NA: Klage beweist: Es soll nur Schallschutz nach Kassenlage geben.

  • Die von Flughafenchef Mehdorn eingereichte Klage (Beschwerde 25.06.13) gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen das Lärmschutzurteil vom 25.04.2013 ist eine Bankrotterklärung zum Lärmschutz gegenüber den Betroffenen des BER. Die für die Klage vorgetragene Begründung besagt nichts anderes: Die betroffenen Immobilen sind nicht zu schützen, es sei denn, nach Mehdorns Willen werden die Schutzrechte so nach unten manipuliert, bis ein billiger „Nichtschutz“ sichergestellt ist.


    Als Ergebnis der gerichtlich bestätigten Schutzrechte stellt Mehdorn durch seine Klage fest: zwischen 15 000 und 17 000 Immobilien im Tagschutzgebiet des Flughafen BER sind nicht mehr zu schützen. Das beweise die Tatsache, dass 30% des Verkehrswertes nicht ausreichen, um die Schutzanforderungen sicher zu stellen. Nicht schützbare Immobilien seine aber nicht der Sinn von Schutz. Darum heißt die Lösung nach Mehdorns Logik: Die Schutzwerte müssen herunter.


    Seiner Logik, dass Häuser die nicht geschützt werden können, den Sinn des Lärmschutzes konterkarieren, kann nicht widersprochen werden. Denn, was hilft es den Betroffenen, wenn sie, wie in der Regelung vorgesehen 30% eines imaginären Verkehrswertes als Entschädigung für ein Haus bekommen, das nur noch mit Investitions- und Baukosten von über 30% des Verkehrswertes, oder gar nicht geschützt werden kann. So oder so wird ihnen, den Eigentümern, bestätigt, dass sie durch die Fluglärmbelastung in einer praktisch unverkäuflichen Schrottimmobilie leben, die wegen des Fluglärms in den Innenräumen gesundheitsgefährdend ist.


    Um selber Lärmschutzkosten zu sparen, bis zu 500 Mio. €, will Mehdorn eine Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses die sicherstellt, dass im Gegensatz zum rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss ein Lärmschutz festgelegt wird, der mit Investitionskosten von unter 30% sichergestellt werden kann. Dabei verschweigt Mehdorn bisher die Berechnungsgrundlage für die Lärmschutzkosten, die er für unerträglich hält. Da sind Mehdorn und Platzeck gefordert, dem Verwaltungsgericht, den Betroffenen und der Öffentlichkeit zu erklären, auf welchen Gesamtwert der betroffenen Immobilien sie sich beziehen. Wenn sie behaupten, dass 30% Entschädigungssumme bis zu 500 Mio. € betragen, ist diese Summe vor dem Hintergrund von 15 000 bis 17 000 Immobilien nicht nachvollziehbar. Sehr schnell wird sich eine totale Unterbewertung der betroffenen Immobilien oder eine nach unten manipulierte Zahl der betroffenen Immobilien heraus stellen.


    Das ganze Theater, das Platzeck und Co., so auch Mehdorn, veranstalten, um einen Lärmschutz nach Kassenlage zu bekommen, ist der schlagende Beweis dafür, dass der Standort Schönefeld im Interesse der Verfassungsrechte (Schutz von Leib und Leben/Schutz von Eigentum) der Betroffenen aufgegeben werden muss. Mit dem gewollten Wachstum der Kapazitäten geht sonst das Theater mehr als 50 Jahre weiter. Beendet werden könnte es nur durch großflächige Absiedlung als einzigem Mittel gegen kranmachenden Fluglärm.


    Für NA
    Ferdi Breidbach
    Kontakt 0174 3060004 (http://www.ber-na.de)