Dieter Dombrowski/Rainer Genilke: Land Brandenburg kann Nachtflugverbot über Planergänzungsverfahren umsetzen

  • Antrag Nachtflugverbot 23-6 Uhr


    Im Infrastrukturausschuss des Landtags Brandenburg fand heute die öffentliche Anhörung zum Antrag der CDU-Fraktion „Akzeptanz für den Flughafen Willy Brandt durch Nachtruhekompromiss (erhöhen)“ statt. Der Antrag der CDU sieht ein Nachtflugverbot am Flughafen BER von 23 bis 6 Uhr über ein Planergänzungsverfahren vor.


    Dazu sagt Dieter Dombrowski, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg: „Die Anhörungen der Rechtsanwältin Dr. Nina Jarass Cohen von der Kanzlei SammlerUsinger und des sachverständigen Flughafenplaners Faulenbach da Costa haben zweifelsfrei ergeben, dass es keinen Flugbedarf zwischen 23 und 6 Uhr in der Region gibt und dass die Landesregierung Brandenburg alle rechtlichen Mittel in der Hand hat, auch eigenständig im Rahmen eines Planergänzungsbeschlusses eine nachtflugfreie Zeit von 23 bis 6 Uhr verwaltungsrechtlich sauber umzusetzen. Ministerpräsident Platzeck muss, um verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen, nicht nur Versprechungen in den Raum stellen, sondern sein Regierungsamt endlich wahrnehmen.“


    Rainer Genilke, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion, sagt zudem: „Die Luftfahrtlobby konnte keinen Nachweis dafür bringen, warum im Gegensatz zur jetzigen Flugpraxis in der Region in der Nacht am Flughafen BER geflogen werden muss. Derzeit finden keine Flüge am BER oder Tegel zwischen 23 und 6 Uhr statt. Wollte man der Argumentation der Luftfahrtlobby folgen, dann würden derzeit ‚Frühflieger‘, die um 6 Uhr oder 6.15 Uhr von Berlin fliegen, keine Anschlussflüge mehr in Frankfurt am Main erreichen. Das ist Unsinn. Des Weiteren konnten die Vertreter der Luftfahrtlobby auch nicht vorlegen, worin die betriebswirtschaftlichen Schäden für den zukünftigen BER bestehen könnten, wenn zwischen 23 und 6 Uhr kein Flugverkehr stattfindet.“


    Die CDU-Landtagsfraktion und der CDU Landesverband setzen sich dafür ein, das Nachtflugverbot am zukünftigen Flughafen Willy Brandt auf 23 Uhr bis 6 Uhr über ein Planergänzungsverfahren auszuweiten. Dazu hat die Fraktion einen entsprechenden Antrag im Landtag vorgestellt. Dieser wurde zur Beratung in den zuständigen Infrastrukturausschuss überwiesen, wo heute die Anhörung stattfand. Eine Ausweitung des Nachtflugverbotes auf 23 Uhr bis 6 Uhr wird sowohl dem realen Flugbedarf als auch den berichtigten Anliegen der Bürger gerecht.


    Der Antrag ist hier abrufbar: Drucksache 5/6686


    Im Auftrag der CDU-Fraktion hat die Kanzlei SammlerUsinger ein Rechtsgutachten erstellt. Dieses stellt klar, dass Brandenburg ein Nachtflugverbot über ein Planergänzungsverfahren allein umsetzen kann, wie es der Antrag der CDU-Fraktion vorsieht.


    Die Stellungnahme für den Ausschuss finden Sie im Anhang zu dieser Pressemitteilung.


    Gerne stehe ich Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Florian Gasser
    Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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