Schädlichkeit von Fluglärm erneut belegt – doch wer schützt die Menschen?

  • NORAH-Studie liefert trotz methodischer Kritikpunkte ernste Warnhinweise



    Mainz und Berlin, 30.10.2015 – Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ sieht sich nach einer ersten Analyse der NORAH-Studie mit den neuen Modulen in seinen Forderungen nach einem echten und umfassenden Nachtflugverbot und weiteren Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bestätigt. Obwohl bei der NORAH-Studie einzelne Vorgehensweisen zu hinterfragen oder zu kritisieren sind, zeigen die Ergebnisse eindeutig in die Richtung der zahlreichen schon vorhandenen anderen nationalen wie internationalen Studien: Verkehrslärm, insbesondere Fluglärm, ist eine erhebliche, krankheitsverursachende Gesundheitsgefahr.


    NORAH zeigt sehr wohl Zusammenhänge von gesundheitlicher Fluglärmeinwirkung u.a. mit Gestörtsein, Lernstörungen bei Kindern oder Depression, um nur einige zu nennen. Die Effekte mögen teilweise eher klein sein, statistisch nicht signifikant – aber sie sind relevant: Sie sind relevant, weil genau diese Effekte in vielen anderen Studien zuvor aufgedeckt und nachgewiesen wurden, national wie international. Eine Vielzahl von Studien u.a. von der WHO, dem Umweltbundesamt, der EU, Umweltorganisationen, Universitäten und Instituten zeigen, welche Krankheiten Fluglärm auslöst – auch NORAH tut dies.


    Auf der anderen Seite müssen bei NORAH einige Fakten hinterfragt und in Ruhe geprüft werden: wie waren die genauen Ein- und Ausschlusskriterien der Probanden, waren die Stichproben repräsentativ ausgewählt? Was wurde wie berechnet?


    Eine erste Analyse der rund 2500-seitigen Studie wirft weitere zu klärende Aspekte auf:
     es fehlen z.B. adäquate Vergleichsgruppen aus unbelasteten Regionen
     die Beteiligungs- bzw. Responseraten sind in vielen Studienteilen von NORAH viel zu niedrig
     die verwendeten Modelle und Algorithmen, mit denen die Daten ausgewertet wurden, können nicht nachvollzogen werden
     die durchgeführten Blutdruckmessungen sind möglicherweise fehlerbehaftet, weil die Anleitung zur Messung fehlerhaft war
     zu den Graphen in der Studie fehlen häufig die zugrunde liegenden Daten


    Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ stellt fest: „Die Ergebnisse von NORAH müssen zusammen mit anderen Studien betrachtet werden. Egal wie umfangreich NORAH ist, das Gesamtbild ergibt sich aus der Betrachtung aller Studien zum Thema, denn auch NORAH enthält Begrenzungen. Von NORAH festgestellte angeblich nur geringe Auswirkungen können mit Limitierungen im Design von NORAH zu tun haben – NORAH ist nicht deswegen richtig und gut, weil sie neu ist.“


    „Eine genauere Analyse der NORAH-Ergebnisse kann ggf. nur durch Auswertung der erhobenen Daten durch neutrale Dritte nachvollzogen werden. Eine solche Analyse sollten die Macher von NORAH dann auch zügig ermöglichen. Bedenklich stimmt, dass in den Auswertungen zu NORAH immer auf die Geheimhaltung der erhobenen Daten hingewiesen wird – hoffentlich gilt das nicht für wissenschaftliche Nachanalysen, die notwendig sind.“


    Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Deutsche Ärztetag in den Jahren 2012, 2014 und 2015 Entschließungen zum Schutz der Bevölkerung vor (Flug-) Verkehrslärm getroffen hat. Es ist Aufgabe der Politik, den Schutz der Bevölkerung und damit der großen Mehrheit der Bevölkerung gegen Partikularinteressen der Luftverkehrswirtschaft durchzusetzen – daran mangelt es derzeit aber. Die Politik lässt die Bürger hier wider besseres Wissen im Lärm stehen.


    Die aktuell in 2015 getroffene Entschließung des 118. Deutschen Ärztetages zur Prävention von Lärmkrankheiten macht den Schutzbedarf überdeutlich, wenn der Ärztetag feststellt, dass für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine Prävention vor den schädlichen Wirkungen v.a. des Flugverkehrslärms nicht möglich ist. So werden nicht nur vermeidbare Krankheiten ausgelöst, sondern der Krankenversicherung auch knappe Mittel entzogen. Dies ist nicht nur ein ethisches Problem der Verteilungsgerechtigkeit, sondern vor dem Hintergrund weiter steigender Krankenversicherungsbeiträge auch ein zunehmendes Problem für die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung.


    Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ stellt fest: „Es braucht nicht noch mehr Studien. Wir brauchen endlich Handlungen zum wirklichen Schutz der Bevölkerung, einen echten Schutz vor allem der Nachtruhe durch eine dramatische Verringerung insbesondere des Fluglärms.


    Es kann daher nur ein Fazit geben: Der (Flug-) Verkehrslärm ist insgesamt zu viel, es sind zu viele Menschen betroffen und sie sind in Regionen betroffen, in denen sie zum Teil noch nicht einmal Schutzansprüche von Gesetzes wegen haben. Die vom Lärm betroffenen Menschen können sich nicht schützen. Sie werden krank gemacht, und zahlen dafür mehrfach.“


    Es muss gehandelt werden, wichtige Forderungen dafür sind:
    1. Die Durchsetzung mindestens 8-stündiger Nachtflugverbote (gesetzliche Nacht)
    2. Die Einführung von Lärmobergrenzen
    3. Die Einführung von Flugverfahren, in denen der Gesundheitsschutz eindeutig Vorrang hat vor wirtschaftlichen Aspekten der Luftverkehrswirtschaft
    4. Die Festlegung von Flughafengebühren mit echter Steuerungswirkung zur Durchsetzung der Schutzansprüche der Bürger
    5. Die Übernahme der Fluglärmbezogenen Krankheitskosten von der Luftverkehrswirtschaft
    6. Die Formulierung eines nationalen Luftverkehrskonzeptes


    Analoge Forderungen bestehen für andere Verkehrsträger, v.a. den Schienenverkehr.



    Für den Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“
    gez. Dr. med. Jürgen Hoffart
    gez. Dr. med. Henning Thole
    gez. Prof. Dr. med. Thomas Münzel
    gez. Dr. med. Gerda Noppeney
    gez. Dr. med. Winfried Roos
    gez. Jochen Krauss


    Presseanfragen an: Dr. Henning Thole – mail@fluglaerm-fakten.de – Mobil: 0157 – 55 17 53 90