FBI: Berliner Volksinitiative "Nachtflugverbot" erfolgreich

  • Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin hat heute die Friedrichshagener Bürgerinitiative darüber informiert, dass ihre Volksinitiative für ein Nachtflugverbot an allen Berliner Flughäfen alle rechtlichen und formalen Voraussetzungen erfüllt und damit zugelassen ist.


    23.666 gültige Unterstützerunterschriften sind abgegeben worden. Das nach Art. 61 Abs. 1 S. 2 der Verfassung von Berlin erforderliche Quorum von 20.000 Unterstützerunterschriften wurde damit deutlich überschritten.


    Dies ist ein Signal an Berlin, die ablehnende Haltung zur Einschränkung des nächtlichen Flugbetriebes aufzugeben und ein Zeichen, sich der Forderung des Umweltbundesamtes anzuschließen, das ebenfalls für den stadtnahen Flughafen BER am Standort Schönefeld ein Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr fordert. Die Volksinitiative ist eine Aufforderung an den Berliner Senat, in Ergänzung zu dem vom Brandenburger Landtag bereits 2013 angenommenen Volksbegehren, für ein Mehr an Nachtruhe zu sorgen. Insgesamt hatten sich im Jahr 2012 knapp eine Viertelmillion Bürgerinnen und Bürger für ein striktes Nachtflugverbot von 22 - 06 Uhr ausgesprochen.


    Die Friedrichshagener Bürgerinitiative appelliert an die Abgeordneten aller Fraktionen, den Willen der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt für mehr Nachtruhe in Tegel, Schönefeld und am BER anzuerkennen. Die Bürgerinitiative wird dazu in den kommenden Wochen Gespräche mit Abgeordneten führen und ihnen neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus nationalen und internationalen Studien über die krankmachende Wirkung von Fluglärm vorstellen. Eine alternierende Verteilung der An- und Abflüge, wie von Flughafenkoordinator Bretschneider jüngst vorgestellt (DROps-Verfahren), würde dies nicht mindern, sondern "Schlaflosigkeit im Schichtbetrieb" bedeuten. Inzwischen fordern erste Brandenburger Bürgermeister aus den betroffenen Gemeinden: „Sollte Berlin nicht einlenken, dann muss Brandenburg den gemeinsamen Landesplanungsvertrag mit Berlin kündigen, um in der Nachtflugverbotsfrage eigenständig handlungsfähig zu werden.“ So Ortwin Baier, Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow.


    Zudem habe die Flughafengesellschaft bislang weder einen aktuellen Finanzbericht noch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen können, sodass das Wirtschaftsargument gegen ein Nachflugverbot in Berlin auf tönernen Füßen stehe, so die Initiative.


    Die zugelassene Volksinitiative ist nun innerhalb von vier Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit durch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses im Abgeordnetenhaus zu beraten. Die Vertrauenspersonen haben ein Recht auf Anhörung in den zuständigen Ausschüssen. Nach der Anhörung findet eine Aussprache zur Volksinitiative im Abgeordnetenhaus statt. (AbstG Berlin)


    Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat das Thema Nachtflugverbot am BER zuletzt am 22.03.2012 erörtert. Seither haben sich grundlegende neue Fakten ergeben. Die Initiatoren und Unterstützer der Berliner Volksinitiative hatten am 21.11.2013 den Antrag und die Unterstützerunterschriften dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses übergeben.



    Presseteam Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI)


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