BER/BBI-Akteneinsicht per einstweiliger Anordnung beantragt - „VEB“-Schönefeld: Volksnah nur bei Lärm und Abgasen

  • „Es ist euer Flughafen, der Flughafen der Bürger von Brandenburg, und nicht der irgendwelcher Großkapitalisten“, so hallten die Worte von Ministerpräsident Platzeck bei der denkwürdigen Anti-Nachtflug-Demonstration am 29. August 2011 vor der Potsdamer Staatskanzlei. Sie haben sich festgebrannt im Gedächtnis der Bürger, die der Landesvater damit sogleich in die Haftung für spätere Betriebsverluste des Mammutprojekts nahm und denen er androhte, dass er ein Nachtflugverbot von
    22 bis 6 Uhr für den Hauptstadtflughafen nie unterschreiben werde.


    „Nun soll also Schönefeld u n s e r Flughafen sein, für den wir Lärm und Abgase ertragen und unsere Lebensqualität opfern müssen, aber bei dem wir nicht entscheiden dürfen, wie er betrieben wird?“ fragt MATTHIAS SCHUBERT, Vorsitzender der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V., und fügt direkt hinzu: „Auf diese Art der Teilhabe verzichten wir!“ Dieser Flughafen, so SCHUBERT weiter, zerstöre mit seinem Betriebskonzept und seinen an Großmannssucht erinnernden Ausbauplänen nicht nur die nachhaltigen Entwicklungschancen einer riesigen Region im Süden der Hauptstadt. Zur Durchsetzung einer der Planfeststellung zuwider laufenden Expansionspolitik verwehre er den Bürgern auch noch gesetzlich verbriefte Rechte auf Information und Akteneinsicht.


    Im Streit um den Zugang zu solchen Informationen aus der Planungsphase, die im Zusammenhang mit den derzeitigen intensiven juristischen Auseinandersetzungen um die Flugverfahren und die Planfeststellung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) stehen, hat der Berliner Rechtsanwalt PHILIPP HEINZ, der mehrere Klagen - auch für Kleinmachnower, Rangsdorfer und Zeuthener – gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem BVerwG führt, nun beim zuständigen Verwaltungsgericht Cottbus eine einstweilige Anordnung gegen die Flughafengesellschaft beantragt.
    Es gebe gravierende Hinweise, dass den im Planfeststellungsverfahren beteiligten öffentlichen Stellen bereits vor Planfeststellung klar war, dass die als Abwägungsgrundlage festgelegten geraden Flugrouten für die tatsächlich beabsichtigten Kapazitätsanforderungen niemals würden umgesetzt werden können. Trotzdem seien die damit verbundenen Folgen gänzlich neuer und weitaus größerer Lärmbetroffenheiten wider besseres Wissen verschwiegen und Bürger rechtsmissbräuchlich um ihre Rechte gebracht worden. “Es gibt einen sehr weitgehenden Anspruch auf Akteneinsicht bei
    umweltrelevanten Vorgängen. Der Anspruch besteht gerade auch gegenüber Privatgesellschaften, wenn sie – wie es bei der Flughafengesellschaft der Fall ist – von der öffentlichen Hand kontrolliert werden,“ klärt Rechtsanwalt HEINZ auf. „Der Flughafen darf dieses Recht auf Information und Transparenz nicht verwehren! Er will Akteneinsicht aber nur soweit zulassen, wie die Informationen ohnehin öffentlich auslagen oder auch über andere Stellen bereits jetzt zugänglich sind. Das ist völlig unzureichend!” kritisiert der Chef der Rangsdorfer BI, ROBERT NICOLAI.


    Kleinmachnow, den 12.10.2011
    V.i.S.d.P.:
    Matthias Schubert, Tel.: 0151 40133961