• Die Maschine EXS472 ist am 23.06.2012 um 0.46 in einer Höhe von 1100 Metern von ihrer vorgeschriebenen Flugroute abgewichen und hat NACHTS weiträumig Wohngebiete unnötigerweise extrem verlärmt.

  • Auch solche Maschinen sollten wir melden:



    Die Maschine SDM 242 hat am 23.6. um ca 12.25 Uhr bereits in einer Höhe von 1450 Metern die vorgeschriebene Flugroute verlassen und unnötigerweise Wohngebiete noch mehr verlärmt, als das sowieso schon geschieht.

  • Bitte melden!


    Die Maschine GWI2007 (heute 25.06., 20.13 Uhr) hat beim Überfliegen der B 96 in 920m Höhe die gerade Flugroute verlassen, ist Richtung Mahlow Zentrum und dann weiter geradeaus über Kleinbeeren (1800m) und weiter über das Zentrum von Großbeeren geflogen.

  • Am 29.6. ab 21.05


    BER884H 21.05


    DLH4KY 23.10


    danach noch weitere, die ich nicht mehr erwischt habe, im Landeanflug nach Tegel über Großbeeren.


    1. Großbeeren ist keine Einflugschneise für Tegel


    2. In Tegel gibt es ein Nachtflugverbot ab 23.00 Uhr


    weitere 3 Flieger


    Ich habe die Begründung der Ausnahmeregelung verlangt-


    Vielleicht findet jemand die weiteren Flieger auf Metafly :thumbup:

  • Ich habe heute folgende Antwort erhalten...



    "Sehr geehrter Herr Sprißler,

    nach Auswertung Ihrer Fluglärmbeschwerde zum Flugbetrieb über Großbeeren vom 23. Juni 2012 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

    Grundsätzlich gilt gemäß §1 Luftverkehrsgesetz, dass die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge frei ist, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird. Für die An- und Abflugbereiche des Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld hat das BMVBS keine Flugbeschränkungen erlassen. Insofern darf dort geflogen werden

    Nach § 6 der Luftverkehrs-Ordnung dürfen Luftfahrzeugführer bei An- und Abflügen die festgelegten Sicherheitsmindesthöhen unterschreiten, so auch am Verkehrsflughafen in Berlin-Schönefeld.

    Von den zugewiesenen IFR-Abflugstreckenführungen dürfen Luftfahrzeugführer strahlgetriebener Flugzeuge grundsätzlich erst oberhalb einer Flughöhe von 5000 Fuß (1524 Meter) abweichen. Turbinengetriebene Propellerflugzeuge dürfen schon oberhalb von 3000 Fuß (914 Meter) abweichen. Aus Sicherheitsgründen kann die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) bei signifikanten Wetterlagen, wie zum Beispiel Gewitter, Starkregen, Hagel oder Turbulenzen, alle Luftfahrzeuge aber auch schon unterhalb dieser Flughöhen vorzeitig von den zugewiesenen Streckenführungen wegdrehen. Das war hier aber nicht der Fall. Insofern habe ich den als störend empfundenen tiefen Überflug an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) mit der Bitte um die weitere Bearbeitung einer Ordnungswidrigkeit abgegeben.

    Ich hoffe, Ihre Beschwerde mit diesen Hinweisen ausreichend beantwortet zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zum Ordnungswidrigkeitsverfahren keine Auskünfte geben darf." ...