Dritte BER-Startbahn: Landtag muss das Begleitgesetz beschließen!

  • Am Donnerstag entscheidet der Brandenburger Landtag, ob er die „Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berln-Brandenburg (BER)“ annimmt oder ablehnt.


    Weil die Zeichen auf Ablehnung der Volksinitiative stehen, hatten die Initiatoren der Volksinitiative am 24. März in der Anhörung der Volksinitiative im Infrastrukturausschuss die Idee zu einem Begleitgesetz zum Landesplanungsvertrag mit Berlin ins Spiel gebracht.


    Dieses vom Landtag zu beschließende Gesetz verpflichtete die Vertreter des Landes Brandenburg in der gemeinsamen Landesplanungskonferenz mit Berlin und in der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft dazu, bei Abstimmungen über Pläne zur Kapazitätserweiterung und insbesondere den Bau einer dritten Startbahn stets und immer von ihrem sowohl im Gesellschaftervertrag als auch im Landesplanungsvertrag mit Berlin fixierten faktischen Vetorecht Gebrauch zu machen.


    Weil diese Begleitgesetz-Idee am 24. März im Infrastrukturausschuss auf großes Interesse der Ausschussmitglieder stieß, leiteten die Initiatoren der Volksinitiative am 2. April den vollständigen, zwischenzeitlich erarbeiteten Entwurf zu diesem Begleitgesetz dem Infrastrukturausschuss und den Geschäftsstellen aller Landtagsfraktionen zu.


    Nun behauptet eine - juristisch ziemlich dünne, die Argumente der Volksinitiative für die rechtliche Zulässigkeit des Begleitgesetzes vollkommen außen vor lassende - Stellungnahme des Parlamentarischen Beratungsdiensts, das vorgeschlagene Begleitgesetz verstoße gegen die Landesverfassung.


    Dass das Begleitgesetz nicht der Landesverfassung widerspricht und somit rechtlich machbar ist, belegt ein Gutachten von Dr. Franz Günter Siebeck (München) vom 24. April, das dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt ist. Sein Gutachten stützt sich in starkem Maße auf die rechtlichen Einschätzungen ehemaliger Bundesverwaltungsrichter.


    Peter Kreilinger, einer von 12 Initiatoren der Volksinitiative, äußert sich wie folgt:
    "Mehr Schmierentheater geht nicht. Da behaupten die Landesregierung und die ganz überwiegende Mehrheit der Landtagsfraktionen immer wieder, sie schlössen eine dritte Bahn aus. Aber sie unternehmen nichts, gar nichts, um das auch umzusetzen.


    Nicht nur geben sie selbst keine Untersuchung in Auftrag, wie man ihren Willen umsetzen könnte. Sie torpedieren auch fundierte Vorschläge von Rechtsexperten mit unsinnigen Aussagen und juristischen Halbwahrheiten.


    Zu nahezu jedem Gesetzgebungsvorgang gibt es irgendwen, der behauptet, das gehe nicht. Kaum ein Steuergesetz ohne verfassungsrechtliche Bedenken, die Mietpreisbremse, von zahlreichen Verfassungsrechtlern für verfassungswidrig gehalten, die Euro-Rettung, von Top-Juristen angegriffen.


    Wenn etwas jedoch wirklich politisch gewollt ist, versucht man es und findet einen Weg. Und dann man geht diesen Weg, selbst wenn irgendjemand sagt, es gebe Bedenken. Doch hier sind Schauspieler am Werk. Sie wollen einen Flughafen der Großmannssucht und ohne jede Rücksicht auf die Geschädigten.


    Viel wird über den Einfluss der Wirtschaft in der Politik lamentiert. Doch wenn Politik Wirtschaft macht bzw. Unternehmer spielt, erreicht die Rücksichtslosigkeit ihr Höchstmaß. Man kann den Bürgern nur zurufen: Lasst Euch nicht weiter täuschen und belügen!


    Wenn der Landtag sowohl die Volksinitiative als auch den Vorschlag für ein Begleitgesetz ablehnt, steht fest, dass die 3. Bahn kommt. Zehntausende Flughafenanwohner werden schon bald definitiv wissen, ob sich die Mehrheit der Landtagsabgeordneten einen feuchten Kehricht um sie schert.“