Rot-rot lehnt die 3. BER-Startbahn ab? Wer das glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann!

  • Im Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE steht zu lesen, die zukünftige rot-rote Regierung des Landes Brandenburg lehne den Bau einer dritten Startbahn ab.


    Wir halten das für ein zum Schein abgegebenes politisches Lippenbekenntnis. Denn es findet sich kein Wort im Koalitionsvertrag, wie und wann die neue, alte Landesregierung wirksame Schritte zur Verhinderung der 3. Bahn zu unternehmen gedenkt. Dazu hätte sie im Übrigen schon in den vergangenen Jahren jederzeit die Möglichkeit gehabt, allein: sie hat nichts Wirksames unternommen.


    Während man beim Planfeststellungsbeschluss alles so schrieb, wie es der Flughafen wollte und sich dann vor Gericht selbst die geringste Rücksichtnahme noch abtrotzen ließ, wird beim Nachtflugverbot und der 3. Bahn so getan, als könne die rot-rote Landesregierung nichts tun.


    Bereits beim Volksbegehren zum BER-Nachtflugverbot haben wir erlebt, wie die rot-rote Landesregierung nur zum Schein so tat als ob – in der Hoffnung, Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen.


    Außer vorgetäuschten „Verhandlungen“ mit Berlin, die zu keinem Zeitpunkt von tatsächlichem politischem Willen getragen waren, erfolgte NICHTS. Da ist es nur konsequent, wenn sich im Koalitionsvertrag kein einziges Wort von einer Ausweitung des BER-Nachtflugverbots auf 22 bis 6 Uhr als einer politischen Zielsetzung der Landesregierung findet. Im Vertrag steht nur etwas von „mehr Nachtruhe“, was - verglichen mit der Ausweitung des BER-Nachtflugverbots - eine unbestimmte, nebulöse Zielsetzung ist.


    Kurz: wir haben nicht das geringste Vertrauen in den rot-roten „Tatendrang“.


    Die Geschichte des größten deutschen Verkehrsflughafens in Frankfurt/Main lehrt jeden denkenden Menschen, dass politische Lippenbekenntnisse nichts, aber auch gar nichts wert sind. Dort wurde vor drei Jahren mit der Nordwestbahn bereits Startbahn Nr. 4 in Betrieb genommen, obwohl die Landespolitik lange Zeit versprochen hatte, einen weiteren Ausbau des Flughafens werde es nicht geben. „Plötzlich“ hieß es dann, die 4. Startbahn sei „alternativlos“.


    Was muss die rot-rote Regierungsmehrheit im Brandenburger Landtag tun, um die dritte BER-Startbahn zu verhindern?


    Die von uns im Mai 2014 initiierte „Brandenburger Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)“ zeigt, wie die Verhinderung der 3. Bahn anzupacken ist.


    Wir fordern die Aufnahme des folgenden landesplanerischen Ziels in das Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortsicherung (LEP FS):


    „Der Flughafen am Standort Schönefeld darf nicht mehr als zwei Start- und/oder Landebahnen haben.“


    Ferner fordern wir, dass in das LEPro und den LEP FS der folgende landesplanerische Grundsatz aufgenommen wird:


    „Die Kapazität des Flughafens am Standort Schönefeld soll nicht über die Fähigkeit zur Abwicklung von 360.000 Flugbewegungen im Jahr hinaus ausgebaut werden.“


    Die von uns ins Leben gerufene Volksinitiative richtet sich also nicht nur gegen den Bau einer dritten Startbahn am nachweislich vollkommen ungeeigneten, raumunverträglichen BER-Standort in Schönefeld, sondern ganz grundsätzlich gegen jede, von der Flughafengesellschaft begehrte, eine Erweiterung der Kapazität des BER bewirkende Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses.


    Würden die von uns geforderten Vorgaben in die genannten landesplanerischen Dokumente aufgenommen, dann müssten sie von der Planfeststellungsbehörde bei ihrer Entscheidung über die – von Herrn Mehdorn längst angekündigten - Anträge der Flughafengesellschaft auf Erweiterung der Kapazität des BER über das planfestgestellte und genehmigte Maß hinaus beachtet werden.


    Werden diese Vorgaben nicht aufgenommen, bleibt es im freien Ermessen der Planfeststellungsbehörde, wie sie mit diesen Anträgen umgeht.


    Wie schon beim Nachtflugverbot-Volksbegehren haben wir die rechtliche Situation, dass es eine bestehende gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg gibt. Laut Landesplanungsvertrag müssen Beschlüsse der gemeinsamen Landesplanungskonferenz einvernehmlich gefasst werden. Das bedeutet, dass die Aufnahme der von uns geforderten landesplanerischen Ziele und Grundsätze in LEPro und LEP FS nur mit Zustimmung Berlins möglich ist. Es sei denn, der Landesplanungsvertrag wird gemäß seines Artikels 24 gekündigt.


    Die Volksinitiative fordert deshalb, dass der Landtag die Landesregierung nicht nur damit beauftragt, vorhersehbar erfolglose Verhandlungen mit Berlin zu führen. Als politische Lehre aus dem Umgang mit dem Nachtflugverbot-Volksbegehren verlangen wir, dass der Landtag zugleich beschließt, dass bei ausbleibendem Verhandlungserfolg die gemeinsame Landesplanung gekündigt werden muss und dem Land Berlin ein neuer gemeinsamer Landesplanungsvertrag nur unter Ausklammerung des Flughafens BER angeboten werden darf.


    Nimmt der Landtag die Volksinitiative an und erteilt der Landesregierung die entsprechenden Handlungsaufträge, dann könnten die Initiatoren der Volksinitiative die Kündigung des Landesplanungsvertrags vor dem Brandenburger Landesverfassungsgericht sogar einklagen.


    Bitte tragen Sie mit Ihrer Unterschrift für die Volksinitiative dazu bei, dass die rot-rote Landesregierung dazu gezwungen wird, wirksame Schritte gegen die Erweiterung der Kapazität des Flughafens BER und gegen den Bau einer 3. Startbahn am BER-Standort in Schönfeld zu unternehmen.


    17.000 Unterschriften sind zusammen, 20.000 werden benötigt. Mit Ihrer Unterstützung werden wir es schaffen.


    Wir fordern wirksames Handeln, keine billig zu habenden, wirkungslosen Lippenbekenntnisse!



    Internetpräsenz der Volksinitiative: http://www.keine-dritte-startbahn-am-ber.de


    e-Mail: post@keine-dritte-startbahn-am-ber.de