Neue Verfassungsbeschwerde gegen die Betriebsgenehmigung

  • Die Kleinmachnower geben nicht auf. Wie MATTHIAS SCHUBERT, Vorsitzender des Vereins Kleinmachnow gegen Fluglärm e.V. bekannt gibt, ist aus der von den Flugroutenänderungen im Jahr 2010 mit am schwersten betroffenen Wohngemeinde im grünen Stadtumland Berlins am 7. Februar 2017 eine erneute Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht worden. Vertreten wird die Beschwerde wiederum von dem renommierten Stuttgarter Verfassungsrechtler Professor Dr. RÜDIGER ZUCK.


    SCHUBERT erinnert daran: Eine erste, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch nicht entschiedene Verfassungsbeschwerde vom 20.12.2012 aus Kleinmachnow geißelt die sträflich unterdrückten Beteiligungsrechte an der Planfeststellung der immer mehr Milliarden verschlingenden Staatsbaustelle und die damit einhergehende massive Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrheit der betroffenen Anwohner (AZ: 1 BvR 877/13). Das neue Beschwerdeverfahren knüpft an die Betriebsgenehmigung für den Flughafen an, die dem Planfeststellungsbeschluss zeitlich nachgelagert ist.


    Mit Stolz und vor allem Dank berichtet SCHUBERT von der finanziellen Unterstützung, die der Kleinmachnower Bürgerinitiative für den Weg nach Karlsruhe aus dem eigenen Heimatort, aus vielen Umlandgemeinden sowie von zahlreichen Fluglärmbetroffenen aus Berlin und Postdam geleistet wurde.


    Der Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg „Willy Brandt“ ist - wie auch das BVerwG aufgrund Kleinmachnower Recherche im Archiv der Flughafengesellschaft als wahr anerkennen musste - das Produkt eines in seinem Umfang in der bundesdeutschen Planungsgeschichte beispiellosen staatlichen Täuschungsmanövers. Deshalb sei es das Recht von ehrlich und gerecht denkenden Bürgern, sich hiergegen zur Wehr zu setzen und dabei alle Rechtsmiitel zu nutzen, betont SCHUBERT. Jetzt liege alle Hoffnung auf dem höchsten deutschen Verfassungsgericht in Karlsruhe.


    Der vom BVerwG in seinen Entscheidungen zur Planfeststellung und zur BER-Betriebsgenehmigung gebilligte Rückzug auf die Verbindlichkeit der alten Grobplanung mit den geraden Abflugrouten weit an Kleinmachnow vorbei, setze, was die Rechtsschutzmöglichkeiten angeht, unzumutbare hellseherische Fähigkeiten für einen Beschwerdeführer voraus, der ahnen soll, was das Planfeststellungsverfahren nicht im Blick hatte. Abgesehen davon sei gegen eine nur rein denkmögliche, fiktive Beschwer mangels tatsächlicher Betroffenheit Rechtsschutz nicht möglich. Daher verlange das BVerwG im Verfahren gegen die Planfeststellungsgenehmigung eine rechtliche Unmöglichkeit.


    Jemand, der, wie die Kleinmachnower Beschwerdeführerin, durch den Planfeststellungsbeschluss nicht beschwert ist, weil es danach keine Überflüge und keinen Fluglärm geben würde, kann gegenüber diesem nicht um Rechtsschutz nachsuchen und auch nicht vorausahnend Rechtsschutz anstreben. Folgt man der Rechtsprechung weiter, dass es auch gegen die neue Betriebsgenehmigung für den BER (mangels drittschützender Wirkung) keinen Rechtsschutz gibt, hat die Beschwerdeführerin überhaupt keinen Rechtsschutz. Es liegt deshalb ein offenkundiger Verstoß gegen Art. 19 IV GG - Gebot effektiven Rechtsschutzes - vor. In Kleinmachnow weiß man, dass das BVerfG in Karlsruhe das Fehlen jeglicher Rechtsschutzmöglichkeit bisher schon für verfassungsrechtlich unerträglich hielt. „Das lässt uns hoffen“, unterstreicht SCHUBERT.


    Papst Benedikt XVI hat bei seinem Besuch in Deutschland am 22.9.2011 zu den Abgeordneten im Deutschen Bundestag gesprochen und gemahnt, worauf es für einen Politiker letztlich ankommt: Auf das Mühen um Gerechtigkeit, auf den Willen zum Recht und auf das Verstehen für das Recht. Mit einem Zitat des heiligen Augustinus hat der Papst gewarnt: „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande.“ Beim „unmenschlichen Hauptstadtflughafen Schönefeld“ (Manfred Stolpe) hat die Politik sich bereits auf diesen Irrweg begeben, als sie bei der Planfeststellung bewusst unrichtige Flugrouten zugrundegelegt hat und jetzt erwartet, dass die Betroffenen sich mit dem Raub von Gesundheit und Lebensqualität abfinden. Das BVerfG hat es in der Hand die Verfälschung des Rechts zu stoppen erwarten die Aktivisten in der Kleinmachnower Bürgerinitiative.


    Kleinmachnow, den 8.2.2017


    V.i.S.d.P.: Matthias Schubert 0151 40133961