ABB: Umweltrat fordert Nachtflugverbot

  • Sondergutachten muss Handlungsmaxime für Dobrindt, Wowereit und Woidke werden!


    Mit seinem Sondergutachten “Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ hat der Umweltrat der Bundesregierung ein neues wegweisendes Kapitel für die deutsche Luftverkehrspolitik aufgeschlagen. Daran kommt kein ehrlich und gerecht denkender Politiker mehr vorbei. Die klare Forderung nach einem strengen Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr begründet der Umweltrat überzeugend mit dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis. Das Sondergutachten, so der Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB), MATTHIAS SCHUBERT, ist eine nachträgliche und überzeugende Bestätigung, dass die bisherige Rechtslage in der Anwendung durch das Bundesverwaltungsgericht verfassungswidrig ist.


    Anstatt die Flughafenplanung die Hand des Bundes zu geben, wie vielfach zu Unrecht gefordert wird, soll nach den Ableitungen des Umweltrats die Planfeststellung bei den Ländern bleiben, weil nur dann die Bürger in der Region noch Einfluss ausüben können. Die Problematik bei der Planung des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International, bei der bewusst unrichtige Flugrouten zu Grunde gelegt worden sind, greift der Umweltrat ebenfalls auf. So heißt es im Gutachten: „Das Bundesamt für Flugsicherung sollte im Planfeststellungsverfahren frühzeitig beteiligt werden und dabei die Prognose im Hinblick auf die geplanten Flugrouten und ihre Durchführbarkeit in einem Gutachten förmlich bestätigen müssen. Dieses Gutachten wäre
    dann Bestandteil der Verfahrensunterlagen und der Öffentlichkeitsbeteiligung. Zudem sollte die Prognose die künftigen An- und Abflugverfahren so exakt bilden, wie es nach dem Stand der Planung möglich ist.“ Dadurch würde der anzulegenden Maßstab, der von der Rechtsprechung relativ großzügig auf eine „Grobplanung“ beschränkt wurde, verschärft, so SCHUBERT. Damit ist
    nach SCHUBERT klar, dass die willkürliche Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, die es in den Planfeststellungsklagen z. B. aus Kleinmachnow, Rangsdorf und Zeuthen vertreten hat, obsolet ist. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht erklärt, es genüge, wenn Flugrouten bei der Planfeststellung in den Blick genommen werden, die Betroffenheiten auslösen, die nach Menge und Ausmaß ungefähr der Personenzahl entsprechen, die später tatsächlich belastet wird. „Jetzt ist für jeden offenkundig, dass diese Art von Abwägung völlig unzureichend ist,“ stellt
    SCHUBERT fest. Für ihn sind damit die Chancen gestiegen, dass die Kläger gegen die Planung des BER in Schönefeld vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Recht bekommen können.


    Kleinmachnow, den 27. März 2014
    Matthias Schubert
    Sprecher des Aktionsbündnisses
    V.i.S.d.P.: Matthias Schubert, Tel.: 015140133961 Aktionsbündnis für ein
    lebenswertes Berlin-Brandenburg email: schubert.kleinmachnow@freenet.de