Zur Tegeldebatte: Was für Tegel gilt, gilt auch für Schönefeld!

  • Seit dem Start der Initiativen zur Offenhaltung von Tegel werden die Medien täglich in der Betroffenheitsfrage mit Informationen gespeist, die sich auf die Bevölkerung im Raum zwischen Tegel und Pankow beziehen. Nur für diese Bereiche werden urplötzlich die Folgen des Fluglärms und der Ultrafeinstaubbelastung mit samt dem Kerosindunst öffentlich thematisiert. Nur hier werden Wohnqualität und Mietpreisveränderungen in der Diskussion bedacht. Dabei sind beide im Moment zur Diskussion stehenden Standorte Tegel und Schönefeld ungeeignete innerstädtische Flughafenstandorte.


    Ob nun mehrere Städte und Gemeinden mit dem Grün der Landschaften, Felder und Seen dazwischen oder als eine Stadt wie Berlin mit vielen Grünflächen ist am Ende völlig gleichgültig. Wem das nicht passt, der kann auch gern die Begrifflichkeit „Ballungsraum Berlin“ verwenden.


    Bereits Anfang der 90’ziger Jahr sprach die damalige Senatorin, Ingrid Stahmer (SPD) uneingeschränkt von 3 innerstädtischen Flughäfen. Sie schrieb in einem Papier mit dem Titel „Der SPD-Plan gegen den Fluglärm“:
    „Nur mit einem neuen Flughafen können alle drei innerstädtischen Flughäfen geschlossen werden, sonst läuft alles auf ein Hin- und Hergeschiebe zwischen Tempelhof, Tegel und Schönefeld hinaus…“


    Deshalb kann nur gelten, wie von Stahmer dort beschrieben: Offenhalten von Tegel und Schönefeld und gerechte Verteilung des Fluglärmes bei Neuplanung an einem geeigneten Standort.
    Wie waren die Worte des Kanzlerkandidaten Schulz am 20.02.17 in Bielefeld: "Fehler machen ist nichts Ehrenrühriges. Wichtig ist, wenn Fehler erkannt werden, dann müssen sie korrigiert werden."


    Wir fordern ein Ende dieser einseitigen und unvollständigen Betrachtungsweise. Sie lässt den gesamten Berliner Süden von West nach Ost außen vor, und der vom BER in Mitleidenschaft gezogene Brandenburger Bereich scheint in vielen Einlassungen ein minderwertiges Gebiet mit extrem dünner Besiedelung zu sein. Wir nehmen all diese Verzerrungen, das erneute Tricksen und Täuschen bei der Auseinandersetzung zur Tegel-Diskussion mit Entsetzen, aber auch mit Entschlossenheit für die Fortsetzung unseres Kampfes gegen Fluglärm war!


    Sollte das Schönefeld-Inferno tatsächlich auf uns hereinbrechen, so wird die heute oft alleinig für Tegel wahrgenommene Unzumutbarkeit dagegen äußerst marginal werden. Dann haben neben den Berlinern im Süden der Stadt in der Masse (Fläche und Zahl an Einwohnern) jedoch die Brandenburger alles zu ertragen. Den Fluglärm, die Ultrafeinstaubbelastung und den Verlust an Werten - allem voran die Gesundheitsrisiken sowie den Verlust an Lebensqualität.


    Gemessen an der FBB Verkehrsstatistik von 2016 wird das Aufkommen von Flugbewegungen in Schönefeld ca. 2,5 mal so hoch sein wie das in Tegel im Jahre 2016 ( 185.500 Flugbewegungen! ). Die weitere Steigerung der Passagierzahlen auf 50 bis 60 Millionen pro Jahr soll unter Beibehaltung der für Berlin typischen durchschnittlichen Zahl der Passagiere pro Flugbewegung zu einer Steigerung auf eine halbe Million Flugbewegungen führen. Zur Erinnerung! Planfestgestellt für den Standort Schönefeld sind 360.000 Flugbewegungen.


    Mit welchem Recht schwingen sich Lobbyisten, Politiker, deren Gefolge in der Wirtschaft und den Verbänden dazu auf, vom Fluglärm betroffene Menschen zu selektieren. Eine selbstgerechte Auswahl zu treffen danach, wer als vom Flugwahn Betroffener an welchem Flughafen-Standort zu gelten hat! Was bleibt ist ein von Realitätsverlust, Arroganz und Machtbesessenheit geprägtes unmenschliches Verhalten bei der Behandlung des Themas „Flughafen Tegel- 2017„.


    Betroffenheit hat nicht von der Politik eingestuft zu werden. Sie macht nicht an Länder- oder Bezirksgrenzen Halt. Betroffenheit ergibt sich aus Fakten. Wer Fakten und Wahrheiten selektiert, selektiert damit auch Menschen!



    V.i.S.d.P.: Markus Sprißler