Gemeinde Blankenfelde-Mahlow: BER-Masterplan 2040 nicht ohne neues Planfeststellungsverfahren

  • Der vom Aufsichtsrat der FBB GmbH beschlossene „Infrastruktur-Masterplan BER 2040“ soll einer Erweiterung der Kapazität des Flughafens BER auf mehr als das Doppelte dessen dienen, was Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.08.2004 und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.2006 war. Der Geschäftsführer der FBB GmbH, Herr Lütke-Daldrup, hat verkündet, das gehe ohne Planfeststellung. Entgegen dieser Behauptung sind die vier Nachbargemeinden des BER – Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf – der Überzeugung, dass der „Infrastruktur-Masterplan BER 2040“ nicht realisiert werden kann und darf, ohne die vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.


    Mit dem „Infrastruktur-Masterplan BER 2040“ soll die Kapazität des BER und damit die Lärmbelastung der in seiner Umgebung lebenden Menschen mehr als verdoppelt werden auf 58 Mio. Passagiere pro Jahr. Das ist die Menge, derentwegen im Raumordnungsverfahren 1994 der Standort Schönefeld als ungeeignet abgelehnt worden war. Diese Kapazität ist auch vom Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 nicht abgedeckt. Die vier Gemeinden haben daher – mit Unterstützung der Schutzgemeinschaft – bei der Planfeststellungsbehörde durch die Münchener Anwaltskanzlei Siebeck Hofmann Voßen den Antrag gestellt, durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid festzustellen, dass der „Infrastruktur-Masterplan BER 2040“ nicht ins Werk gesetzt werden darf, ohne dass zuvor ein – auch im Hinblick auf die Standortfrage ergebnisoffenes – Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Im Konsensbeschluss von 1996 und dem Planfeststellungsbeschluss von 2004 war festgelegt worden, dass der Standort Schönefeld nur für einen mittelgroßen Flughafen mit der Hälfte der ursprünglich gewünschten Kapazität geeignet sei.


    Es kann und darf nicht sein, dass nunmehr schleichend der Flughafen an diesem Standort auf die Kapazität von fast 60 Mio. PAX/a erweitert wird, für die seinerzeit der Standort Schönefeld als ungeeignet abgelehnt worden war. Damit würde sich die Wahl des Standorts Schönefeld nachträglich als großes Täuschungsmanöver der betroffenen Bevölkerung und dem Bundesverwaltungsgericht herausstellen. Das wollen und werden die vier Gemeinden mit ihrem Antrag nicht kampflos hinnehmen.