„Neue Aktion“ (NA): Das Flugrouten-EU- Vertragsverletzungsverfahren hat katastrophale Folgen für die Berliner Flughäfen!

  • Das EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der wahrscheinlich nicht rechtmäßig von der Bundesregierung genehmigten Flugrouten für den BER ist ein weiterer schwerer Schlag gegen die Stümperei der brandenburgischen Genehmigungsbehörden, die für den BER und das Genehmigungsverfahren die Verantwortung tragen. Für die Deutsche Flugsicherung (DFS) und für die Zulassungsbehörde der Flugrouten im Ministerium "Ramsauer" ist das Verfahren eine schallende Ohrfeige. Die Folgen dieses Verletzungsverfahrens gehen aber weit über die Frage von richtigen oder falschen Flugrouten hinaus. Es ist nicht anzunehmen, dass nun innerhalb der nächsten 2 Jahre - schon wegen der nicht mehr rechtmäßigen Flugrouten für den BER - auch der Flughafen Tegel (TXL) geschlossen werden kann. Dramatisch wird die Situation, wenn das Vertragsverletzungsverfahren die DFS zwingt, nach abgeschlossener "Umweltverträglichkeitsprüfung" (UVP) neue Flugrouten dem Bundesverkehrsminister zur Genehmigung vorzulegen. In diesem Fall entsteht für die Fluglärmbetroffenen des Flughafens Tegel ein unwiderruflicher Rechtsanspruch auf passiven Lärmschutz nach dem Fluglärmschutzgesetz von 2006 (31;§4 Abs. 7). Das Gesetz mit dieser Lex-Tegel-Regelung legt fest, dass nach Ablauf von 10 Jahren seit seinem Inkrafttreten für die Betroffenen ein Lärmschutzanspruch besteht, die bis dahin vom Lärmschutz ausgenommen sind.


    NA fordert darum Wowereit (SPD) und das Abgeordnetenhaus auf, unverzüglich und vorsorglich mit den Planungen für die mögliche Umsetzung des Rechtsanspruchs der Betroffenen zu beginnen. Sollte es keinen Lärmschutz nach 2016 geben, dann muss der Flughafen Tegel geschlossen werden, unabhängig davon, ob es neue Flugrouten und eine Inbetriebnahme von BER gibt oder nicht.


    Für NA
    Ferdi Breidbach
    Kontakt 0174 3060004 (http://www.ber-na.de)