ABB: Nachtflugverbot: Mahnwache in Potsdam am Jahrestag des Volksbegehrens

  • Am 3.12.2013, dem Jahrestag des gewonnenen Volksbegehrens für ein striktes Nachtflugverbot am Flughafen BER, findet am neuen Brandenburger Landtag in Potsdam eine Mahnwache statt.


    Man trifft sich von 17:00 bis 18:00 Uhr in der Friedrich-Ebert-Straße, Ecke Breite Straße am Filmmuseum.


    Es werden 1060 Kerzen angezündet, für alle hundert geleisteten Unterschriften eine. Die Veranstaltung wird von der „Lärmwehr Berlin Brandenburg“ und der Bürgerinitiative „Unser Großbeeren e.V.“ angemeldet und organisiert.


    Das Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg ABB, das einen maßgeblichen Beitrag zum Gelingen des Volksbegehrens leistete, ruft zur Teilnahme an der Mahnwache auf.


    Ein Jahr nach dem erfolgreichen Ausgang des Volksbegehrens und neun Monate nach der Annahme des Volksbegehrens durch den Landtag Brandenburg hat sich so gut wie nichts in die richtige Richtung bewegt.


    Das Bündnis ABB fordert die Regierenden in Brandenburg auf, sich in den Verhandlungen energisch für ein erweitertes Nachtflugverbot einzusetzen. Es sei unverständlich, warum die Brandenburger Regierung nicht allein handelt, was rechtlich möglich sei. „Es darf nicht sein, dass das Votum der brandenburgischen Bevölkerung missachtet oder sogar ausgehebelt wird. Wir werden uns mit unverminderter Kraft dafür einsetzen, dass die Zusage der Landesregierung auch umgesetzt wird. Im Hinblick darauf steht uns eine spannende Zeit bevor, denn die kommenden Landtagswahlen werden auch Flughafenwahlen sein“, so Christian Selch aus Zeuthen, stellvertretender Sprecher des Aktionsbündnisses.



    Zeuthen, den 01.12. 2013


    V.i.S.d.P.: Christian Selch und Matthias Schubert,
    Tel.: 0162 7070207 Tel.: 0151 40133961


    Hintergrund:


    Am 3. Dezember 2012 gab die Landeswahlleitung Brandenburg bekannt: Das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am Î’ER von 22:00 bis 6:00 Uhr war mit 106.000 Stimmen erfolgreich. – Ein sensationelles Ergebnis. Zum einen ist dies das erste Volksbegehren, das in Brandenburg erfolgreich abgeschlossen wurde, zum anderen überstieg die Zahl der positiven Stimmen die gesetzliche Hürde um Längen. 80.000 Stimmen wären notwendig gewesen.


    Es folgte ein weiterer Paukenschlag. Nachdem zwei Meinungsumfragen im Auftrag der Landes-SPD und der Landes-Linken ergeben hatten, dass die Nachtfluggegner auch den nun anstehenden Volksentscheid gewinnen könnten, nahmen zuerst die Regierungskoalition und dann, am 27.2.2013, der brandenburgische Landtag das Volksbegehren mit großer Mehrheit an. Das angenommene Volksbegehren hat die gleiche Gültigkeit, wie ein gewonnener Volksentscheid.


    Der Auftrag der brandenburgischen Bevölkerung an ihre Landesregierung lautet: Sie soll dafür sorgen, dass am BER künftig von 22:00 bis 6:00 Uhr kein planmäßiger Nachtflug stattfinden darf. Zu diesem Zweck soll Brandenburg mit Berlin in Verhandlungen eintreten, um das Gemeinsame Landesentwicklungsprogramm LEP entsprechend zu ändern. Das LEP ist eine von Berlin und Brandenburg gemeinsam erlassene Rechtsverordnung und stellt eine der rechtlichen Grundlagen für das Flughafenprojekt dar.


    Was hat die brandenburgische Landesregierung seither unternommen? Es gab mehrere Anläufe zu Verhandlungen mit Berlin. Berlin zeigte jedoch keinerlei Gesprächsbereitschaft, geschweige denn Verhandlungsbereitschaft. Nach über acht Monaten, mehreren weiteren Demonstrationen und einem zweiten Berliner Volksbegehren hat Berlin endlich zugestimmt, die „Landesplanungskonferenz“ einzuberufen. Hier werden Verhandlungen beider Länder auf Spitzenebene geführt. Diese Konferenz wird nun durch Arbeitsgruppen vorbereitet.


    Es steht zu befürchten, dass Berlin trotz aller Verhandlungen bei seiner strikten Ablehnung eines erweiterten Nachtflugverbots verharrt. Umso unverständlicher ist es, dass Brandenburg sich im Sommer selbst ohne Not einer Möglichkeit beraubt hat, das Nachtflugverbot notfalls im Alleingang durchzusetzen.


    Zwei Rechtsgutachten waren in der ersten Jahreshälfte unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gelangt, dass das Nachtflugverbot auch ohne die Zustimmung Berlins zu erreichen wäre. Die Gutachten wurden im Auftrag der Landes-CDU und der Bürgerinitiative Kleinmachnow erstellt.


    http://www.teltowgegenfluglaer…Landtag_Brandenburg-1.pdf


    http://www.teltowgegenfluglaer…envorbehalt_16_4_2013.pdf


    Entscheidend ist hier ein Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss. Insbesondere Auflagen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm dienen, können nachträglich angepasst werden, wenn sich an der Situation etwas grundlegend geändert hat. Dies ist nach Auffassung der Rechtsanwälte der Fall: Durch die Änderung der Flugrouten, neue lärmmedizinische Erkenntnisse und ein darauf basierendes Votum des Umweltbundesamtes für ein Nachtflugverbot am BER. Entgegen den Angaben der Planfeststellung kann außerdem die Mehrzahl der Häuser im Tagschutzgebiet durch den Einbau von Lärmschutzmaßnahmen nicht angemessen geschützt werden. Die Lärmbelastung ist offenbar höher, als ursprünglich angenommen.


    Die zuständige Behörde kann also eine Änderung im Sinne des Volksbegehrens herbeiführen. Bis vor kurzem war dies das brandenburgische Infrastrukturministerium MIL. Die Zuständigkeit für die Planfeststellung wurde jedoch durch einen Kabinettsbeschluss in Potsdam vom 26.7.2013 auf die Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg übertragen.


    http://www.bravors.brandenburg…hp/15/GVBl_II_60_2013.pdf


    Entscheidungen über eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses müssen daher neuerdings im Einvernehmen mit Berlin getroffen werden.


    http://www.parlament-berlin.de…Plen/vorgang/d15-5019.pdf (vgl. Artikel 4, Absatz 1).


    Was dies im Hinblick auf ein Nachtflugverbot bedeutet, liegt auf der Hand.