FBI: Abstimmung über Nachtflugverbot im Berliner Abgeordnetenhaus: Verkehrsausschuss empfiehlt "größtmöglichen Lärmschutz"

  • Die Vertreter der Volksinitiative „Nachtflugverbot“ haben Grund zur Hoffnung, dass sich die Abgeordneten von Berlin am 10. April in der Abstimmung im Plenum für den Gesundheitsschutz der Berlinerinnen und Berliner einsetzen. Aus Sicht der Volksinitiative wird dies aus der Beschlussempfehlung deutlich, die im federführenden Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr am 2. April formuliert wurde:


    „Das Abgeordnetenhaus hat Kenntnis genommen von dem Anliegen der Volksinitiative `Nachtflugverbot` und setzt sich dafür ein, dass für die vom Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ein größtmöglicher Lärmschutz gewährleistet wird.“


    Aus Sicht der Vertreter der Volksinitiative kann dies nur bedeuten, dass es nun zu Verhandlungen mit dem Land Brandenburg über ein striktes Nachtflugverbot kommt, denn nur durch ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr kann der größtmögliche Schutz gewährleistet werden.


    In zwei Anhörungen vor dem Verkehrs- und vor dem Gesundheitsausschuss hatten die Vertreter der Volksinitiative den Abgeordneten neue Fakten präsentiert. Der Gesundheitsausschuss hatte sich zuvor seit 2 Jahren nicht mehr fachlich zum Thema Gesundheitsschäden durch Fluglärm beraten. In der Anhörung am 31. März wurde deutlich, dass der Senat nicht nur die vorgetragenen, sondern insgesamt alle neuen Studien zum Fluglärm noch nicht kannte, geschweige denn analysiert und aufgearbeitet hat.


    Bereits in der ersten Anhörung im Verkehrsausschuss am 12. März hatte sich zudem klar gezeigt, dass ein Nachtflugverbot keinen wirtschaftlichen Schaden nach sich zieht. In dieser Anhörung monierten die Abgeordneten die unpräzisen Angaben der Flughafenvertreter zu den Kosten eines Nachtflugverbotes. In der Folge korrigierten die Flughafenvertreter in der Anhörung die Angaben zum wirtschaftlichen Schaden des Nachtflugverbotes von einem angeblich „dreistelligen Millionenbetrag“ auf dann nur noch „25 Millionen“ pro Jahr, die sie für belegbar hielten.
    Diese 25 Millionen, die ein Nachflugverbot jährlich kosten würde, kostet derzeit jeder Monat Stillstand der Baustelle. Das heißt nichts anderes, als das die insgesamt mindestens 4 Jahre oder 48 Monate Verzögerung der Inbetriebnahme bereits jetzt Kosten verursachen, mit denen man ein Nachtflugverbot für 48 JAHRE finanzieren könnte.


    Deutlich wurde auch, dass die durch den Fluglärm verursachten Gesundheitskosten durch den Senat wohl noch nie in die Kalkulation des Flughafens einbezogen wurden, denn dazu müsste der Senat die Daten der Studien umfassend kennen und aufgearbeitet haben. Entsprechende Angaben wurden aber in der Anhörung nicht gemacht.
    Die angeblichen Gründe für die „Wirtschaftlichkeit“ des Flughafens missachten also wesentliche Kosten, die die Bürger zu bezahlen haben, völlig abgesehen von der Tatsache, dass – vermeidbare – Krankheiten durch Fluglärm, insbesondere nächtlichen Fluglärm, ausgelöst werden. Somit stellen die Vertreter der Volksinitiative fest, dass die Frage der Wirtschaftlichkeit vorgeschoben ist und zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und vor allem deren Gesundheit angeführt wird. Ein Nachtflugverbot zieht keinen wirtschaftlichen Schaden nach sich, sondern verhindert Krankheiten und deren Kosten, die andernfalls den Bürgerinnen und Bürgern aufgebürdet werden. Das Nachtflugverbot ist wirtschaftlich und aus Gesundheitsaspekten ein absolutes Muss.


    Im Namen der Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Nachtflugverbot“
    Presseteam der Friedrichshagener Bürgerinitiative


    Ansprechpartner: Dr. med. Henning Thole, T. 0157-5517 5390