An das Bundesverwaltungsgericht

  • Sehr geehrte Damen und Herren des 4. Senats,
    in wenigen Tagen entscheiden Sie ein weiteres Mal eine Klage, die den Flughafen BER Schönefeld betrifft und damit – wahrscheinlich wie immer- im Interesse der Flughafenbetreiber und gegen hunderttausende Betroffene in der Region.


    Uns geht es als BürgerinInitiativeMüggelheim e. V. nicht darum, uns in Ihre juristischen Erwägungen zum Gegenstand der Klage einzumischen.
    Aber wir erlauben uns, Sie daran zu erinnern, dass die Wirkungen Ihrer juristischen Entscheidungen für dieBetroffenen sehr weitreichend sind.
    Wie Sie wissen, gehen die Kläger davon aus, dass Flughafengesellschaft und Genehmigungsbehörde gemeinschaftlich die Öffentlichkeit und Sie, das Gericht, über die tatsächlichen Lärmauswirkungen getäuscht hat. Das gilt sowohl für die Orte und Ortsteile, die überflogen werden, als auch die Zahl der betroffenen Menschen.


    Wir Müggelheimer, die von Anfang an betroffen und folglich an allen Einwendungen und Klagen beteiligt waren, standen mit wenigen anderen Betroffenen jahrelang allein da. Bei den Anhörungen wurde uns immer wieder vorgehalten, dass es darum gehe, dass 300.000 Bürger im Norden Berlins vom Fluglärm entlastet und 30.000 dafür im Süden belastet werden. Vielleicht erinnern Sie sich, das Gericht fand, dass es von einer kleinen Minderheit billigend hinzunehmen ist, dass
    eine Mehrheit vom Lärm entlastet wird.


    Fühlen Sie sich nicht genau so betrogen wie wir, wenn jetzt wie selbstverständlich und offiziell von bis zu 300.000 Betroffenen gesprochen wird?
    Wissen Sie eigentlich, dass Betreiber und die Gesellschafter sich inzwischen in den Diskussionen mit uns, den Betroffenen, hinter Ihnen, dem Gericht verstecken?
    Wenn es um unseren Kampf gegen den nachweisbar hochgradig schädlichen Nachtflug geht, dann heißt es von der Berliner und Brandenburger Politik: „Natürlich ist Schönefeld der falsche Standort, aber das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden und das haben Sie – die Betroffenen – und wir zu akzeptieren.“


    Haben Sie bei Ihrer Entscheidung – von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr und von 05.00 Uhr – bis 06.00 Uhr die Nachtruhe auszusetzen, eigentlich bedacht, dass dies z. B. für Müggelheim heißt, bei Westwind befindet sich alle 2-3 min. über unseren Dächern eine Maschine im Landeanflug. Westwind ist erfahrungsgemäß an 260 Tagen im Jahr.


    Würden Sie in einem solchen Ort leben wollen?


    Sie gehen zu Recht davon aus, dass die Flugrouten „flüchtig“ sind, die im Planfeststellungsbeschluss festgelegt sind. Wissen Sie auch, dass genau diese „Pseudoflugrouten“ den Betreibern dazu dienten, auf den Meter genau, die Tag-und Nachtschutzzonen in unserem Ort festzulegen?

    Wenn Sie den Klägern sagen, dass Sie gar kein Recht haben gegen Flugrouten zu klagen, die ja gar nicht im Planfeststellungsbeschluss stehen, weil sie im getrennten Verfahren kurz vor der Eröffnung des Flughafens erst durch die DFS festgelegt werden, dann stellt sich die Frage, warum teilen Sie den Betreibern nicht auch mit, dass sie auf der Grundlage von Strichen in den Planfeststellungsunterlagen keine Lärmschutzzonen festlegen können? Warum sollten die Bürger von Kleinmachnow vorausschauend ahnen müssen, dass größere Regionen vom Fluglärm betroffen werden, wenn die Betreiber beim Lärmschutz eine ganz enge Begrenzung „festgelegt“ haben?


    Uns den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern werden die Belastungen von ehemals drei Flughäfen zugemutet. Statt uns nun möglichst weitgehend „entgegenzukommen“ in der Nachtflugregelung und beim Lärmschutz, geschieht das Gegenteil. Die Lage wird verschlechtert. In Tegel gab es wenigstens noch sieben Stunden Nachtruhe. Nicht fünf.


    Und das alles segnen Sie, das Bundesverwaltungsgericht ab und liefern der Politik das Alibi.


    Aber egal wie oft wir bei Ihnen verlieren, wir geben nicht auf. Der Weg zum Europäischen Gericht für Menschenrechte ist lang, aber wir werden ihn nicht scheuen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Norbert Gustmann, Sprecherrat der BügerInitiativeMüggelheim e. V. (Sobernheimer Str. 55 A, 12559 Berlin)