CDU empfiehlt Klage: Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden ist erneut gefordert

  • Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat vor einigen Tagen einen Klarstellungsantrag beim Brandenburgischen Infrastrukturministerium gestellt, um die Frage klären zu lassen, wie oft der Maximalpegel von 55 dB(A) im Tagschutzgebiet überschritten werden darf. Es kam dann doch etwas überraschend für die Umlandgemeinden, die sich durch die bisherige Rechtslage bestärkt sahen.


    Was bedeutet das konkret für die Anlieger im Flughafenumfeld? „Bei dem Pegel handelt es sich ausweislich des Begriffes „Maximalpegel“ um ein Einzelschallereignis und nicht um einen Durchschnitts- oder Mittelwert. Die Auswirkungen der von der FBB begehrten Änderung sind dennoch immens, da das bislang durch den Planfeststellungsbeschluss erlassene vollständige Verbot einer Überschreitung dieses Pegels deutlich bessere Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden erfordert, als dies bei bis zu sechs Überschreitungen täglich in den verkehrsreichsten sechs Monaten eines Jahres der Fall wäre. Mehrere tausend Gebäude in der unmittelbaren Nähe des Flughafens wären bei Einhaltung der seit 2004 geltenden Festsetzung durch die Kappungsgrenze der Kosten (auf 30% des Immobilienwertes) nicht „schützbar“, so dass Umsiedlungen angeboten werden müssten;“ erläutert der CDU Gemeindevertreter, Dirk Steinhausen.


    Zu der Tagschutzregelung stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass diese „keinen Raum für die Deutung“ lässt.
    „Ein Aushöhlen der bisherigen Urteile ist nicht hinnehmbar. Wir sollten in jedem Fall eine Klage prüfen. Die Schutzgemeinschaft hat sich bisher als ‚kampferprobt‘ erwiesen. Wir müssen den Widerstand in der Schutzgemeinschaft und der sie tragenden Gemeindevertretungen organisieren,“ so Steinhausen weiter.
    Die Rechtsauffassung des Flughafens ist für einige Juristen höchst zweifelhaft. So gibt es durchaus die Meinung, dass es sich in der Tat keinesfalls um eine Klarstellung der völlig eindeutigen Aussage des Planfeststellungsbeschlusses, sondern vielmehr um einen Antrag auf Änderung der Planfeststellung handelt. Erschwerend tritt hinzu, dass diese Festsetzung letztlich auch wesentliche Grundlage der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.2006 war und vom Gericht völlig zutreffend kein Deutungsspielraum gesehen wurde.


    Der Bürgermeister Großbeerens, Carl Ahlgrimm, unterstreicht: „Die Flughafengesellschaft versucht also tatsächlich nunmehr eine Änderung dieser Festsetzung zu Lasten der Betroffenen zu erreichen.“
    Die CDU Großbeeren hat frühzeitig auf die Gefahren hingewiesen und das Gespräch mit dem Vorsitzenden der Schutzgemeinschaft, Carl Ahlgrimm, gesucht.
    Ahlgrimm und Steinhausen sind sich einig: „Sollte die Planfeststellungsbehörde dennoch dem Ansinnen der Flughafengesellschaft – auf welchen Rechtsweg auch immer – folgen, halten wir eine Klage gegen diese massive Verschlechterung des rechtskräftig festgesetzten passiven Schallschutzanspruchs der am stärksten vom Flughafen Betroffenen (darunter ca. 300 Diedersdorfer Haushalte) für unausweichlich.“


    Dirk Steinhausen
    - Vorsitzender des CDU Gemeindeverbandes Großbeeren -
    - Vorsitzender der CDU Fraktion -


    Bahnhofstrasse 6 A
    15831 Diedersdorf


    Gemeindeverband Grobeeren - Homepage der CDU Grobeeren
    Dirk Steinhausen - Kreistagsabgeordneter der Region