ABB: BER-Volksbegehren Nachtflugverbot - Wirtschaftsminister Christoffers will Bürger für dumm verkaufen

  • Die Erklärung von Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke), er weise die Forderungen nach einem generellen Nachtflugverbot für den künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld zurück, weil nicht in ein "obergerichtlich bestätigtes Planfeststellungsverfahren" eingegriffen werden könne, bezeichnet der Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB), MATTHIAS SCHUBERT, als geradezu absurd.


    Klar und unbestreitbar sei, dass der Planfeststellungsbeschluss in seinem verfügenden Teil einen Widerrufsvorbehalt enthält, der ausdrücklich zulässt, die bisherigen Auflagen zu ändern und zum Schutz der Bevölkerung zu verbessern. Dieser Vorbehalt sei an keinen Tatbestand gebunden. Das heißt, die Planfeststellungsbehörde könne jederzeit zum Schutz der Bevölkerung die Nachtflugregelung am neuen Hauptstadtflughafen verschärfen.


    SCHUBERT klärt auf, dass nach der Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland für Flughäfen kein Grundrecht auf Wachstum besteht, zumal wenn sie sich wie der BER „Willy Brandt“ im usschließlichen
    Eigentum der Öffentlichen Hand befinden. Die Landesregierung könne somit Flugbetrieb aus Lärmschutzgründen jederzeit einschränken. Vertrauensschutz könne hiergegen nicht ins Feld geführt werden. Denn für Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften oder andere bestehe ein solcher Vertrauensschutz schon deshalb nicht, weil der Flughafen noch gar nicht in Betrieb ist. Wenn Wirtschaftsminister Christoffers, der seit 1994 als Abgeordneter im Landtag von Brandenburg sitzt, diese Rechtsordnung nicht kennt, sei das mehr als verwunderlich. Es passe aber ins Bild der gesamten Landesregierung, die sich bislang in Sachen Flughafen eher durch Ahnungslosigkeit im Blick auf die Rechtordnung auszeichnete oder gar versuchte, eine eigene „Ordnung“ zu praktizieren. Das Raumordnungsverfahren für Schönefeld und die Planfeststellung seien dafür „schlimme Beispiele“.


    SCHUBERT meint, die Linken sollten sich überlegen, ob sie sich tatsächlich nicht mehr auf die Seite der Menschen stellen wollen. An der Seite des öffentlichen Kapitals verlören sie schnell ihre Existenzberechtigung.


    Der ABB-Sprecher appelliert deshalb an Wirtschaftsminister Christoffers, sich die Worte seiner Parteikollegin und Bundestagsabgeordneten Dagmar Enkelmann zu Herzen zu nehmen und danach zu handeln. Die erfahrene Politikerin habe gerade erst in den letzten Tagen in einem Gastbeitrag für die Potsdamer Neueste Nachrichten (PNN) sofortige Aktivitäten der Landesregierung für ein striktes Flugverbot am BER zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gefordert. „Herr Platzeck, nehmen Sie den Willen der Bürgerinnen und Bürger ernst!“, habe Dagmar Enkelmann gerufen und damit auch Herrn Christoffers gemeint, unterstreicht SCHUBERT. Der Erfolg des Volksbegehrens für ein umfassendes Nachtflugverbot rühre auch aus dem – gescheiteren – Versuch, die Anwohner um Lärmschutz zu bringen, habe Dagmar Enkelmann gemahnt. Wer das Ergebnis des Volksbegehrens unter den Tisch fallen lasse, so Enkelmann weiter, „steuere in einen gesellschaftlichen Großkonflikt ähnlich Stuttgart 21. Das sollte und kann sich eine rot-rote Landesregierung nicht leisten.“


    Kleinmachnow, den 22.12.2012
    V.i.S.d.P.:
    Matthias Schubert, 0151 40133961


    Anmerkung:
    Der Auflagenvorbehalt im Teil A - Verfügung Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld 44/1-6441/1/101 Seite 110 von 1171 hat folgenden Wortlaut:


    5.1.9 Vorbehalt nachträglicher Anordnungen
    1) Die nachträgliche Festsetzung, Änderung oder Ergänzung von Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bleibt vorbehalten. Insbesondere werden bei geänderten An- und Abflugverfahren am Flughafen die festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete neu ausgewiesen werden, wenn sich der energieäquivalente Dauerschallpegel an der äußeren Grenze des Schutzgebiets an den Schnittpunkten mit den An- und Abflugstrecken um mehr als 2 dB(A) ändert.