BIMS: Flughafenchef Hartmut Mehdorn: Erst schindet er Zeit und dann die Menschen!

  • Wir, die Schallschutzberechtigten des BER, hatten von diesem Flughafen nichts anderes erwartet, als dass er beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das OVG-Urteil zum Schallschutz vom 25. 04.2013 einlegen würde. Der Flughafen hat uns nicht enttäuscht und unseren Erwartungen voll entsprochen.


    Wer die von dem Finanzexperten Frank Welskop vorgenommen Analyse des letztjährigen Geschäftsberichts der FBB gelesen hatte, durfte fest damit rechnen. Welskops Ausführungen legen nahe, dass bei der FBB das Schallschutzprogramm verschleppt wird, weil die Insolvenz verschleppt werden muss.


    Juristen, sogar die aus der Brandenburger Staatskanzlei, räumen der Nichtzulassungsbeschwerde und einer Revision kaum Erfolgschancen ein. Aber damit kann Flughafenchef Hartmut Mehdorn die Rechtskraft des Urteils noch einmal auf eine etwas längere Bank schieben, vor allem Zeit schinden und auf rettende Ideen hoffen.


    Wie Zeitungsberichten zu entnehmen war, hat er bei der Planfeststellungsbehörde eine Teileröffnung des BER bereits in etwa einem Jahr beantragt. Warum, so fragt man sich, bespricht Mehdorn sich nicht einmal mit den vielen Juristen auf der Gehaltsliste der FBB? Die könnten ihm doch sagen, dass der Planfestellungsbeschluss für den BER eindeutig festlegt, dass mit der Inbetriebnahme des BER der Schallschutz an den Häusern umgesetzt sein muss. Und der Planfeststellungsbeschluss legt auch genau fest, wann der BER in Betrieb gegangen ist: Mit der Inbetriebnahme der Südbahn.


    Mehdorn versucht nun, den Flugbetrieb auf der Südbahn aufzunehmen, ohne dass überhaupt rechtlich genau feststeht, nach welchem rechtskräftigen Kriterium der Schallschutz im Tagschutzgebiet überhaupt zu leisten ist, geschweige denn ist er auch nur an einzigen Objekt planfestellungskonform realisiert. Er liefert die nahen Anwohner schutzlos dem Fluglärm aus und riskiert es, ihnen gesundheitlich zu schaden. Erst schindet er Zeit durch das sinnlose Bemühen weiterer Rechtswege, um dann ein Jahr später vorsätzlich Schindluder mit der Gesundheit der Menschen zu treiben.


    Weiterhin wird immer wieder dreist behauptet, die Häuser wären auf dem hohen Niveau des Planfeststellungsbeschlusses nicht zu schützen. Eine verlogene Schutzbehauptung eines Flughafens, der bislang keine einzige korrekte Schallschutzberechnung und keine richtige Kostenerstattungsvereinbarung vorgelegt hat, der von Entschädigungen, Wertermittlungen, und Stichtagen faselt, ohne jemals auch an nur einem einzigen Fallbeispiel seine Ansichten schlüssig belegt zu haben!


    Fest steht: Hier wird versucht, die jahrelange finanzielle Misswirtschaft durch Einsparungen auf Kosten der Gesundheit der Anwohner zu kompensieren. Sie, die sich gerichtlich erfolgreich gegen die ersten betrügerischen Berechnungen der FBB zur Kostendämpfung wehrten und inzwischen drei Urteile mit dem bestätigten Tagschutzziel in ihren Händen halten, wundern sich bei diesem Flughafen über überhaupt nichts mehr. Sie hoffen nur, dass sich das Geld für weitere gerichtliche Auseinandersetzungen auftreiben lässt bzw. die Gemeinden gegen die BER-Inbetriebnahme klagen werden, damit wenigstens noch die Gerichte in unserem Land die Verletzung ihres Menschenrechts auf Gesundheit stoppen.


    Wer von diesen Menschen, die sich mit aller Kraft und allen Mitteln wehren müssen, noch die Akzeptanz des Flughafens erwartet, kann nicht mehr von dieser Welt sein. Wer die Menschen in seiner Nachbarschaft und ihre elementaren Rechte so ignoriert, legitimiert sie nach der Inbetriebnahme für alle Arten des zivilen Ungehorsams. Wer so missachtet wird, darf sich gewaltfrei, aber phantasievoll und mit nachhaltigem Erfolg gegen seine Entrechtung wehren. Und wer den Rechtsfrieden partout nicht einziehen lassen will in der Hauptstadtregion, wird irgendwann den Krieg, den er seinen viel zu vielen Nachbarn erklärt hat, zu Recht verlieren.


    Bürgerinitiative Mahlower
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