Umweltbundesamt veröffentlicht Fluglärmbericht 2017

  • Vernichtendes Urteil über das bestehende Fluglärmschutzgesetz


    Mit der Gesetzesnovelle von 2007 wurde das aus dem Jahr 1971 stammende Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) in wichtigen Punkten geändert und gestiegenen Anforderungen an den Lärmschutz angepasst. 2017 steht die im Gesetz vorgeschriebene Überprüfung (Evaluation) der Vorgaben an.


    Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine umfassende Bestandsaufnahme des Schutzes der Betroffenen vorgenommen und die aktuellen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung aufbereitet. Das Amt kommt zu einem vernichtenden Urteil: „Das FluLärmG bietet ... keine Möglichkeit, den Fluglärm zu begrenzen oder zu vermindern.“ (Seite 12 Fluglärmbericht 2017). Das UBA bleibt bei der Kritik nicht stehen und hat einen umfangreichen Katalog an Handlungsempfehlungen aufgestellt (Seiten 91 bis 93). Es findet sich darunter auch die Forderung nach einer „Verbesserung des Schutzniveaus zur Nachtzeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr“.


    „Das Bündnis sieht sich in seinen Forderungen bestätigt und begrüßt den UBA-Bericht vorbehaltlos.“ so der BBI-Sprecher Thomas Scheffler. „Wir fordern, dass nach der bevorstehenden Bundestagswahl und Neuformierung des Parlaments sowie der Bundesregierung spätestens Anfang 2018 die notwendigen Konsequenzen gezogen werden und das Fluglärmschutzgesetz im Sinne der Vorschläge novelliert wird. Von der Hessischen Landesregierung, insbesondere von dem für den Luftverkehr zuständigen Wirtschaftsministerium, erwarten wir eine unbedingte Unterstützung der Empfehlungen des Umweltbundesamts.“


    Thomas Scheffler, Bündnissprecher,
    scheffler@flughafen-bi.de
    Telefon 06145 502150


    Link zum Fluglärmbericht 2017:
    Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes | Umweltbundesamt