Bewertung zur Diskussion im Landtag Brandenburg am 23.1. zum Antrag „Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr auf Bundesebene implementieren“ von Bündnis 90/Grüne (s. Anlage)
Insbesondere in den vergangenen 2 Jahren, nachdem der Eröffnungstermin des Flughafens immer
näher kam, wurde die Frage nach einem Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr beim BER im Landtag
immer wieder diskutiert.
Es gab verschiedene Anträge, dass der Landtag Brandenburg die die Regierung auffordern möge,
ergänzend ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr auszusprechen. Die Koalition aus SPD und Linkspartei
hat diese Anträge immer wieder abgelehnt und noch nicht einmal eine Diskussion zu den
Anträgen in den Fachausschüssen zugelassen.
In zahlreichen Redebeiträgen im Landtag Brandenburg wurde von der Koalition immer wieder
hervorgehoben, zu bedenken gegeben und beteuert, dass die Landesregierung im Alleingang kein
Nachtflugverbot festsetzen könne, zum einen weil es angeblich rechtlich nicht ginge (wozu es
aber auch andere Rechtsauffassungen gibt), und zum anderen, weil ein Nachtflugverbot Schönefeld
wirtschaftlich gegenüber anderen Flughäfen benachteiligen würde und dies nur bei einer
bundeseinheitlichen Gleichbehandlung ginge und dies auf Bundesebene geregelt werden müsste.
Dazu, betonten die Koalitionsvertreter aber, hätte man keine Möglichkeit, weil die derzeitige
Bundesregierung dies strikt ablehnt und es im Bundesrat keine Mehrheiten dafür gäbe.
Nach der Niedersachsen-Wahl hat Rot-Grün im Bundesrat nunmehr eine gestalterische Mehrheit
und kann Gesetzesinitiativen vom Bundesrat zwingend in den Bundestag einbringen (wenn man
denn möchte).
Die vielfachen Versprechungen und Beteuerungen von SPD und Linkspartei in Erinnerung, dass
man ja gerne auf Bundesebene ein Nachtflugverbot hätte (es aber immer nur an der bösen CDU
und FDP scheitert), erinnerte man sich am Tag der Niedersachsenwahl.
Folgerichtig wurde für die Landtagssitzung am 23.1.2013 ein Antrag (s. Anlage) von der Fraktion
Bündnis 90/Grüne und Christoph Schulze eingebracht.
Es kam wie es kommen musste. Der Antrag wurde mit Ach und Krach nach heftigen Diskussionen
nicht sofort abgestimmt, sondern in den Fachausschuss überwiesen. Erinnert sei in diesem
Zusammenhang an verschiedene andere Flughafen-Anträge, z.B. „Lärmkartierung Schönefeld“,
die, wenn sie nicht schon in der ersten Plenarsitzung abgewiesen sondern in die Ausschüsse verwiesen
wurden, dort schier unendlich herumlagen, um die Behandlung hinauszuzögern und die
Anträge möglichst in Vergessenheit geraten zu lassen.
Der Landtag Brandenburg, die SPD und die Linkspartei hatten am Mittwoch, dem 23. Januar,
ihre Chance, sich ehrlich zu machen und ihr Versprechen einzulösen, sich auf Bundesebene für
ein einheitliches Nachtflugverbot einzusetzen. Der Umgang mit dem Antrag zeigt, dass es, wie so
viele Aussagen zum Flughafen Schönefeld, nicht ehrlich gemeint ist.
Eine Zustimmung zu dem Antrag wäre das richtige Zeichen gewesen, um das Vertrauen wiederherzustellen,
das der Ministerpräsident am 14. Januar in seiner Regierungserklärung mit der Vertrauensfrage
so vehement eingefordert hat.
Wenn es ein Fazit gibt, dann, dass man nichts mehr glauben kann, was man nicht anfassen kann.
Die ganzen Versprechungen auf Rücksichtnahme, Nachtflug, Schallschutz etc., sind nicht belastbar.
PM von Christoph Schulze
Mitglied des Landtages Brandenburg
Unabhängiger Abgeordneter
CSchulzeMdL@t-online.de
Christoph Schulze. Landtagsabgeordneter fr den Wahlkreis 25 - Offline