Zum Nachtflugurteil des Bundesverwaltungsgerichts:

  • Mehr war heute nicht zu erwarten!


    „Keine Enttäuschung,“ lautet die nüchterne Einschätzung der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V. zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) über die Klagen gegen die Nachtflugregelung am künftigen Hauptstadtflughafen „Willy Brandt“ in Schönefeld.


    „Mehr war heute nicht zu erwarten,“ stellt BI-Vorsitzender MATTHIAS SCHUBERT fest. „Denn das Wesen der Planung ist im Kern immer eine politische Entscheidung. Sie ist auch vom BVerwG nur auf die Einhaltung rechtlicher Schranken hin überprüfbar.“ Man könne sich das so vorstellen, dass das Gericht nur prüfen darf, ob auf einem Brief die richtige Briefmarke klebt, aber nicht, welche inhaltliche Richtung im Brief vorgegeben wird.
    Darauf könne gar nicht oft genug hingewiesen werden, klärt SCHUBERT auf. Nicht das BVerwG trage die Verantwortung für die Nachtflugregelung, sondern Politik und Verwaltung, die sich dafür schämen sollten.


    „Wir sind heute keine Verlierer, sondern das Urteil ist ein weiterer Grund für uns alle, politisch aktiv zu bleiben. Das machen wir mit aller Kraft in Brandenburg und Berlin mit der Volksinitiative und dem Volksbegehren gegen Nachtflug,“ zeigt sich SCHUBERT entschlossen.
    Den Landesregierungen in Berlin und Brandenburg aber solle der Tag heute die Erkenntnis bringen: Die Politik ist angezählt! Der Bedenkenlosigkeit bei der Durchsetzung menschenfeindlicher Planungen sind Grenzen gesetzt. Vertrauensschutz darf nicht länger mit Füßen getreten werden! Das werde sich bei den Klagen von Kleinmachnow und andern wegen der Rechtswidrigkeit der Planfeststellung, die heute für die Nachtflugfrage nicht relevant waren, bestätigen.


    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes lasse sich nicht länger aushöhlen. „Das haben wir beim jüngsten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Nachtflug am Frankfurter Flughafen gesehen, und wir werden es auch bei den weiteren Entscheidungen zur Planfeststellung Schönefeld erleben, für die wir bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen werden,“ kündigt SCHUBERT an. In Frankfurt wie in Schönefeld seien die Menschen getäuscht worden.
    „In Frankfurt wurde ihnen als Ergebnis der Mediation zugesichert, es werde keine Nachtflüge mehr geben, wenn die neue Bahn gebaut wird. Aber die Landesregierung hat sich daran nicht gehalten!“ Für den Hauptstadtflughafen Berlin sei den Menschen zugesagt worden, statt eines Mega-Airports weitab im brandenburgischen Sperenberg werde bloß noch ein mittlerer Flughafen für den regionalen Bedarf von Berlin und Brandenburg an nationalen und internationalen Verbindungen und mit maximal 10 % Umsteigeranteil – dafür aber stadtnah – in Schönefeld errichtet. Geradeaus verlaufende An- und Abflugrouten würde breite Betroffenheiten verhindern. „Und jetzt,“ gibt SCHUBERT die Antwort, „kommt am Stadtrand von Berlin ein internationales Drehkreuz mit 40 bis 50 % Umsteigern und mit Flugrouten überall, die mehr als 1 Million Menschen mit Lärm und Abgasen überziehen.


    So kann Infrastrukturplanung in Deutschland nicht mehr funktionieren!“


    Kleinmachnow, den 13.10.2011
    V.i.S.d.P.:
    Matthias Schubert
    Tel.: 0151 40133961