Häufige Fragen (FAQ)

  • Das Urteil der Bundesverwaltungsgerichtes ist schon "endgültig", hindert allerdings die Politik nicht daran, jederzeit anders zu endscheiden.
    Sowohl der Landtag in Brandenburg, als auch das Abgeordnetenhaus in Berlin können eine entsprechendes Nachtflugverbot von 22:00 Uhr - 6:00 Uhr beschließen. Es muß nur politisch gewollt werden. Wir werden dran arbeiten, hierfür eine Mehrheit zu bekommen.


    Auch der BUND kann als Teilhaber der Flughafengesellschaft ein Nachtflugverbot noch umsetzen.
    Die Politik kann sich also nicht hinter den Gerichtsurteil verstecken. Die Verantwortung trägt sie und nicht das Gericht.

  • 1) Wir fordern ein generelles Nachtflugverbot für den Flughafen BER in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr!


    2) Keine Überflieger über Großbeeren
    Kein Lärmteppich über Großbeeren – Ludwigsfelde – Teltow – Kleinmachnow – Stahnsdorf
    Dieses soll durch eine zwingende Festschreibung der "Route 8" (uußenrum statt obendrüber) und eine Reduzioerung der Breite der Flugkorridore auf 500m erreicht werden. Die NOST-Route stellt keine Alternative dar.


    3) Kein internationales Drehkreuz und keine dritte Startbahn in Schönefeld
    Wenn die Flughafenbeteiber ein internationales Drehkreuz aus wirtschaftlichen Gründen benötigen, sollen sie sich nach einem geeignetem Standort umsehen und dort ihr Drehkreuz bauen.
    Ohne das internationale Drehkreuz wird keine dritte Startbahn benötigt. Ferner sind somit auch Nachtflüge und abknickende Flugrouten nicht mehr notwendig.


    Um es in einem Satz zusammenzufassen:
    Wir sind nicht gegen den Flughafen an sich. Er darf jedoch nur so berieben werden, wie er seit 1996 geplant und uns Bürgern bis 2011 auch verkauft wurde. Als ein Flughafen für den Bedarf von Berlin und Brandenburg.

  • Falsch !
    Die Interesse von 600.000 Lärmbetroffenen wurde bisher nicht berücksichtigt und sollen sich den wirtschaftlichen Interessen des Flughafenbetreibers unterordnen.


    Das Thema Nachtflug und Drehkreuz ist nach wie vor eine politische Entscheidung. Der Landtag in Brandenburg kann sich jederzeit für das uneingeschränkte Nachtflugverbot aussprechen.
    Politiker lassen sich sehr wohl von anhaltendem, immer größer werdenen Widerstand zum Meinungswechsel bewegen. Daher ist es wichtig, daß sich möglichst jeder an Demonstrationen für ein Nachflugverbot und gegen ein internationales Drehkreuz beteiligt.
    Wir bauen auch über die zweite Stufe des Volksbegehrens weiter Druck auf die Politik auf. Unterstützen Sie uns auch hier durch Ihre Unterschrift.
    Es ist nie zu spät, sich zu wehren.

  • Einzelschalldämmlüfter sind reine Zuluftgeräte Ein Ventilator transportiert die kalte Außenluft schallgedämmt und via Filter in den Innenraum. In Aufenthaltsräumen steigt durch Einblasen kalter Außenluft im Winter das Zugluftrisiko stark an. Da die Wohnungstüren und die Fenster heutzutage nahezu luftdicht sind, wird durch die Zuluft auch ein Überdruck in den Wohnungen erzeugt, der zwar gesundheitlich unbedenklich ist, aber die Funktion des Gerätes in Frage stellt – ab 4 Pa Überdruck schalten Einzelschalldämmlüfter gewöhnlich ab. Ferner sind sie keine energieeffiziente Lösung, da keine Wärmerückgewinnung erfolgt, was heute Stand der Technik ist. Fachleute schätzen die Energieeinsparungsmöglichkeiten bei Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung und Bedarfsführung auf ca. 20 %.