Empörung über Demonstrationsverbot des Landeskriminalamtes - BVBB ruft die Gerichte an

  • In einer siebenseitigen Verfügung hat das Landeskriminalamt (LKA) als Versammlungsbehörde eine Demonstrationsanmeldung des BVBB in einem für die Demonstration wesentlichen Teil eingeschränkt. Es will so verhindern, dass der Regierende Bürgermeister Wowereit (SPD) nur für kurze Zeit mit einer Fluglärmsimulation belästigt wird, während in Zukunft praktisch jeder Bürger Berlins vom Fluglärm beschallt werden wird. Das ist eine Skandalentscheidung, gegen die der BVBB mit allen rechtlichen Mitteln vorgeht. Unverzüglich wird darum im ersten Rechtszug Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt und gleichzeitig einstweiliger Rechtsschutz beantragt. Die Demonstration wird trotzdem stattfinden.


    Im Einzelnen:
    Der BVBB hatte mit Datum vom 06.01.2012 .zum Versammlungsthema „Nachtflugverbot am BBI in Schönefeld“ für den 25. Februar zwischen 13:30 und 16:00 Uhr eine Demonstration angemeldet. Der Demonstrationszug soll beginnend an der Gedächtniskirche (Breitscheidplatz) über den Kurfürstendamm, die Konstanzer Str. bis zur Kreuzung Konstanzer Str./Ecke Brandenburgische Str. führen. Dort war eine kurze Kundgebung geplant.
    Das Landeskriminalamt hat diese Streckenführung der Demonstration, insbesondere die Kundgebung an der beantragten Stelle, im Rahmen einer Auflage untersagt. In der Begründung heißt es u. a.: „Der von Ihnen beabsichtigte Aufzug (es geht um eine Demonstration, nicht um einen „Aufzug“; BVBB) soll vom Breitscheidplatz...im unmittelbaren Nahbereich des privaten Wohnsitzes des Regierenden Bürgermeisters von Berlin Klaus Wowereit in der Brandenburgischen Straße enden. Im Rahmen der Abschlusskundgebung sollen kurze Reden gehalten werden, die von simuliertem Fluglärm über eine mitgeführte Lautsprecheranlage unterbrochen werden...“
    Die kurzen Reden und die Lärmsimulation, die demonstrieren, was Wowereit, in trauter Eintracht mit Platzeck (ebenfalls SPD), Hunderttausenden von Bürgern an Fluglärm am Tage und in der Nacht für die nächsten 100 Jahre aufgepresst haben, bedeuten also nach Auffassung des LKA eine nicht hinnehmbare Verletzung des Schutzes der Privatsphäre von Wowereit; er benötige, so das LKA in seiner Entscheidung, einen von Demonstrationen ungestörten Ruhebereich, um „neue Kraft schöpfen“ zu können.
    Die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe, bezeichnete diese Begründung als den Höhepunkt eines Zynismus, der ausgerechnet von dem Mann ausgeht, der dafür gesorgt hat, dass Hunderttausende von Bürgern in Berlin und Brandenburg mit Fluglärm beschallt werden. Diesen Bürgern wird nämlich lebenslänglich die Möglichkeit genommen, in einem relativ lärmfreien Wohnbereich zu leben und sich dort zu regenerieren, um schließlich die Steuergelder zu erarbeiten, mit denen Wowereit bezahlt wird.
    Die Entscheidung des LKA ist eine Entscheidung, die das Demonstrationsrecht dem Recht privilegierter Politiker unterordnet. Sie erschüttert die Grundfeste des Demonstrationsrechts und kann nicht hingenommen werden. In der Begründung noch zu behaupten, dass mit der Entscheidung keine unverhältnismäßige Einschränkung des Grundrechtes auf Demonstrationsfreiheit vorliegt, zeugt von Beflissenheit bzw. vorauseilendem Gehorsam, um mit einer an den Haaren herbeigezogenen Begründung dem Dienstherrn zu zeigen, was man tut, um ihm die Mittagsruhe zu retten.
    Das LKA, besser der zuständige Innensenator Henkel (CDU) wird diese krude Rechtsposition jetzt vor Gerichten verteidigen müssen. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass diese willkürliche Beschneidung des Demonstrationsrechtes als erklärtes Klassenrecht für Politiker auch vor dem Bundesverfassungsgericht landet.


    Kristian-Peter Stange
    BVBB-Pressesprecher
    030-65942439

  • Der BVBB hatte beantragt am 25.02.2010 ab 14 Uhr ausgehend von der Gedächtniskirche eine Demonstration in Richtung des Wohnsitzes von Wowereit durchzuführen. Mit der Begründung, Wowereit dürfe in seiner Ruhe nicht gestört werden, hatte die Polizeibehörde eine Abschlusskundgebung mit 30 Minuten Fluglärmdemonstration verboten. Gleichzeitig hatte die Behörde einen Demonstrationsweg verfügt, der in weiter Entfernung am Wohnsitz Wowereits vorbei ging.


    Dagegen hatte der BVBB beim Verwaltungsgericht wegen rechtswidriger Einschränkung des Demonstrationsrechtes Widerspruch eingelegt
    Das nun gesprochene Urteil vom 21.02.2012 ist der Versuch des Gerichtes über eine Kompromisslösung der Polizeibehörde zu helfen das Gesicht zu wahren.
    Das Gericht hat dem BVBB zugestanden, die Demonstration/ Kundgebung in unmittelbarer Nähe des Wohnsitzes enden zu lassen (Ballstedter Ecke Brandenburgische). Das Gericht begründete:
    „…der Abstandsbereich zwischen dem von der Kammer vorgesehenen Ort der Abschlusskundgebung und der der Wohnung von Herrn Wowereit (ist) aber nicht durch Bebauung versperrt. Dadurch ist sichergestellt, dass jedenfalls eine akustische Verdeutlichung des Antragstellers erfolgen kann.“


    Dies ist ein Erfolg für den BVBB, weil es nun möglich ist, die Demonstration in die unmittelbare Nähe des Wohnsitzes von Wowereit zu geleiten.
    Der BVBB sieht aber in der Entscheidung auch den untauglichen Versuch des Verwaltungsgerichtes, das Demonstrationsrecht zu biegen.
    Weil die Begründung für diese Entscheidung im Hinblick auf die Durchsetzung des Grundrechtes auf Demonstrationsfreiheit äußerst dünn ist, prüft der BVBB die mögliche Fortsetzung des Rechtsstreites aus grundsätzlichen Erwägungen.


    Kristian-Peter Stange
    BVBB-Pressesprecher
    030-65942439