Kleinmachnow: Der Fluch des falschen Standorts und des Flugroutenbetrugs

  • EU-Vertragsverletzungsverfahren ist das Ende der Drehkreuzfantasien am BER in Schönefeld


    „Lügen haben kurze Beine, und über diese kommen die Berliner Flughafengesellschaft und ihre Eigentümer jetzt zu Fall,“ kommentiert MATTHIAS SCHUBERT, Vorsitzender der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V., die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen des in Bau befindlichen Hauptstadtflughafens. Wie die EU-Kommission dazu heute mitgeteilt habe, gehe es um die Beachtung von europäischen Umweltgesetzen im Zusammenhang mit den geplanten Flugrouten. Hätten die Flughafenplaner im Bund, in Berlin und in Brandenburg sowie die Deutsche Flugsicherung (DFS) die betroffene Bevölkerung nicht seit 1998 gezielt hinters Licht geführt, sondern von Anfang an offen bekannt gegeben, wie am neuen Hauptstadtflughafen tatsächlich geflogen werden soll, wäre schon damals jedem aufgefallen, dass man hunderttausende Flugzeuge jährlich nicht in niedrigen Höhen über europäische Vogelschutzgebiete, Trinkwasserreservoire für Millionen von Menschen und Fauna-Flora-Habitat-Regionen steuern kann. Mit ihrem Flugroutenbetrug, den das Bundesverwaltungsgericht in seiner Verhandlung am 3.7.2012 über die Klagen aus Kleinmachnow und Rangsdorf gegen die Standortplanung gerichtlich festgestellt hat, haben sich die staatlichen Flughafen- und Flugroutenplaner selbst die Grube gegraben, in der sie jetzt sitzen.


    Für SCHUBERT bestätigt sich erneut, dass das Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB) und die BI Kleinmachnow mit ihrer Position Recht haben:
    An diesem falschen und menschenfeindlichen Standort (Ministerpräsident Manfred Stolpe) kann und darf niemals ein internationales Drehkreuz entstehen. Wenn der BER „Willy Brandt“ je in Betrieb gehen sollte, dann nur als mittelgroßer Flughafen für den regionalen Bedarf von Berlin und Brandenburg an nationalen und internationalen Verbindungen. So ist er mit seinen geraden An- und Abflugrouten beantragt, geplant und genehmigt. Zwingend dazu gehörten dann großzügige Absiedlungsprogramme, die frühzeitige Herstellung umfassenden Schallschutzes sowie ein strenges Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, wie es das vom Brandenburger Landtag bereits am 27.2.2013 angenommene Volksbegehren fordert. Wer das nicht wolle, müsse sich rasch einen neuen Standort für einen Hauptstadtflughafen suchen, fügt Schuberts Sprecherkollege MICHAEL LIPPOLDT hinzu.


    Kleinmachnow, den 30.5.2013
    V.i.S.d.P.:
    Matthias Schubert, Tel.: 0151 40133961