wohnnutzung ausgebauten Dachräumen vom Tisch.


    Denn erfreulicherweise heißt es in § 47 Absatz 1 der seit dem 1. Juli 2016 geltenden neuen Brandenburger Bauordnung:
    „Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 Meter haben. Dies gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie für Aufenthaltsräume im Dachraum.

    Mit den Gebäudeklassen 1 und 2 sind die gängigen Einfamilien-, Doppelhaus- und Reihenhaustypen mit höchstens zwei Wohneinheiten gemeint.


    Ortwin Baier, Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, äußerte sich dazu wie folgt:


    „Dass der Raumhöhenstreit durch die geänderte Brandenburger Bauordnung nun zumindest für die überwiegende Mehrheit der Eigentümer schallschutzberechtigter Gebäude im Brandenburger Umfeld des Flughafens BER gelöst ist, ist eine sehr gute Nachricht.


    Ich vermute, dass sich diese veränderte Rechtssituation ab sofort auch in der Kommunikation der Flughafengesellschaft mit den Brandenburger Schallschutzberechtigten widerspiegeln wird.“


    Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) vertrat bisher die Position, ein Aufenthaltsraum müsse entweder 2,40 m (im Erdgeschoss) oder 2,20 m (im Dachgeschoss) hoch sein. Andernfalls handele es sich nicht um einen Aufenthaltsraum im baurechtlichen Sinne und es bestehe demzufolge für diesen Raum kein Anspruch auf baulichen Schallschutz nach Planfeststellungsbeschluss.


    Der FBB wird nun nichts anderes übrig bleiben, als die veränderte Rechtslage anzuerkennen und ihren Entscheidungen zu Grunde zu legen.


    Schallschutzberechtigte, denen der Schutz eines Aufenthaltsraums unter Verweis auf dessen „zu geringe Raumhöhe“ verweigert wurde, sollten sich jetzt schriftlich an die Stabsstelle Schallschutz der Flughafengesellschaft wenden, auf die geänderte Rechtslage hinweisen und um erneute Prüfung der Angelegenheit bitten.


    Ortwin Baier
    Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow