Hauptstadtflughafen muss Akten öffnen

  • OVG Berlin-Brandenburg ordnet Herausgabe an


    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus, Kleinmachnower Fluglärmbetroffenen Akteneinsicht bei der Flughafengesellschaft zu verwehren, hat großen Erfolg gebracht. Wie Rechtsanwalt PHILIPP HEINZ bestätigt, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg heute die Flughafengesellschaft im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, seinen Mandaten aus Kleinmachnow den Zugang zu bislang unter Verschluss gehaltenen Informationen zu gewähren.


    „Wir sind extrem gespannt, welche Informationen wir beim Flughafen aus seiner Planungsgeschichte noch finden werden. Das OVG hat uns u.a. einen weiten Zugang zur Korrespondenz des Flughafens mit Dritten wie der Deutschen Flugsicherung ermöglicht", bilanziert Rechtsanwalt PHILIPP HEINZ.
    Sieben Monate habe der Rechtsstreit gedauert, verweist HEINZ auf den erheblichen Zeitbedarf. Aber die rasche Entscheidung, mit der das OVG nunmehr den Beschluss der Cottbusser Verwaltungsrichter kassiert hat, eröffne die Chance, beim Flughafen noch wichtige Fakten zur Untermauerung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zu Tage zu fördern. Dazu sei alle Eile geboten, nachdem ebenfalls an diesem Montag das Bundesverwaltungsgericht öffentlich angekündigt hat, über diese Klagen am 3. und 4. Juli 2012 in Leipzig zu verhandeln.


    „Für künftige Akteneinsichtsverlangen ist bedeutsam, dass das OVG unsere Rüge der zu engen erstinanzlichen Auslegung des Umweltinformationsbegriffes vollumfänglich bestätigt,“ so HEINZ. Seines Wissens nach sei es das erste Mal in Deutschland, dass ein privatwirtschaftlich organisierter Flughafen gerichtlich zu einer umfassenden Akteneinsicht gezwungen werden konnte. Deshalb habe das Verfahren grundsätzliche Bedeutung für die Arbeit von Betroffenen und Bürgerinitiativen.


    Der Sprecher der Kleinmachnower Bürgerinitiative, MICHAEL LIPPOLDT, schätzt die Tragweite der OVG-Entscheidung genauso ein. Es gehe um Zugang und Verbreitung von Informationen, die dazu beitragen, den Meinungsaustausch und eine wirksame Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen. „Der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg setzt hierfür Maßstäbe. Und er ist unanfechtbar!“


    Kleinmachnow, den 14.5.2012
    V.i.S.d.P.:
    Michael Lippoldt, 01577 3161715

  • Für kommenden Montag, 9 Uhr, haben sich Mitglieder der Kleinmachnower Bürgerinitiative bei der Flughafengesellschaft angemeldet, um den vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg voll bestätigten Anspruch auf Akteneinsicht in die Planungsunterlagen des Flughafenprojekts umzusetzen. Die Flughafengesellschaft hat jedoch die bis heute 12 Uhr gesetzte Frist zur Bestätigung des Termins ohne Angabe von Gründen verstreichen lassen.


    “Diese Taktik kennen wir zur Genüge,” kritisiert der BI-Vorsitzende MATTHIAS SCHUBERT, “aber darauf fallen wir nicht herein.” Für die betroffenen Regionen, aus denen zahlreiche Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss wegen der Täuschung und Irreführung über den tatsächlichen Fluglärm beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig sind, komme es bei der Suche nach weiteren Beweisen auf jeden Tag an. Denn bekanntlich werde die mündliche Verhandlung in Leipzig bereits am 3. und 4. Juli stattfinden. “Wegen der hartnäckigen
    Weigerung der staatlichen Berliner Flughafengesellschaft hat uns der Streit um die Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht Cottbus viel Zeit gekostet,” erinnert SCHUBERT. Die außerordentliche Beschleunigung, mit der dann aber das OVG Berlin-Brandenburg in dieser Woche über die Beschwerde aus Kleinmachnow entschieden und den Spruch der Cottbusser Richter verworfen hat, war auch dem Zeitplan des Bundesverwaltungsgerichts zu verdanken. “Wir werden keine Verzögerung beim Zugang zu den Akten akzeptieren,” heißt es im Kreise der BI. “Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar und sofort vollstreckbar. Deshalb sind wir am Montag vor Ort. Erforderlichenfalls werden wir Presse, Funk und Fernsehen bitten, uns zu begleiten.”


    Kleinmachnow, den 16.5.2012
    V.i.S.d.P.:
    Matthias Schubert, Tel.: 0151 40133961