BER-Strategen: Mit komfortablem Nachtflug zum planwidrigen Drehkreuz

  • Pressemitteilung 103/11 BER-Strategen: Mit komfortablem Nachtflug zum planwidrigen Drehkreuz

    Mit seiner Beilagenkampagne „Einer Region wachsen Flügel“ in großen deutschen Tageszeitungen hat der Betreiber des künftigen Hauptstadtflughafens „Willy Brandt“ in Schönefeld jetzt wieder die wahren Ziele seiner Nachtflugstrategie offengelegt: „Wenn jedoch das Konzept von Air Berlin aufgehen sollte und die komfortable Nachtflugregelung von den Bundesrichtern nicht kassiert wird, dürfte die Zahl der Umsteiger in Berlin mittelfristig deutlich ansteigen – und damit auch die Bedeutung Berlins als internationales Luftkreuz.“ Erneut wird also dokumentiert: Es gibt keinen nachtrandspezifischen Bedarf aus der Funktionsbestimmung des Airports als Hauptstadtflughafen. Sondern hier will ein Flughafenbetreiber und eine Fluggesellschaft Nachtflugbetrieb durchsetzen, um am Standort Schönefeld im Widerspruch zur Planfeststellungsgenehmigung ein internationales Drehkreuz zu etablieren. Dabei wird von beiden Firmen mit ihrer Fixierung auf einen unsicheren betriebswirtschaftlichen Gewinn der Milliarden schwere Schaden außer acht gelassen, den Nachtflug in Schönefeld an der Gesundheit der davon betroffenen Menschen tatsächlich verursacht .
    Bei den Nachflugverhandlungen am 20./21.9.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat weder das beklagte Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft noch der Flughafenbetreiber einen wirklichen Beweis für das Erfordernis von Nachtflügen liefern können. Demgegenüber hat der renommierte Flughafenplaner Dieter Faulenbach da Costa schon bei der Anhörung im Landtag am 7.4.2011 schlüssig belegt, dass es in Schönefeld keinen unabweisbaren Nachtflugbedarf gibt. Die Regelungen zum Nachtflugbetrieb im Planergänzungsbeschluss lassen Flüge wegen Verspätungen und Verfrühungen in der Kernzeit der Nacht nicht zu. Folgerichtig können diese Flüge auch in anderen Nachtzeiten ausgeschlossen werden.
    Unterdessen erwarten mehr als eine Million Menschen in Brandenburg und Berlin, die durch Nachtflüge bedroht sind, am 13.10.2011 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Nachtflugklagen. “Dabei ist eines schon heute sicher,” hält MATTHIAS SCHUBERT, Vorsitzender der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten fest: “ Das höchste Gericht kann und wird keine Entscheidung treffen, die es den Parlamenten verbietet, von seinem Urteil zu Gunsten der Bevölkerung abzuweichen.” Deshalb bereiten sich die Bürgerinitiativen schon jetzt auf die nächste Stufe ihrer Volksinitiative, das Volksbegehren, vor, mit dem sie ein uneingeschränktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr für den Hauptstadtflughafen anstreben.
    Kleinmachnow, den 6.10.2011
    V.i.S.d.P.:
    Matthias Schubert, Tel.: 0151 40133961