Bundesverwaltungsgericht lehnt Lage ab - Umlandgemeinden müssen gemeinsam handeln

  • Am Hauptstadtflughafen BBI/BER wird es kein komplettes Nachtflugverbot geben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen der Anrainer-Gemeinden zurückgewiesen und bestätigte die geplante Regelung. Danach sind am Großflughafen in Schönefeld zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr durchschnittlich 77 Starts und Landungen erlaubt, maximal 103. Die Kläger forderten, dass das dazwischen geltende Nachtflugverbot auch auf die Randzeiten ausgedehnt wird - das Gericht wies dieses Anliegen nun ab.


    Anlässlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erklärt der Vorsitzende der CDU Großbeeren, Dirk Steinhausen:
    „Diese Entscheidung ist eine herbe Niederlage. Die Schutzbedürfnisse der Anliegergemeinden wurde nicht ausreichend berücksichtigt. Wir müssen jetzt in den kommunalen Gremien das Urteil bewerten und die weiteren Schritte festlegen.
    Das Gericht mahnte zwar verbesserte Schallschutz an, es wird sich aber zeigen, wie der Flughafen mit den Vorgaben umgeht. Bisher hat er zu wenig gemacht. Unser Bürgermeister hat Recht, wenn er das Urteil als Katastrophe bezeichnet.
    Der Norden des Landkreises Teltow-Fläming trifft es jetzt richtig hart. Wir sollten im Rahmen der Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden sehen, wie wir gemeinsam vorgehen.“


    Die Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V. besteht aus den Gemeinden: Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren, Zeuthen, Ludwigsfelde und Schulzendorf vertreten durch die Bürgermeister und getragen durch die politischen Gremien der Mitgliedergemeinden.


    Steinhausen weiter:
    „Auch die nächsten Schritte sind klar: 1.) Urteil des Bundesverwaltungsgericht: Abwegen und sehen, was wir, die politische Ebene, noch für Möglichkeiten haben 2.) Flugroutenfestsetzung: Prüfen und Abwegen, sobald die Routen rechtsverbindlich festgesetzt sind und 3.) Über die Fluglärmkommission weiterhin den Druck auf den Flughafen erhöhen zur Umsetzung von Maßnahmen, die einzig und allein in der Verantwortung der Flughafen GmbH liegen. Das Stichwort ist hier „Betriebsregime“. Hier gibt es immensen Möglichkeiten, die zu einer Lärmreduzierung führen können, die bisher aber der Flughafen nicht umsetzen will. Wichtig bleibt, dass wir gemeinsam weiter machen.“
    -- Mit freundlichen Grüßen
    Dirk Steinhausen
    -Vorsitzender des CDU Gemeindeverbandes Großbeeren-
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