Gemeinde Blankenfeld Mahlow: Gesellschafter des BER müssen Nichtzulassungsbeschwerde des Flughafens gegen das Tagschutzziel-Urteil des OVG verhindern!

  • Wie in der letzten Woche den Medien zu entnehmen war, beabsichtigt die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Tagschutzziel-Urteil vom 25. April 2013 durch das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.


    Die Einlegung einer solchen Beschwerde ist dazu geeignet, die Umsetzung des Schallschutzprogramms um weitere Monate, womöglich sogar Jahre zu verzögern. Andererseits möchte Herr Mehdorn bekanntlich den Flughafen BER am liebsten schon übermorgen in Betrieb nehmen.


    Ortwin Baier, Bürgermeister der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, in der die meisten Schallschutzberechtigten wohnen, äußerte sich zu dieser Sachlage wie folgt:


    »Der nachweislich vollkommen ungeeignete BER-Standort in Schönefeld wäre im März 2006 ohne das strenge, vom Flughafen im Planfeststellungsverfahren selbst beantragte Tagschutzziel nicht vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Die Planfeststellungsbehörde war 2004 der Ansicht, dieses Schutzziel sei an nahezu allen tagschutzberechtigten Wohneinheiten problemlos umsetzbar. Wer will, kann dies auf der Seite 666 des Planfeststellungsbeschlusses nachlesen.


    Der Planfeststellungsbeschluss ist seit dem 16. März 2006 bestandskräftig. Das Tagschutzziel ist seitdem vom Flughafen umzusetzen. Doch seit diesem Tag verschleppt er das Schallschutzprogramm mit Rückendeckung der Planfeststellungsbehörde und der drei Gesellschafter. Das OVG bewertete diese Praxis in seinen Tagschutzziel-Urteilen vom 15. Juni 2012 und 25. April 2013 als schuldhaftes Verzögern.


    Mit diesen Verzögerungsspielchen muss jetzt sofort Schluss sein! Herr Platzeck, Herr Wowereit, Frau Merkel, es liegt als Gesellschafter des Flughafens in Ihrer Macht, die Geschäftsführung des Flughafens anzuweisen, die Nichtzulassungsbeschwerde nicht einzureichen und endlich das seit mehr als sieben Jahren geltende Tagschutzziel zu akzeptieren und anzuwenden.


    Ich nehme an, dass Sie wissen, dass das Bundesverwaltungsgericht im März 2006 urteilte, der Flughafen dürfe ohne vollständig umgesetzten Schallschutz nicht in Betrieb gehen!«


    Ortwin Baier


    Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow