Kleinmachnow: BER-Nachtflugverbot: Ministerpräsident Platzeck kann’s im Alleingang!

  • Mit dem Rechtsgutachten der CDU-Landtagsfraktion hat Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) die Lösung für die Anordnung eines strengen Nachtflugverbots von 22 bis 6 Uhr am künftigen Hauptstadtflughafen BER auf dem Tisch. Die Kanzlei SammlerUsinger zeigt präzise und rechtlich nicht angreifbar die Möglichkeit einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für den Hauptstadtflughafen in Schönefeld auf der Grundlage des dort vorgesehenen Vorbehalts auf. „Danach ist völlig klar, dass Brandendburg das Nachtflugverbot im Alleingang anordnen kann, wenn die Miteigentümer des Flughafens, vertreten durch Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer (CSU) und den Regierenden Bürgermeister von Berlin Wowereit (SPD), das Schutzziel für hunderttausende Menschen blockieren.“


    Für den Sprecher der Bürgerinitiative Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V., MICHAEL LIPPOLDT, bestätigt das CDU-Gutachten in allen wichtigen Aspekten den Rechtsrat, den die Kleinmachnower BI zuvor bei der Kanzlei BAUMANN RECHTSANWÄLTE eingeholt und der Landesregierung vorgelegt hat. Besonders herauszuheben sei, dass übereinstimmend mit der Kleinmachnow-Expertise auch das CDU-Gutachten keine Überschneidungsprobleme zum Gebot der abschließenden Konfliktbewältigung durch den Planfeststellungsbeschluss sieht. Darüber hinaus ergänzt das CDU-Gutachten wichtige Punkte z.B. bei den Eingriffsmöglichkeiten des Bundes. Denn, so die Gutachter SammlerUsinger: Die Zuständigkeit für die Zulassung eines Flughafens im Rahmen der Planfeststellung liegt in der Hand der Länder. Als planerlassende Behörde ist das Infrastrukturministerium Brandenburg berufen, die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses in eigener Regie vorzunehmen. „Miinister Ramsauer und Bürgermeister Wowereit sind somit außen vor,“ so LIPPOLDT.


    Um so unverständlicher sei es für die vom Schönefeld-Fluglärm betroffenen und bedrohten Bürgerinnen und Bürger, dass die Landesregierung zur Umsetzung das Volksbegehrens für ein strenges Nachtflugverbot noch keine Fakten geschaffen hat. Ihre jüngste Antwort auf die Nachfrage des Abgeordneten Christoph Schulze, man habe bei den beiden anderen Gesellschaftern Gesprächsbedarf signalisiert und sondiert, klingt im fünften Monat nach dem Nachtflugverbots-Beschluss des Landtags wie eine Verhöhnung des Parlaments und der Bevölkerung (vgl. Landtags-Drucksache 5/7525). Mit dem CDU-Gutachten im Rücken hätte der Ministerpräsident längst Fakten zum Nutzen der Menschen im Land schaffen können. „Das fordern wir ein. Und dafür demonstrieren wir Brandenburger und Berliner erneut am
    7.September!“


    Kleinmachnow, den 19.7.2013
    V.i.S.d.P.: Michael Lippoldt 01577 3161715

  • Dazu zitiere ich mal eine Ansicht von Ralf Müller-FBI- aus einer Mail vom 20.7. :


    "Auch das Gutachten selbst ist nicht so eindeutig, wie es hier dargestellt wird. Es wird auf eine "Geringfügigkeit von jeweils einer halben Stunde" der Änderung abgehoben - hier muss man beachten, dass die CDU eben auch nur ein Nachtflugverbot von 23 - 6 Uhr fordert (dafür ist das Gutachten). Und in einem Nebensatz wird klargestellt, dass das Bundesverkehrsministerium sehr wohl ein Weisungsrecht hat (wovon Ramsauer ja in NRW beim Nachtflug-NICHT-verbot für Köln/Bonn auch sofort Gebrauch gemacht hat). Insofern kann Brandenburg gemäß Gutachten im Alleingang ein Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr einführen, welches per Weisung durch das Bundesverkehrsministerium gleich wieder kassiert werden könnte."


    Bis jetzt war ich auch immer der Meinung, dass Brandenburg da im Alleingang entscheiden kann, aber ist anscheinend doch nicht so einfach.