PM Rainer Genilke: Flughafengesellschaft will BER-Lärmschutz weichspülen

  • Eindeutiger Planfeststellungsbeschluss muss von Platzeck durchgesetzt werden


    Die Flughafengesellschaft hat nun einen Antrag beim brandenburgischen Infrastrukturministerium gestellt, der die Lärmschutzziele am BER in Frage stellt und weichspült.


    Rainer Genilke, Verkehrsexperte der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt dazu:


    „Ministerpräsident Platzeck muss unverzüglich in seiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied Stellung beziehen, den Antrag einkassieren und den eindeutigen Planfeststellungsbeschluss durchsetzen. Andernfalls erhalten die ohnehin bereits am stärksten Betroffenen keine Ent-schädigung und alle Weiteren werden durch die höheren Werte zusätzlich belastet. Die Flug-hafengesellschaft will die Lärmschutzziele für die betroffenen Anwohner um den BER weich-spülen. Danach soll die im Planfeststellungsbeschluss festgelegte 55-Dezibel-Lärmgrenze bis zu 1.079 Mal im Jahr überschritten werden können.


    Ministerpräsident Platzeck lässt sich von der Flughafengesellschaft vorführen. Als Aufsichts-ratsmitglied der Flughafengesellschaft stellt er indirekt selbst den Antrag auf Klarstellung. Dieser Antrag passt aber sehr gut zum BER-Lärmschutz à la Platzeck: Sechs Jahre unternimmt er seit dem Planfeststellungsbeschluss von 2006 nichts, um Lärmschutz nun generös als ,Haupt- und Daueraufgabe‘ zu verkünden. Mit der durch ihn verantworteten ,Klarstellung' unterläuft er seine eigene Gutsherren-Rhetorik und zeigt, wie unwichtig ihm der Lärmschutz tatsächlich ist.


    Zudem fordern wir das Infrastrukturministerium auf, den Antrag sofort zu veröffentlichen. Transparenz ist unbedingt geboten und muss von Rot-Rot umgesetzt werden.“


    Kathrin Störzner, Pressesprecherin
    CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
    Am Havelblick 8
    14473 Potsdam
    Start - Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg

  • Unklarheit im Planfeststellungsbeschluss /
    Schallschutzprogramm für den Flughafen Berlin Brandenburg bietet sehr gutes Schutzniveau


    Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat heute einen Klarstellungsantrag beim brandenburgischen Infrastrukturministerium gestellt, um die Frage klären zu lassen, wie oft der Maximalpegel von 55 dB(A) im Tagschutzgebiet überschritten werden darf. Wie in den zurückliegenden Monaten bereits mehrfach berichtet, hat die Flughafengesellschaft zu diesem Punkt eine klare Position:


    Maßgebliches Ziel des Planfeststellungsbeschlusses ist der Schutz vor Kommunikationsstörungen zur Tagzeit durch die Einhaltung eines äquivalenten Dauerschallpegels von 45 dB(A) im Rauminneren. Diese, so der Planfeststellungsbeschluss weiter, ist bei einer Sprachverständlichkeit von 99 Prozent gegeben. Die Dimensionierung des Schallschutzes durch die Flughafengesellschaft erfüllt diese Vorgaben und gewährleistet einen Dauerschallpegel von 45 dB(A). Zugleich wird der Zusatz „regelmäßig“ im Zusammenhang mit der Überschreitung eines Maximalpegelkriteriums von 55 dB(A) durch die Einführung des NAT-Kriteriums 6 x 55 dB(A) präzisiert. Dies entspricht der Präzisierung im Rahmen des Nachtlärmschutzes und stellt den Taglärmschutz in Bezug auf das einzuhaltende NAT-Kriterium dem Nachtlärmschutz gleich.


    Flughafenchef Prof. Dr. Rainer Schwarz: „Unser Schallschutzprogramm bietet den BER-Anwohnern ein sehr gutes Schutzniveau, das zum Teil deutlich über dem Schutzniveau an anderen Flughäfen liegt. Es geht bei unserem Klarstellungsantrag nicht etwa um die Frage ‚Guter Schallschutz oder schlechter Schallschutz‘, sondern darum, eine offensichtliche Unklarheit im Planfeststellungsbeschluss zu klären.“ Die Eröffnung des Flughafens am 3. Juni 2012 ist von dieser Unklarheit im Planfeststellungsbeschluss unberührt, da erst im Jahr 2015 mit einem Flugaufkommen zu rechnen ist, bei dem der Maximalpegel von 55 dB(A) mehr als einmal pro Tag überschritten werden würde. Es obliegt nun dem Infrastrukturministerium, den Antrag zu prüfen und über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.


    - Hintergrund


    Im Planfeststellungsbeschluss finden sich zum ergänzenden Kriterium Maximalpegel unterschiedliche Ausführungen: Zwar steht im Kapitel „Allgemeiner Lärmschutz“, es sollen „keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten.“ Dies ist jedoch nicht so eindeutig, wie es zunächst klingt. Für die besonders schutzwürdige Nacht sind sechs Überschreitungen erlaubt, bei den Besonderen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern und Kirchen 16. In den Entscheidungsgründen zum Planfeststellungsbeschluss hat die Behörde für das Tagschutzgebiet ausgeführt, der Maximalpegel von 55 dB(A) dürfe nicht „regelmäßig“ überschritten werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte in seinem Urteil in einem Verfahren zum Flughafen Düsseldorf, dass die im Innern gewollte regelmäßige Einhaltung von Maximalpegeln von 55 dB(A) in der Rechtsprechung als Schutzniveau anerkannt ist und eine Überschreitenshäufigkeit von 16 Ereignissen/Tag zulässig sei.


    Flughafen Berlin Brandenburg
    Pressestelle
    Ralf Kunkel
    Tel.: 030/6091-70100
    Fax: 030/6091-70070
    http://www.berlin-airport.de

  • Flughafengesellschaft beantragt massive Reduzierung des Schallschutzes zu Lasten der Anwohner


    Im Ergebnis sind alle Worte hohl. Während im politischen Raum seit Monaten behauptet wird, nunmehr alles zum Schallschutz der Anwohner des künftigen Großflughafens Berlin-Schönefeld zu tun, straft das tatsächliche Verhalten der Flughafengesellschaft diese Behauptungen Lügen.


    Am gestrigen Tage verlautbarte die Flughafengesellschaft, dass es im Planfeststellungsbeschluss eine „Unklarheit“ gebe und man von daher einen „Klarstellungsantrag“ gestellt habe.


    „Die Dreistigkeit dieser Behauptung macht einen beinahe sprachlos“, so der Pressesprecher des BVBB, Kristian-Peter Stange.


    Entgegen der Behauptung der Flughafengesellschaft ist der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich des Tagschutzziels von bestechender Klarheit. Dort heißt es wörtlich, dass im Rauminneren bei geschlossenen Fenstern tagsüber „keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A)“ auftreten dürfen. Die diesen Worten innewohnende Klarheit hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 16. März 2006 betont. Zu der Tagschutzregelung stellte das Bundesverwaltungsgericht nämlich fest, dass diese „keinen Raum für die Deutung“ lässt, „dass in dem Tagschutzgebiet, […], im Inneren der in Satz 1 genannten Räume der Maximalpegel von 55 dB(A) auch nur einmal überschritten werden dürfte.“.


    Geht es denn noch klarer? Oder hat die Flughafengesellschaft diesen Satz des Bundesverwaltungsgerichts schlichtweg vergessen, als sie ihre letzte Pressemitteilung herausgegeben hat?


    Alle anderen Ausführungen der Flughafengesellschaft gehen nach den klaren Worten des Bundesverwaltungsgerichts schlichtweg an der Sache vorbei. Es geht eben nicht darum, ob das Oberverwaltungsgericht Münster für einen anderen Flughafen ein anderes Schutzniveau für noch vertretbar erachtet hat. Es geht vorliegend vielmehr darum, welches Schutzniveau im Planfeststellungsbeschluss für den Tagschutz festgelegt worden ist. Hier ist die deutsche Sprache von bestechender Klarheit: Im Rauminneren dürfen eben keine höheren Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten.


    Folge dieses Antrages wäre, dass tausende Haushalte im sog. Tagschutzgebiet einen weitaus geringeren Schallschutz erhielten, als ihnen nach der klaren Regelung des PFB zustünde. „Ein Schlag in das Gesicht für alle Anwohner des Flughafens“, betont der BVBB.


    Noch schwerer wiegt aber, dass die Flughafengesellschaft eine derart wichtige Entscheidung wie einen Planänderungsantrag – und nichts anderes ist der vorliegende angebliche „Klarstellungsantrag“ –, mittels dessen der Lärmschutz zu Lasten der Anwohner herabgesetzt werden soll, ohne die Billigung des Aufsichtsrates trifft.


    Im Aufsichtsrat sind jedoch die Spitzen der beiden Landesregierungen vertreten, namentlich in der Person des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit und des Ministerpräsidenten Matthias Platzeck. Beide sollten sich fragen, wie sie dieses tatsächliche Handeln der Flughafengesellschaft mit ihren vollmundigen politischen Erklärungen gegenüber der Bevölkerung in Übereinstimmung bringen wollen.


    Kristian-Peter Stange
    BVBB-Pressesprecher
    Fon: 030-65942439

  • Die heute nach der Aufsichtsratssitzung verkündete Erweiterung des Schallschutzes ist eine Verhöhnung der Lärmopfer des BER "Willy Brandt".


    Durch die Bereitstellung von weiteren Mitteln in Höhe von 17 Mio. für den Schutz von Wintergärten und Wohnküchen will man davon ablenken, dass man die Bürger um ihre rechtlich zustehenden Ansprüche bringen will. Mindestens weitere 500 Mio. müssten aufgebracht werden, um die Bürger angemessen zu schützen.
    Stattdessen versucht die Flughafengesellschaft mit billigung des Aufsichtrates dreist durch Einreichung eines verlogenen Klarstellungsantrages eine Planänderung zu erwirken, um mind. 6000 Betroffene im Tagschutzgebiet um ihren Entschädigungsanspruch in Höhe von 30% vom Verkehrswert ihres Grundstücks zu betrügen.


    Ministerpräsident Platzeck (SPD) und Finanzminister Markov feiern sich unterdessen für ihren langen Kampf dafür, dass „alle Möglichkeiten zur Lärmreduzierung für die Anrainer des Flughafens genutzt und ausgeschöpft werden“.


    Dies ist an Menschenverachtung und Zynismus nicht zu überbieten. Denn was sie verschweigen ist: tatsächlich wurden 43 Mio. gegenüber der internen Planung am Schutz der Bürger eingespart!


    Bereits 2005 hatte die Flughafengesellschaft Investitionen in Höhe von 200 Mio. für Entschädigungsmaßnahmen und betreffenden Landerwerb eingeplant, wie aus einem als „Streng vertraulich“ deklarierten Dokument der Flughafengesellschaft hervorgeht, das dem BVBB vorliegt. (in Anlage)


    Nach Schätzungen des BVBB betragen allein die Mehrkosten für die Durchsetzung des 2006 gerichtlich bestätigten Tagschutzziels etwa 200 Mio. Euro. Um diese Ansprüche wollen Platzeck und seine Landesregierung die Bürger jetzt berauben.


    Während sich die Politik und die Gesellschafter des Flughafens einen satten zusätzlichen Schluck aus der Pulle in Höhe von 185 Mio. für den Bau des Regierungsflughafen genehmigen, wird am Schallschutzprogramm für die betroffenen Bürger gespart „bis es quietscht“ , wie Aufsichtsratsvorsitzender Wowereit (SPD) zu sagen pflegte.


    Ganz offensichtlich ist der Flughafengesellschaft das Geld ausgegangen und nun wird versucht, den Betrug an den betroffenen Bürgern scham –und skrupellos weiter fortzusetzen. Das von Platzeck 2006 großmäulig verkündete "Bündnis am Boden" offenbart sich nun als Versuch, jene, die durch die Flughafenpolitik von Berlin und Brandenburg "am Boden liegen", noch mit Füßen zu treten. Willy Brandt würde sich Grabe umdrehen, wenn er wüsste, welch Schindluder mit seinem Namen getrieben wird.


    Kristian-Peter Stange
    BVBB-Pressesprecher
    030-65942439