BIMS e. V.: Gegen die Ignoranz und das bewusste Missverstehen des Volkswillens

  • Das Volk, dieser neuerdingsimmer widerborstigere höchste Souverän in einer Demokratie, queruliert nichtmehr nur wie üblich, sondern stört in letzter Zeit die Kreise der Regierendenmit seiner in Mode gekommenen Volksbegehrerei immer mehr. Erst recht in derHauptstadt-Region, wenn es um den Flughafen BER geht! Beginnend mit denBrandenburgern, die im Jahr 2012 zum ersten Mal ein Volksbegehren in ihremBundesland ausgerechnet zu einem erweiterten Nachtverflugverbot am BER pluseines gern vergessenen zweiten Passus zum Erfolg führten. Und aktuell die Berliner,die sich am Wahltag entgegen des erklärten Willens ihres Senats zusätzlich nochfür die Offenhaltung des Flughafens Tegel entschieden.


    Dabei muss noch erwähnt werden,dass der brandenburgische Landtag das Volksbegehren am 27.03.2013 angenommenund es mit seinem Akt der Annahme zum ersten erfolgreichen Volksentscheid inder Geschichte des Landes Brandenburg "geadelt" hat. In Brandenburgmuss die Landesregierung einen Volksentscheid ohne "Wenn und Aber" umsetzen.In Berlin darf sich der Senat nach dort geltendem Recht allerdings darüberhinwegsetzen, was sein Volk will. Er sieht dabei dann allerdings ziemlichschlecht aus.


    Und noch dringender muss offensichtlichauf den Original-Text hingewiesen werden, auf welches Handeln eigentlich nungenau der erste Brandenburger Volksentscheid die Landesregierung verpflichtethat.


    Passus 1: "Der im GesamtraumBerlin-Brandenburg bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll derartgedeckt werden, dass am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER)Tagflug aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zureduzieren."


    Passus 2: "Dabei sollder nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin undBrandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden."


    Die Bürgerinitiative MahlowerSchriftsteller (BIMS) hat bereits am 14. Dezember 2016 bei ihrer Stellungnahmezur Novellierung des Landesentwicklungsplanes für die Hauptstadtregion (LEP HR)darauf hingewiesen, dass bei dem vom MIL vorgelegten Entwurf für einenneuen LEP HR dem Willen des brandenburgischen Volkes nicht Rechnunggetragen wurde. Besonders vermisst wurden von BIMS darin Planungs- undUmsetzungs-Schritte für den zweiten Passus des Volksbegehren für ein erweitertesNachtflugverbot, der der Landesregierung aufgibt, "den nationalen undinternationalen Luftverkehrsanschluss für die Länder Berlin und Brandenburgnicht allein auf den Ballungsraum Berlin zu konzentrieren". Also dieserEntwurf ignoriere, so die Meinung von BIMS, einfach eine wesentliche Aufgabenstellungan die Landesregierung. Sie hätte durchsetzen müssen, dass im zukünftigen LEPHR ein zweiter Flughafen-Standort in Brandenburg auf einer möglichst raum- undmenschenverträglichen Groß-Fläche ausgewiesen wird. Und für den Fall einerVerweigerung von Berlin verwies BIMS das Land Brandenburg auf die Möglichkeitder Teilkündigung des Vertrags zur Gemeinsamen Landesplanung mit Berlin mit demZiel, ihn bzgl. der Flughafen-Politik neu und besser auszuhandeln.


    Genau diese Option zeigen jetztauch die "Tegel-Retter" ihrem Senat als Weg auf, wenn sichBrandenburg dem Berliner Volkswillen zur Offenhaltung von Tegel verschließensollte. Auch die kontern ja das Argument eines widerstrebenden Brandenburg mitdem Vorschlag, den Vertrag zur Gemeinsamen Landesplanung bzgl. der Flughäfen zukündigen und die Essentials der Flughafen-Politik in der Hauptstadt-Region neu auszuhandeln.


    Genau das wäre nach Ansichtvon BIMS das Gebot der Stunde: Beide Landesregierungen sollten endlich Einsichtzeigen, dass sie mit ihrem Festhalten an einem vor über 20 Jahren zu kleingeplanten Single-Standort nicht mehr weiter kommen und angesichts des Widerstandsder "Hauptstädter" und "Speckgürtler" gegen dieWidersinnigkeit der Flughafen-Politik jetzt alles neu denken müssen. Es sollteeinfach nicht mehr ein völlig veralteter Konsensbeschluss aus einem Jahr imvergangenen Jahrtausend (1996) umgesetzt werden, sondern eine Regelung mit demWissen von 2017 und nach geglücktem Aufbau Ost in einer dichtbesiedelten,prosperierenden Region neu ausgehandelt und vereinbart werden, derberücksichtigt, wie man im Ballungsraum Berlin mit den erwartetenKapazitätsengpässen am BER übergangsweise zurecht- und ganz generell zu einersinnvollen, raum- und menschenverträglichen Lösung für den Luftverkehrhinkommen kann.


    Statt sich der eigentlich glasklarenAufträge ihres jeweiligen Landes-Volkes zu stellen, entwickelten und entwickelnbeide Länder-Regierungen nun Methoden des Text-Um- und Missdeutens, des Aussitzens,des Lavierens und Missachtens des Volkswillens. Während die BrandenburgerLandesregierung seit Jahren hinsichtlich ihrer Textverständnis-Kompetenz vonden zwei recht einfachen deutschen Sätzen des Volksbegehrens überfordert ist ,indem sie erklärtermaßen vorgibt, nur verstanden zu haben, ihr Volk wolle ebennur ein bisschen mehr Nachtruhe, und dafür genüge es doch, wenn sie sich so hieund da mit Berlin mal um ein Stündchen mehr oder weniger Nachtflug zofft, siehtder Berliner Senat nun offenbar seine Rettung in der Verpflichtung desehemaligen Bundesverwaltungsrichter Stefan Paetow als einem weiteren Gutachter.Der ehemalige Vorsitzende Richter im großen Prozess zumPlanfestellungsbeschluss für den BER soll nun, so der Wunsch hinter diesemGedanken, eine Rechtslage feststellen, an der auch ein aufmüpfiges BerlinerVolk selbst mit einer deutlichen Mehrheit nicht rütteln dürfe.


    "Man kann eineRechtslage nicht einfach wegbeschließen!" sagte der RegierendeBürgermeister Michael Müller kürzlich vor der Presse. Die Vorsitzende von BIMSe. V. Sigrid Zentgraf-Gerlach meldet dagegen heftigen Widerspruch an und sagt:"Natürlich kann man Rechtslagen wegbeschließen! Sogar alle außer den Menschenrechtsartikelnim Grundgesetz!" Und erklärt weiter, man tue das sogar sehr häufig; undzwar immer wieder bei jeder der vielen Gesetzes-Novellierungen im Bundes- undin Landtagen. Immer wieder beschließe man da eine bestehende Rechtslage weg undersetze sie durch eine bessere zeitgemässere und problemlösende gesetzlicheRegelung.


    Die Flughafen-Politik in derHauptstadt-Region ist, so die Meinung von BIMS, eben nicht im Jahr 1996 durchden Konsensbeschluss auf ewig unabänderlich in Stein gemeißelt worden. Einpolitisch geänderter Wille könne die Weichen anders stellen. Weiter sagt sie:"Die Landes-Völker von Berlin und Brandenburg haben sich klar ausgedrückt.Sie erwarten sich von den Staats- und Senatskanzleien etwas anderes als dasSpielchen eines wechselseitigen Ablehnungs-Ping-Pongs, damit alles beim Altenbleiben kann. Sie wollen auch keine weiteren zusätzlichen Rechts-Gutachtenmehr, die den Regierenden Ausreden dafür liefern sollen, warum sie weiterhinden Flugverkehr in Berlin und Brandenburg für noch viel mehr Steuergeld in dieGrütze reiten dürfen. Und warum man den Standort-Fehler und dieDisfunktionalität des BER noch durch einen weiteren Ausbau bis hin zu einerKapazität von 55 Mio. Passagiere ins Unerträgliche hinein steigern kann! Nein:Die Landes-Völker von Berlin und Brandenburg wollen, dass das Fliegen von undzur Hauptstadt endlich zukunftsfest geregelt wird. Und das heißt: Sicher,wirtschaftlich, funktionierend, komfortabel für die Passagiere, - und für diewenigen Flughafen-Anwohner außerhalb des Ballungsraums Berlin so raum- und menschenverträglichwie möglich!"


    Sigrid Zentgraf-Gerlach, BIMS e. V.
    - 1. Vorsitzende -