NA: Das heimliche Ende - BER jetzt ohne Flugrouten

  • Verzweifelt, hingebungsvoll, täuschend und verlogen haben seit der ersten Veröffentlichung der Deutschen Flugsicherung (DFS) zu möglichen Flugrouten am BER (6. Sept. 2010) nach verkündeter Inbetriebnahme im Oktober 2011 die Betroffenen, neue Bürgerinitiativen und die Standortdurchsetzer um die richtigen Flugrouten gekämpft. Wie die Pilze wuchsen selbsternannte Experten, Wichtigtuer und politische Betrüger aus dem Boden, die je nach Interessenlage für richtige Flugrouten, Vertrauensschutz, als Demonstranten oder Kläger vor Gerichten kämpften. Wiederum, je nach Interessenlage, ging es um die Durchsetzung des St.-Floriansprinzips oder um optimale Flugbetriebsbedingungen.


    Warnungen wurden ignoriert


    Es wurden Stimmen laut, die verbreiteten, dass mit „richtigen“ Flugrouten der Fluglärm aus der Region verschwinden würde. Sie schürten nur den Egoismus der Angesprochenen, aber lieferten die gesamte Region mehr oder weniger starkem Fluglärm aus – am stärksten die Schwerstbetroffenen, die keine Flugroute vor der Gefährdung ihrer Gesundheit zu schützen vermag. Wer davor warnte, der wurde als „Schmuddelkind“ in die Ecke abgeschoben. Es ging in dieser jetzt zunächst beendeten Auseinandersetzung einer großen Mehrheit von möglichen Betroffenen nicht darum, was falsch oder richtig ist, was rechtlich unumstößlich oder gerichtlich angreifbar ist. Es ging ihnen um die Erhaltung des BER an diesem Standort – aber bitteschön ohne Fluglärm für sie oder ihre Gemeinde. Zugegeben werden muss darum, dass es immer darum ging, die eigene Haut zu schonen - ohne daran zu denken, dass dies nur möglich ist, wenn die Haut des Anderen beschädigt wird.


    Der Status quo: Flugrouten haben fertig


    Jetzt, durch die international verbreitete Mitteilung der „Bundesrepublik Deutschland“ über die Löschung des für den BER geplanten Flugroutensystems, ist klar: Alle Auseinandersetzungen der Vergangenheit waren vergebens, nur heiße Luft, nur nutzlose Demonstrationen, nur nutzlos hinausgeworfenen Geld für Gutachten und rechtliche Auseinandersetzungen. Die Bundesrepublik Deutschland, konkret die Deutsche Flugsicherung (DFS), im Auftrag des Bundesamtes für Flugsicherung (BAF) hat in nüchternem Juristendeutsch, mit Datum vom 27. Juni 2013 (AIC IFR 05) mitgeteilt:

    „Löschung der AIP-Seiten des Flughafens Berlin Brandenburg Die Eröffnung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg ist bis auf weiteres verschoben worden. Aus diesem Grund werden die AIP-Seiten des Flughafens Berlin Brandenburg zum 27. Juni 2013 mit dem AIRAC AMDT 05/13 zurückgezogen und aus dem Luftfahrthandbuch (AIP) entfernt. Die Verfahren für den Flughafen Berlin/Schönefeld bleiben bis zur Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg weiterhin gültig.“


    D.h.: Es stehen keine Flugrouten zum erwarteten Flugbetrieb vom Flughafen BER mehr in Handbüchern der Flugzeugführer (Piloten). In diesen Handbüchen ist zwingend festgeschrieben, welche Flughäfen nach welchen Flugrouten angeflogen werden dürfen. Also, der BER existiert international nicht. Angeflogen werden kann SFX, der Schönefelder Flughafen, auf der Nordbahn. Dabei bleibt es.
    Sicherlich wird es jetzt Spitzfindigkeiten geben, die sich darauf beziehen, dass das Verfahren zur Genehmigung von Flugrouten wieder aufgegriffen werden kann, wenn der Termin der endgültigen Inbetriebnahme sicher ist. Dabei ist richtig, dass ein BER, der in Betrieb geht, genehmigte und in den Handbüchern veröffentlichte Flugrouten haben muss. Nur: Was von dem bisher praktizierten Verfahren und den bis Juni 2013 genehmigten Flugrouten dann noch übrig bleibt, dürfte nicht viel sein. Bis zur Inbetriebnahme gibt es ein weiteres Wachstum des Flugverkehrs und neue Routen aufgrund von Entscheidungen des OVerwG Berlin – und damit neue Widerstände gegen dann genehmigte Routen, die wiederum beklagt werden.


    Die Konsequenzen


    Sollte irgendwann ein Eröffnungstermin BER auch für die DFS bindend bekannt sein, dann wird es ein neues Verfahren zur Festlegung der Flugrouten für beide Start- und Landebahnen (Nord/Süd) geben. Unabhängig von der jetzt „gestrichenen Regelung“ wird es ein neues Verfahren zur Festlegung der Flugrouten unter Beteiligung auch der Fluglärmkommission geben. Welche Rolle in diesem Verfahren das “alte Verfahren“ spielt, ist nun sicherlich Gegenstand von Interpretationen zur Vertuschung von Wahrheiten. Dann haben die Betroffenen irgendwann, wenn überhaupt, wieder die Möglichkeit, für „richtige Flugrouten“ zu kämpfen, Gutachten zu bezahlen und Klagen beim Verwaltungsgericht zu führen. Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden können dann wieder solange schwätzen, bis niemand mehr weiß, welche Meinung sie denn gegenüber der Nachbargemeinde vertreten. Im Zweifel geht es dann wieder um St. Florian und den Selbstbetrug, der beinhaltet, dass mit Flugrouten Fluglärm beseitigt werden kann.


    Dass es so kommt und die Betroffenen nicht zur Erkenntnis kommen, dass es der Standort ist der ihnen den Fluglärm beschert, dafür wird die Politik schon sorgen. Wie gehabt wird sie - wieder angeführt vom Brandenburgischen Staatssekretär Bretschneider (SPD) - mit allen Tricks und Mitteln die Flugroutendiskussion und die Auseinandersetzungen anschieben. Da gibt es ja Bürgerinitiativen, die schon bisher willig waren. Falls Bretschneider nicht mehr im Amt ist, erfindet die Politik andere Figuren, die das Geschäft der 5. Kolonne betreiben und die Bürgerinitiativen auf die Nudel schieben.


    Schadensersatz wird mit Lügen abgewehrt


    Aber vielleicht kommt es ja anders, weil die Bürgerinitiativen nun daraus lernen, wie sie auf die Nudel geschoben wurden. Jetzt wissen sie, dass sie bis in die letzten Monate hinein noch Gerichtsverfahren anstrengten, die „für die Katz“ waren. Dies, weil ihnen durch die Wowereits (SPD), Woidkes (SPD) und Bretschneiders (SPD), wie auch durch den unseligen Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) verschwiegen wurde, dass es den Klagegegenstand offiziell seit dem 27. Juni 2013 nicht mehr gab. Überlegungen, nun von der Bundesrepublik Deutschland für die rausgeworfenen Gelder Schadensersatz zu verlangen, werden ins Leere laufen. Sofort wird erklärt: Hättet ihr die Änderungen für die Luftfahrthandbücher verfolgt - die sind doch öffentlich und erhältlich - dann hättet ihr doch spätestens im August 2013 gewusst, das ihr gegen „heiße Luft“ klagt und demonstriert.
    Versuche, sich dann bei Woidke und Wowereit um Schadensersatz zu bemühen, werden ebenfalls vergebens sein. Sie können mit der gleichen Einrede kommen wie Ramsauer für die Bundesrepublik Deutschland. Dann werden sie die Schutzbehauptung aufstellen, nach der sie auch nicht gewusst hätten, dass es BER-Flugrouten seit dem 27. Juni 2013 nicht mehr gibt. Diese Behauptung muss aber eine Lüge sein. Soll sie etwa als Bankrotterklärung über „Nichtwissen“ verkauft werden? Soll etwa so getan werden, als ob die „Gemeinsame Luftfahrtabteilung“ von Berlin und Brandenburg oder „Alleswisser Bretschneider“ nicht gewusst haben, was die BAF/DFS mit den Flugrouten treibt, die Voraussetzung für den Flugbetrieb am BER sind? Haben diese Verantwortlichen nicht gewusst, dass selbst ein Flugbetrieb nach Mehdorns Legoland-Spinnereien eines Flugbetriebs vom Nordpier ohne Flugrouten nicht möglich ist, wenn dafür die Südbahn genutzt wird?


    Fazit


    Die Flugrouten wurden gestrichen, weil die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr weiß oder annimmt, ob oder wann es überhaupt noch einen Flugbetrieb vom BER gibt. Sie weiß auch, dass ein in Kraft gesetztes aber nicht benutztes Flugroutensystem nur noch lächerlich ist, wenn es keinen Flughafen gibt, auf dem nach diesem System gelandet werden kann.


    Jetzt muss endlich Schluss gemacht werden. Zuerst mit den Verantwortlichen auch für dieses Desaster. Berlin und Brandenburg sind bis auf die Knochen blamiert und nicht nur in der Flugbranche bloßgestellt. Es geht nur noch mit einem Neuanfang in der Sache und mit Personen, die dafür die Verantwortung tragen. Parlamente, die jetzt immer noch zusehen, wie weitergewurschtelt wird, verletzen auch ihre Pflichten aufs Gröbste.


    Redaktion
    Neue Aktion ( NA )