Posts by msprissler

    Falsch !
    Die Interesse von 600.000 Lärmbetroffenen wurde bisher nicht berücksichtigt und sollen sich den wirtschaftlichen Interessen des Flughafenbetreibers unterordnen.


    Das Thema Nachtflug und Drehkreuz ist nach wie vor eine politische Entscheidung. Der Landtag in Brandenburg kann sich jederzeit für das uneingeschränkte Nachtflugverbot aussprechen.
    Politiker lassen sich sehr wohl von anhaltendem, immer größer werdenen Widerstand zum Meinungswechsel bewegen. Daher ist es wichtig, daß sich möglichst jeder an Demonstrationen für ein Nachflugverbot und gegen ein internationales Drehkreuz beteiligt.
    Wir bauen auch über die zweite Stufe des Volksbegehrens weiter Druck auf die Politik auf. Unterstützen Sie uns auch hier durch Ihre Unterschrift.
    Es ist nie zu spät, sich zu wehren.

    1) Wir fordern ein generelles Nachtflugverbot für den Flughafen BER in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr!


    2) Keine Überflieger über Großbeeren
    Kein Lärmteppich über Großbeeren – Ludwigsfelde – Teltow – Kleinmachnow – Stahnsdorf
    Dieses soll durch eine zwingende Festschreibung der "Route 8" (uußenrum statt obendrüber) und eine Reduzioerung der Breite der Flugkorridore auf 500m erreicht werden. Die NOST-Route stellt keine Alternative dar.


    3) Kein internationales Drehkreuz und keine dritte Startbahn in Schönefeld
    Wenn die Flughafenbeteiber ein internationales Drehkreuz aus wirtschaftlichen Gründen benötigen, sollen sie sich nach einem geeignetem Standort umsehen und dort ihr Drehkreuz bauen.
    Ohne das internationale Drehkreuz wird keine dritte Startbahn benötigt. Ferner sind somit auch Nachtflüge und abknickende Flugrouten nicht mehr notwendig.


    Um es in einem Satz zusammenzufassen:
    Wir sind nicht gegen den Flughafen an sich. Er darf jedoch nur so berieben werden, wie er seit 1996 geplant und uns Bürgern bis 2011 auch verkauft wurde. Als ein Flughafen für den Bedarf von Berlin und Brandenburg.

    Die CDU Kreisverbände:
    CDU-Kreisverband Teltow-Fläming
    CDU-Kreisverband Dahme-Spreewald
    haben folgenden Antrag zum Landesparteitag der CDU Brandenburg am 22.10.2011 gestellt:


    Einsetzung eines Landesfachausschusses zum Thema Flughafen Berlin-Brandenburg
    Beschlusstext:
    Der Landesparteitag der CDU Brandenburg beauftragt den Landesvorstand, einen ständigen Landesfachausschuss zum Thema Flughafen Berlin-Brandenburg gemäß § 34 Abs. 3 Satzung der CDU Brandenburg einzurichten.

    Begründung:
    Der Ausbau des Flughafens Berlin-Brandenburg ist das wichtigste Infrastrukturprojekt der Länder Brandenburg und Berlin. Mit ihm verbinden sich große Hoffnungen bezüglich der wirtschaftlichen und verkehrlichen Entwicklung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Gleichzeitig sind mit dem im sogenannten Konsensbeschluss von 1996 festgelegten Standort Schönefeld erhebliche Probleme in Bezug auf die Fragen Lärmschutz und Flughafenentwicklung verbunden.
    Der Landesfachausschuss Flughafen Berlin-Brandenburg soll die Entwicklung und die Auswirkungen des Flughafens vor, aber insbesondere auch nach der Inbetriebnahme fachlich begleiten. Unter anderem sollen dabei die Themen


    1. Schallschutz
    2. Nachtflugregelung (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts)
    3. Flugrouten
    4. Wirtschaftlichkeit
    5. Kapazität und Expansion
    6. Verkehrsentwicklung
    7. Schienen- und Straßenanbindung
    8. Flughafenumfeldentwicklung
    9. Naturschutzrechtliche Belange


    bearbeitet werden.

    Die Schlagzahl wird erhöht und der politische Druck verstärkt. Unter diesem internen Motto fand am 21. Oktober 2011 um 19.00 Uhr die Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative „Unser Großbeeren“ in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Großbeeren statt. Dank des großen Engagements unsere Planungsgruppe und der Gruppen der „Emsigen“ und „Kreativen“ wurden perfekte Rahmenbedingungen für eine derartige Veranstaltung geschaffen. In diesem Zusammenhang seien auch die gute Zusammenarbeit und die große Unterstützungsbereitschaft der Gemeinde lobend hervorgehoben. Was jetzt nur noch fehlt sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die den Weg heute Abend zu uns finden, damit wir sie wach rütteln können, so Jürgen Kath, Begründer der BI.
    Und wir sollten alle nicht enttäuscht werden. Ganz im Gegenteil. Der Zuspruch innerhalb der Bevölkerung war so groß, dass wir erst zehn Minuten später beginnen konnten, als ursprünglich geplant. Und die Halle war mit 400 interessierten Bürgerinnen und Bürgern bis auf den letzten Sitzplatz besetzt.
    Eine toller Erfolg, darüber waren sich alle einig.
    Nach einer sehr persönlichen und emotionalen Einleitung seitens Jürgen Kath, informierte Matthias Schubert, Verwaltungsjurist und Sprecher der BI aus Kleinmachnow, sehr eindrucksvoll über den Flugroutenbetrug und die Drehkreuz- Trickserei am Flughafen Berlin- Brandenburg (BER). An dem einen oder anderen Raunen konnte man feststellen, dass diese Informationen gar nicht oder nur unzureichend bekannt waren.
    Im Anschluss sprach Lars Lempio über die Flugrouten und die tatsächlichen Auswirkungen für die Gemeinde und deren Anrainer. Die Betroffenheit war vielen Bürgrinnen und Bürgern deutlich anzumerken und nachweislich ins Gesicht geschrieben.
    Ihm folgte der Bürgermeister der Gemeinde Großbeeren, Carl Ahlgrimm, der im Wesentlichen über seine bitteren Erfahrungen aus den Verhandlungstagen am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zur Nachtflugregelung am BER sprach und darüber hinaus die ein oder andere interessante Zukunftsstrategie zur Lärmminderung für die Gesamtregion aufzeigte.
    Eindrucksvoll zeigte Dr. Thoms von der BI aus Kleinmachnow, die gesundheitlichen Folgen von Lärm und Emissionen auf. Bluthochdruck, Herzinfarkte sowie die Tendenz zum vermehrten Medikamenten- und Genussmittelkonsum sind nur einige Beispiele, die durch Dauerschallbelastungen, ausgelöst durch Fluglärm und Lärmquellen, wie Strassen- und Schienenlärm verursacht werden.
    Wenn man sich vergegenwärtig, dass wir bis zum heutigen Tage nur ein Bruchteil dessen ertragen müssen, was uns im kommenden Jahr nach Öffnung des BER noch erwartet, sind die Aussagen von Dr. Thoms als ein massiver und nicht hinnehmbarer Angriff auf unsere Gesundheit zu bewerten - vor allem aber auf die Gesundheit und Entwicklung unserer Kinder. Kinder, den es aufgrund ihres frühkindlichen Entwicklungsstadiums versagt ist sich gegen den Fluglärm zu positionieren.
    Zu guter letzt trug Ute Szenkler von der BI „Unser Großbeeren“ zur Struktur, anstehenden Aktivitäten und zu den Mitmachmöglichkeiten innerhalb der Bürgerinitiative vor.
    Die Spendenfreundlichkeit der Bürgerinnen und Bürger sei an dieser Stelle noch einmal lobend hervorgerufen. Sehr aufmerksam haben wir die zahlreichen Anregungen zur Gründung eines Vereins aufgenommen.


    Denn die Anfrage wurde am Infostand, wo man T-Shirts, Aufkleber, Buttons und Banner erwerben und auch Spenden tätigen konnte häufig gestellt. Am nächsten Dienstag wird dieser Punkt bestimmt thematisiert.
    Der Grundstein für eine erfolgreiche Großdemonstration in Schönefeld war somit gelegt worden. Und auch am Sonntag wurden wir keineswegs enttäuscht. Zahlreiche neue Gesichter, von jung bis alt, strömten auf den KIK Parkplatz, um von dort aus gemeinsam nach Schönefeld zu fahren und den Protest gegen Überflüge, Nachtflüge und ein internationales Drehkreuz geltend zu machen.
    Die Demonstration war ein Erfolg, nahmen doch über 7.500 Menschen dran teil.


    Wir sind jetzt auf dem richtigen Weg. Entscheidend ist jedoch, dass wir die Zahl stets und ständig erhöhen.
    Deswegen unser Appell. Nehmen Sie ihre positiven Eindrücke der letzten Demonstration mit nach Hause, behalten sie diese aber bitte nicht nur für sich. Sprechen Sie mit Freunden, Bekannten und Nachbarn darüber und motivieren Sie diese beim nächsten Mal mitzumachen. Unser Nahziel muss es sein die Marke von 15.000, besser noch von 20.000 Teilnehmern zu erreichen. Am Besten schon bei der nächsten Demo am 19.11.2011 in Berlin. Denn bewegen können wir nur etwas, wenn wir unseren Protest sicht- und hörbar in der Öffentlichkeit positionieren.

    Die Stahnsdorfer Bürgerinitiative gegen Fluglärm begrüßt die jüngsten Äußerungen des verkehrspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag, Rainer Genilke, der in einer Pressemitteilung erklärt hat: »Für die CDU steht eine weitere Startbahn nicht zur Diskussion. Beschlossen sind 360.000 Flugbewegungen und 45 Mio. Passagiere im Jahr. Dies wurde immer für auskömmlich und zukunftsfest erachtet.« (PM CDU 195 vom 20.Okt.2011).


    Auch die Stahnsdorfer Bürgerinitiative gegen Fluglärm betont, dass eine dritte Startbahn am Standort Schönefeld endgültig vom Tisch sein muss. Schon jetzt seien die ab Juni 2012 zu erwartenden Belastungen für die betroffenen Einwohner aufgrund des Flughafenstandortes jenseits des Zumutbaren. Deshalb muss für alle Brandenburger Politiker in den letzten 12 Monaten deutlich geworden sein, dass jede Erweiterung des Flughafens Berlin Brandenburg »Willy Brandt« (BER) an diesem Standort die Belastung für die Bürger Brandenburgs und des südlichen Berlins in unerträgliche Höhen treiben würde. Die möglichen Vorteile des Flughafens und die zu erwartenden Folgekosten für Lärmbetroffene stehen in einem krassen Missverhältnis zu Lasten der Brandenburger.


    »Die brandenburgische Politik darf es nicht zulassen, dass die Menschen in Brandenburg von der Berliner Landespolitik den wirtschaftlichen Interessen der Flughafengesellschaft und der Airlines geopfert werden«, sagt BI-Sprecher Wolfgang Brenneis. Und er ergänzt: »Um zu verhindern, dass die Region gänzlich zerstört wird ist eines der gemeinsamen Ziele der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm in der Region Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf, den Bau weiterer Startbahnen am Flughafen Berlin Brandenburg in Schönefeld zu verhindern. Wehret den Anfängen!«


    Hintergründe:
    - Der Berliner Regierende Bürgermeister hatte jüngst öffentlich erklärt, dass bei hinreichendem Passagierzuwachs von der nächsten Berliner SPD/CDU-Landesregierung der weitere Ausbau des Flughafens in Schönefeld betrieben werde.
    - Die Stahnsdorfer Bürgerinitiative gegen Fluglärm gehört zu den Mitbegründern der Bürgerbewegung gegen den ab Juni 2012 in der Region zu erwartenden Fluglärm und vertritt die Interessen der 15.000 Einwohner zählenden Gemeinde Stahnsdorf mit ihren Ortsteilen (Landkreis Potsdam-Mittelmark).


    Die Sprecher


    Wolfgang Brenneis - Christine Dunkel - Klaus Eichkorn
    Infoplattform gegen Fluglrm BER (BBI) - Internetplattform gegen Fluglrm BBI

    Nach der Urteilsverkündung zur Nachtflugregelung am Flughafen Berlin- Brandenburg (BER) am 13. Oktober 2011 durch das Bundesverwaltungsgericht (Bverwg) in Leipzig , währte der Frust und die Enttäuschung nicht lange, so Lars Lempio von der BI „Unser Großbeeren“.
    Insgeheim hatten wir auch nicht zu hohe Erwartungen an das Urteil gestellt, dazu ist das Flughafenprojekt für die Region und deren Träger zu bedeutend.
    Verwundert waren wir allerdings schon über die Aussagen des vorsitzenden Richters des 4. Senats am BverwG, die da lautete „Zwischen 22 und 23.30 und zwischen 5 und sechs Uhr genieße der Lärmschutz nicht das höchste Gewicht, sagte Richter Rubel. Die Belange der Anwohner hätten deshalb hinter das „private und öffentliche Verkehrsinteresse“ zurückzutreten.“[1] Diese lassen sich nach unserem Dafürhalten nicht gerade mit den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung- den Fokus legen wir hier auf die Unabhängigkeit der Gerichte- in Einklang bringen.


    Wenn man als Unbedarfter die Worte von Herrn Rubel vor dem geistigen Auge Revue passieren lässt, und dass haben wir weiß Gott mehrere Male getan, so müssen wir doch feststellen, dass hier kein unabhängiger Richter ein Urteil gesprochen hat, sondern einer, der sich vom Finanzkapital und der Wirtschaf hat treiben lassen.
    Und diese Haltung, ähnlich argumentiert übrigens auch das zuständige Infrastrukturministeriums des Landes Brandenburg, führt zu Wut und gleichermaßen zu noch mehr Ansporn unter den Betroffenen in der schwierigen Phase standhaft zu bleiben und weiterzukämpfen.


    Zusammengefasst können wir festhalten, dass es in dem Verfahren von Anfang an keine CHANCENGLEICHHEIT zwischen Klägern und Beklagten geherrscht hat. Demokratie Ade?


    Und das liebe Mistreiterinnen und Mistreiter dürfen wir uns nicht länger gefallen lassen. Sorgen sie gemeinsam mit uns für einen heißen Herbst und einen noch heißeren Winter.


    Deshalb rufen wir dazu auf: Kommen Sie am 23.10.2011 zur Großdemonstration in Schönefeld und setzen Sie mit uns ein Zeichen für ein striktes Nachtflugverbot, die Politik hat es jederzeit in der Hand eine entsprechende Regelung für den BER zu treffen, gegen ein internationales Drehkreuz und gegen Überflüge über bewohnte Gebiete, hier seien in erster Linie gemeinnützige Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser angesprochen.


    Unsere BI wird wieder geschlossen nach Schönefeld fahren, um für den Erhalt der Lebensqualität und die Gesundheit unserer der Kinder zu demonstrieren.


    Wir treffen uns dazu am 23.10.2011, bereits um 13.30 Uhr auf dem KIK- Parkplatz in der Berliner Strasse 96 a, 14979 Großbeeren, um gemeinsam nach Schönefeld zu fahren.


    [1] Reaktionen zum BER-Urteil - Berliner Nachtfluggegner geben noch nicht auf - Brandenburg - Berliner Morgenpost - Berlin vom 14.10.2011

    Der Brandenburgische Landtag genießt nach Recherchen von „Mehr Demokratie e.V." den zweifelhaften Ruf, dass er noch nie positiv über ein erfolgreiches Volksbegehren entschieden hat. Diesen Ruf wollen sich die Koalitionsfraktionen von SPD und Die Linke zumindest noch bei dem ihnen drohenden Volksbegehren für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot bewahren. Dazu hat die Landtags-SPD heute beschlossen, dass die in Aussicht genommene Lockerung der restriktiven Bedingungen für Volksbegehren ab 1.1.2012 nicht gilt, wenn die voraufgegangene Volksinitiative vor diesem Datum beim Landtagspräsidenten eingereicht worden ist. Jeder weiß: Die Volksinitiative zum Nachtflugverbot trägt das Datum 19.9.2011!


    „Eine solche Lex Nachtflug wäre ein erneuter Tiefschlag gegen hunderttausende Brandenburger und ein parlamentarischer Skandal ohnegleichen"," erklärt der Sprecher der Kleinmachnower Bürgerinitiative gegen Flugrouten, MICHAEL LIPPOLDT. Zusätzlich makaber an dem Vorgehen der Regierungskoalition sei, dass sie als Vehikel ausgerechnet eine gutgemeinte Initiative der liberalen FDP vom 25.8.2010 (!) nutzt, zu der sie kurzerhand diesen Änderungsantrag zur Abstimmung bringt. Dabei wollte die FDP-Fraktion mit ihren Gesetzen „zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg" und „zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes" im Wesentlichen nur das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre senken.


    Die Taktik der Regierungskoalition, das Volksbegehren zum Nachtflugverbot um jeden Preis zu verhindern, ist um so durchsichtiger als seit dem 8.2.2011 ein fertiger Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Volksabstimmungsgesetz vorliegt, der mit sofortiger Wirkung die für Volksbegehren in Brandenburg beklagten Erschwernisse beseitigen würde, und zwar durch Zulassung privater Unterschriftensammlung neben der Eintragung in den Rathäusern und Verlängerung der Sammelfrist von 4 auf 6 Monate. Für einfache Volksentscheide wollen die Grünen das Prinzip „Mehrheit entscheidet" umsetzen und das Quorum abschaffen. So erhält ein Volksentscheid als dritte und abschließende Stufe einer Volksinitiative - soweit er keine Verfassungsänderung zum Inhalt hat - die Zustimmung, wenn mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen vorliegen.


    Die Bürgerinitiativen in Brandenburg, die für die Gesundheit Hunderttausender das uneingeschränkte Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am Hauptstadtflughafen Schönefeld fordern, appellieren an ihre Landtagsabgeordneten, dem von den Chefs der Koalitionsfraktionen bestimmten Kurs zur Erschwerung des Volksbegehrens nicht mehr zu folgen.


    Kleinmachnow, den 18.10.2011
    V.i.S.d.P.: Michael Lippoldt, Tel.: 01577 3161715

    „Im Namen des Volkes zum Schaden der Gesundheit des Volkes“, so fasste der Arbeitsmediziner Dr. Mai das skandalöse Urteil von Leipzig auf der gestrigen 16. Montagsdemonstration vor rund 3.000 Demonstranten in Berlin-Friedrichshagen zusammen.


    „In Leipzig sind alle Masken gefallen“, meinte Ralf Müller von der FBI. „Flughafenchef Schwarz hat den verfahrensführenden Infrastrukturstaatssekretär Bretschneider noch im Gerichtsgebäude umarmt, wohl wissend, dass mit dieser Entscheidung einem eigentlich gar nicht vorgesehenen internationalen Drehkreuz der Marke München oder Frankfurt Tür und Tor geöffnet wurden.“


    Professor Behrbohm sprach von „glattgebügelten Justizmarionetten“, die ihren „Einflötern aus Politik und Flug-Wirtschaft das grüne Signal für die Hinrichtung der Grundwerte der Demokratie wie das auf gesundheitliche Unversehrtheit jedes Individuums“ gegeben hätten.


    Dabei so Behrbohm weiter, publiziert selbst das Umweltbundesamt auf seiner Website, was nächtlicher Fluglärm mit zigtausenden Menschen anrichten wird. „Besonders schlimm: die Zerstörung der kindlichen Schlafarchitektur führt nach aktuellen Studien z.B. zu einer Störung kognitiver Leistungen, Konzentrationsschwäche zeitlebens und zum Zurückbleiben in der geistigen und schulischen Entwicklung.“


    In diesem Zusammenhang erinnern wir gern daran, was unsere Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, erst vor kurzem im Gespräch mit Günther Jauch offenbarte:


    „ ... und außerdem bin ich auf dem Lande aufgewachsen, da habe ich ruhig geschlafen, und das gibt mir wahrscheinlich heute auch viel Kraft – für den Rest meines Lebens!“

    Dieses Recht, eine angemessene Nachtruhe von mindestens acht Stunden wird ca. 1 Million Menschen in der Region rund um den Flughafen Schönefeld genommen. Staatlich verordnete fünf Stunden Schlaf für alle: vom Embryo im Mutterleib bis zum Neugeborenen, vom Kleinkind bis zum Jugendlichen, vom Erwachsenen bis zum Greis. Fünf Stunden Schlaf, falls diese fünf Stunden nicht durch Lärmterror verspätet eintreffender Ferienflieger, durch Regierungs-, Post- oder sonstige Sonderflieger gestört werden. Staatlich verordneter Schlafentzug wird in anderen Ländern als Folter eingestuft und auch von unserer Regierung nur zu gern gebrandmarkt. Im eigenen Land hat der Bürger Opfer zum Wohle der Flugwirtschaft zu bringen, deren Profite wenigen zugute kommen, deren Lasten und Verluste aber die Allgemeinheit zu tragen hat.


    Deshalb, Frau Merkel, kommen Sie Ihrer Pflicht Ihres Amtseides zur Gewährleistung der gesundheitlichen Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger nach und schaffen Sie entsprechende neue Gesetze, die in dieses Jahrtausend passen, so dass die Richter anders entscheiden müssen als in Leipzig.


    „Wir dürfen es nicht zulassen, dass diese Politiker so billig davonkommen“, rief Ralf Müller den Demonstranten zu. „Für die Festlegung eines menschenverachtenden Flughafenstandortes werden die Namen Diepgen, Stolpe und Wissmann in die Geschichtsbücher geschrieben. Sorgen wir dafür, dass die Namen Wowereit und Platzeck für die Entfesselung dieser Fehlplanung noch hinzugefügt werden.“


    Trauer, Verzweiflung und Empörung waren gestern abend zu spüren, keinesfalls aber Resignation. Im Gegenteil.


    Das Zitat von Bertoldt Brecht ist letzte Woche Donnerstag in den Medien zurecht genannt worden: „Wo Unrecht Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“


    „Der Weg zum grenzenlosen Drehkreuz in Frankfurt, in München und in Berlin ist nur gegen den Widerstand der betroffenen Bürger möglich. Und diese Bürger schließen sich gerade mit ihren Initiativen bundesweit zusammen“, so Ralf Müller weiter.


    Die Flughafenverantwortlichen dürfen bereits jetzt zur Kenntnis nehmen, dass sie es ab sofort mit bundesweiter Gegenwehr zu tun bekommen – denn hinterhältige Planung und Mißachtung des Bürgerwillens sind mittlerweile an allen Flughafenstandorten eine Art zweifelhaftes Markenzeichen der Verantwortlichen geworden: Um mit milliardenteuren Fehlinvestitionen nicht vor aller Augen Schiffbruch zu erleiden, wird an allen Standorten auf Biegen und Brechen von der Politik der Weg für die Fluggesellschaften frei geräumt – so auch und gerade in Berlin.“


    Sehr geehrter Herr Wowereit, sehr geehrter Herr Platzeck, wir, die Bürgerinnen und Bürger Berlins und Brandenburgs versprechen Ihnen noch einige schlaflose Nächte. An ihrem schönen neuen Luftschloss werden Sie mit uns keine Freude haben. Um mit den Reimen unseres Friedrichshagener Heimatdichters Rennhack zu sprechen:


    „Wen hat dies Urteil sehr gefreut?
    Herrn Wowereit, Herrn Wowereit
    Ihm Sagen wir und seinen Leut':
    Regierender, vergiß bloß nicht-
    das Volk das letzte Urteil spricht!
    Richter Rubel und Herr Wowereit-
    wir geben lautstark euch Bescheid:
    Auch Durchschlaf-Recht
    ist Menschen-Recht!
    Gegen Fluglärm - jetzt erst recht!“


    Wir sehen uns am Sonntag zur Großdemonstration in Schönefeld!


    Katrin Arendt
    Friedrichshagener Bürgerinitiative
    [url='http://www.fbi-berlin.org/']http://www.fbi-berlin.org/url]
    Mitglied im Bündnis Südost
    "Müggelsee ist überall - Berliner und Brandenburger reichen sich de Hände"

    Das Urteil der Bundesverwaltungsgerichtes ist schon "endgültig", hindert allerdings die Politik nicht daran, jederzeit anders zu endscheiden.
    Sowohl der Landtag in Brandenburg, als auch das Abgeordnetenhaus in Berlin können eine entsprechendes Nachtflugverbot von 22:00 Uhr - 6:00 Uhr beschließen. Es muß nur politisch gewollt werden. Wir werden dran arbeiten, hierfür eine Mehrheit zu bekommen.


    Auch der BUND kann als Teilhaber der Flughafengesellschaft ein Nachtflugverbot noch umsetzen.
    Die Politik kann sich also nicht hinter den Gerichtsurteil verstecken. Die Verantwortung trägt sie und nicht das Gericht.

    Die Gründe für diese Information sind:
    1. Seit September 2010 war die Fluglärmkommission(FLK) bis zum heutigen Tag nicht in der Lage, bereit und
    offenbar auch nicht Willens die konkrete Betroffenheit durch die Anzahl der An- und Abflüge von der Flughafengesellschaft einzufordern und uns,den Betroffenen, der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben!
    2. Die fortlaufende Flugroutendiskussion jeder Art verdeckt das Erfassen der tatsächlichen Auswirkungen jeder Art auf die Betroffenen, weil die Zahlen nicht veröffentlicht und erläutert werden, obwohl diese festgeschrieben sind!


    3. Deshalb an dieser Stelle die bekannten Fakten im Überblick:



    I. Ausgangsfakten :
    • Anzahl der Start- und Landebahnen (SLB): z.Z. noch 2
    • Anzahl der jährlichen Flugbewegungen (Starts u. Anflüge :( 360.000
    • Anzahl der täglichen Starts und Anflüge auf beiden SLB'n 1.000
    • Anzahl der täglichen Starts und Anflüge auf einer SLB 500


    II. An- und Abflüge in Abhängigkeit von der Wetterlage:
    • bei Westwind, ca. 2/3 des Jahres = 243 Tage : Starts in Richtung Westen, Anflüge aus
    Richtung Osten • bei Ostwind, ca. 1/3 des Jahres = 122 Tage : Starts in Richtung Osten, Anflüge aus
    Richtung Westen III. Anzahl der Starts und Anflüge in Abhängigkeit von der Wetterlage:
    • bei Westwind ( an ca. 243 Tagen): 500 Starts täglich auf beiden SLB'n bzw. 250 Starts täglich auf jeder SLB in Richtung Westen sowie
    500 Anflüge täglich auf beiden SLB'n bzw.250 Anflüge täglich auf jeder SLB aus Richtung Osten
    • bei Ostwind (an ca. 122 Tagen :( 500 Starts täglich auf beiden SLB'n bzw. 250 Starts täglich auf jeder SLB aus Richtung Osten sowie
    500 Anflüge täglich auf beiden SLB'n bzw. 250
    Anflüge täglich auf jeder SLB aus Richtung Westen


    IV. Auswirkungen auf die Ostregion:
    Aus Pkt. III. resultiert nachfolgend aufgeführte Belastung für die Region im östlichen Umland des BER:
    • an 122 Tagen im Jahr 500 Starts täglich ( pro SLB 250 ) in Richtung Osten
    • an 243 Tagen im Jahr 500 Anflüge täglich ( pro SLB 250) aus Richtung Osten
    500 Flugbewegungen am Tag ( zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr ) bedeuten:
    • an 122 Tagen im Jahr Starts im Abstand von 2 Minuten über unseren Köpfen ! • an 243 Tagen im Jahr Anflüge im Abstand von 2 Minuten über unseren Köpfen !
    Die von der DFS am 04.07.2011 vorgestellte Flugroutenführung/ nachfolgende Betriebsregime geht von einer „gleichmäßigen (!?)“Verlärmung der Regionen,( Lärmteppich von gesamt ca.60 km x 20 km (1.200 qkm; mind. 250.000 Betroffene)aus.
    Was an sich schon schlimm genug und für uns nicht akzeptabel ist!


    Einige Bürgermeister ihres Zeichens zeitweilige politische Beamte, somit die Hauptverwaltungsbeamten „ihrer“ Kommunen , gewählte Bürgermeister, und die BI „Gegenlärm“ stellt ein sogenanntes neues „Betriebsregime“ vor, in welchem die Wucht des Fluglärms auf einige wenige Gemeinden ,insbesondere Gosen- Neu-Zittau, Erkner!) „konzentriert“ / abgewälzt werden soll! Man ist noch so „gnädig“ und fordert für uns eine höhere Entschädigung, St. Florian lässt grüßen!


    Werte Nachbarn, wo bleibt die verträgliche Nachbarschaft!!! Besinnt Euch!!!


    Ich habe natürlich der DFS, der FLK-Vorsitzenden, dem verantwortlichen Staatssekretär im Verkehrsministerium diese Information zur Kenntnis gegeben, mit der Bitte um Amtshilfe zur Einschätzung auf Richtigkeit,Korrektur,Bestätigung,Wahrhaftigkeit!


    Peter Schulz Sprecher BI- KFErkner
    Mitglied BVBB e.V. Erkner
    Erkner,10.Oktober 2011
    peterschulzinerkner@web.de

    Mehr war heute nicht zu erwarten!


    „Keine Enttäuschung,“ lautet die nüchterne Einschätzung der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V. zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) über die Klagen gegen die Nachtflugregelung am künftigen Hauptstadtflughafen „Willy Brandt“ in Schönefeld.


    „Mehr war heute nicht zu erwarten,“ stellt BI-Vorsitzender MATTHIAS SCHUBERT fest. „Denn das Wesen der Planung ist im Kern immer eine politische Entscheidung. Sie ist auch vom BVerwG nur auf die Einhaltung rechtlicher Schranken hin überprüfbar.“ Man könne sich das so vorstellen, dass das Gericht nur prüfen darf, ob auf einem Brief die richtige Briefmarke klebt, aber nicht, welche inhaltliche Richtung im Brief vorgegeben wird.
    Darauf könne gar nicht oft genug hingewiesen werden, klärt SCHUBERT auf. Nicht das BVerwG trage die Verantwortung für die Nachtflugregelung, sondern Politik und Verwaltung, die sich dafür schämen sollten.


    „Wir sind heute keine Verlierer, sondern das Urteil ist ein weiterer Grund für uns alle, politisch aktiv zu bleiben. Das machen wir mit aller Kraft in Brandenburg und Berlin mit der Volksinitiative und dem Volksbegehren gegen Nachtflug,“ zeigt sich SCHUBERT entschlossen.
    Den Landesregierungen in Berlin und Brandenburg aber solle der Tag heute die Erkenntnis bringen: Die Politik ist angezählt! Der Bedenkenlosigkeit bei der Durchsetzung menschenfeindlicher Planungen sind Grenzen gesetzt. Vertrauensschutz darf nicht länger mit Füßen getreten werden! Das werde sich bei den Klagen von Kleinmachnow und andern wegen der Rechtswidrigkeit der Planfeststellung, die heute für die Nachtflugfrage nicht relevant waren, bestätigen.


    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes lasse sich nicht länger aushöhlen. „Das haben wir beim jüngsten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Nachtflug am Frankfurter Flughafen gesehen, und wir werden es auch bei den weiteren Entscheidungen zur Planfeststellung Schönefeld erleben, für die wir bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen werden,“ kündigt SCHUBERT an. In Frankfurt wie in Schönefeld seien die Menschen getäuscht worden.
    „In Frankfurt wurde ihnen als Ergebnis der Mediation zugesichert, es werde keine Nachtflüge mehr geben, wenn die neue Bahn gebaut wird. Aber die Landesregierung hat sich daran nicht gehalten!“ Für den Hauptstadtflughafen Berlin sei den Menschen zugesagt worden, statt eines Mega-Airports weitab im brandenburgischen Sperenberg werde bloß noch ein mittlerer Flughafen für den regionalen Bedarf von Berlin und Brandenburg an nationalen und internationalen Verbindungen und mit maximal 10 % Umsteigeranteil – dafür aber stadtnah – in Schönefeld errichtet. Geradeaus verlaufende An- und Abflugrouten würde breite Betroffenheiten verhindern. „Und jetzt,“ gibt SCHUBERT die Antwort, „kommt am Stadtrand von Berlin ein internationales Drehkreuz mit 40 bis 50 % Umsteigern und mit Flugrouten überall, die mehr als 1 Million Menschen mit Lärm und Abgasen überziehen.


    So kann Infrastrukturplanung in Deutschland nicht mehr funktionieren!“


    Kleinmachnow, den 13.10.2011
    V.i.S.d.P.:
    Matthias Schubert
    Tel.: 0151 40133961

    BVerwG Leipzig weißt die Klagen für ein striktes Nachtflugverbot am BER von 22.00- 06.00 Uhr zurück- BI Unser Großbeeren gibt sich weiterhin kämpferisch und setzt jetzt verstärkt auf die politische Schiene und den öffentlichen Protest!


    Mit Spannung wurden heute alle Augen und Ohren auf die Urteilsverkündung am BVerwG in Leipzig gerichtet. Mit einer halben Stunde Verspätung traten die Richter des 4. Senates an die Öffentlichkeit und gaben ihr Urteil bekannt. Es wird kein striktes Nachtflugverbot in der Zeit von 22.00- 06.00 geben. Somit bleibt es bei den durch das BVerwG getroffenen Entscheidungen aus dem Jahr 2006:


    • In den Randzeiten der Nacht von 22.00- 23.30 Uhr, sowie von 05.30- 06.00 dürfen bis zu 103 Flüge stattfinden. Flughafenbetreiber und Flughafengesellschaften forderten sogar 113 Start- und Landungen. In der halben Stunde vor Mitternacht und nach 05.00 Uhr dürfen Starts- und Landungen nur mit Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden.
    • In der sog. Kernzeit von 00.00- 05.00 dürfen keine Flüge stattfinden, davon ausgenommen sind Postflüge, parlamentarische Flüge sowie Notflüge.
    • Passive Schallschutzmassnahmen sollen ausgeweitet werden.


    Bis zuletzt hatten wir mit einer Reduzierung der Flugaktivitäten in den Randzeiten der Nacht gerechnet, so Lars Lempio. Dass es bei den durchschnittlich 103 Flügen bleiben soll ist schon ein wenig enttäuschend.
    Wir werden uns von den Beschlüssen aus Leipzig nicht von unserem eingeschlagenen Weg abbringen lassen, so Ute Szenkler. Die rechtliche Schiene wird weiter verfolgt, ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht und darüber hinaus vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wird in Erwägung gezogen.
    Die zweite Schiene, die wir weiter bedienen werden ist die Politische. Die erste Hürde im Rahmen der Volksinitiative für ein absolutes Nachtflugverbot ist im Land Brandenburg bereits mit 40.000 Unterschriften (20.000 Unterschriften waren gefordert) eindrucksvoll genommen worden. Die Unterschriftenlisten wurden von den Initiatoren am 19.09.2011 an den Landtagspräsidenten übergeben. Damit liegt der Ball jetzt bei der Politik.
    Die Vorbereitung für die zweite Stufe, das sogenannte Volksbegehren, wird gerade getroffen. Hier hängen die Trauben allerdings etwas höher. 80.000 Unterschriften sind dabei gefordert, die Unterschrifterbringung muss in den Gemeindeämtern nach vorheriger Identifikationsprüfung vorgenommen werden. Unterstützen Sie uns bitte in unserem gemeinsamen Vorhaben und nehmen Sie bitte den Weg in die Gemeindeämter auf sich. Sollten wir die zweite Hürde nehmen, so steht einem Volksentscheid im Land Brandenburg nichts mehr im Wege. Von Stufe zur Stufe wird der Druck auf die Politik, ob Sie sich für oder gegen den Volkswillen stellen, forciert.
    Last but not least werden wir verstärkt unseren friedlichen Protest, vor allem über die Großdemos in Schönefeld fortführen. Die nächste Demonstration findet bereits am 23.10.2011, um 15.00 Uhr in Schönefeld statt. Unsere BI wird wieder mit einer Delegation ausrücken, um für ein striktes Nachtflugverbot, gegen ein internationales Drehkreuz und gegen Überflüge über bewohnte Gebiete zu demonstrieren. Details können Sie jederzeit unserer Internetseite www.unser-großbeeren.de entnehmen.
    Seien Sie in der schwierigen Phase standhaft und lassen Sie sich nicht beirren, wir von der BI werden es sein.

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Regelung des Nachtflugbetriebs auf dem Flughafen Berlin Brandenburg abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin - Schönefeld" vom 13. August 2004 ließ ursprünglich einen zeitlich unbeschränkten Nachtflugbetrieb zu. Auf ausgewählte Musterklagen von Anwohnern und Gemeinden hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2006 das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebs erneut zu entscheiden. Es hat vorgegeben, dass die Kernzeit der Nacht (0:00 bis 5:00 Uhr) von Flugverkehr grundsätzlich frei bleiben muss; für die Zeit von 22:00 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 6:00 Uhr hat es eine nachvollziehbare Darlegung gefordert, warum der Flugverkehr nicht befriedigend innerhalb der Tagesstunden abgewickelt werden kann. Zur Umsetzung dieses Urteils hat das MIL im Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" vom 20. Oktober 2009 Flugbetrieb von 23:30 bis 5:30 Uhr grundsätzlich verboten und von 22:00 bis 23:30 Uhr sowie von 5:30 bis 6:00 Uhr grundsätzlich zugelassen.


    Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat das MIL mit dieser Regelung des Nachtflugbetriebs den ihm eingeräumten planerischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Einen Nachtflugbedarf hat es rechtsfehlerfrei bejaht. Die Nachtflugprognose, die es zum Nachweis einer entsprechenden Nachfrage in Auftrag gegeben hat, ist methodengerecht erstellt; die Ergebnisse sind einleuchtend begründet. Das MIL hat auch plausibel dargelegt, dass es für Zu- und Abbringerflüge zu den Drehkreuzflughäfen, für die Umlaufplanungen der Low-Cost-Carrier und der Touristikverkehre und für den Interkontinentalverkehr vernünftigerweise geboten ist, Flugverkehr von 5:30 bis 23:30 Uhr zuzulassen. Auszugehen ist hierbei von der Verkehrsfunktion des Flughafens Berlin Brandenburg als einzigem Verkehrsflughafen für die Hauptstadt Berlin und die Metropolregion Berlin-Brandenburg.
    Anders als bei der Festlegung der Schutz- und Entschädigungsgebiete durfte das MIL für die Regelung des Flugbetriebs die Lärmbetroffenheiten auf der Grundlage von parallelen An- und Abflugrouten ermitteln. Die DFS hatte zwar darauf hingewiesen, dass die Abflugrouten bei unabhängigen Abflügen von parallelen Bahnen um mindestens 15° divergieren sollen. Der Flugbetrieb wird jedoch nicht für bestimmte Flugrouten geregelt, sondern für einen Flughafen an einem bestimmten Standort mit einer bestimmten Siedlungsstruktur in seiner Umgebung. Die Betriebsregeln sollen grundsätzlich auch bei geänderten Flugrouten Bestand haben. Abflugrouten, die um bis zu 15° nach Norden oder nach Süden abknicken, würden zwar teilweise andere Gebiete betreffen als parallele Abflugstrecken; diese Gebiete wären jedoch nicht oder jedenfalls nicht erheblich dichter besiedelt. Die Veränderungen der Lärmbetroffenheiten bleiben in einem Unsicherheitsbereich, der bei der Regelung des Flugbetriebs ohnehin mitgedacht werden muss. Dass um mehr als 15° abknickende, zu größeren Betroffenheiten führende, Abflugstrecken festgelegt werden, brauchte das MIL ausgehend von den Erklärungen der DFS nicht in Betracht zu ziehen.


    Der Ausgleich, den das MIL zwischen den Verkehrsinteressen und den Belangen der Anwohner vorgenommen hat, hält sich im Rahmen des der Exekutive zustehenden Gestaltungsspielraums. Für die Nachtkernzeit hat es - der Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts folgend - Starts und Landungen grundsätzlich verboten und nur eng begrenzte Ausnahmen zugelassen. Es hat das grundsätzliche Nachtflugverbot darüber hinaus auf die Zeit von 23:30 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 5:30 Uhr erstreckt. Dieser Schutz der Nachtruhe macht es vertretbar, den Lärmschutz bis 23:30 Uhr und ab 5:30 Uhr weitgehend hinter den Verkehrsinteressen zurücktreten zu lassen. Auch in diesen Zeitsegmenten muss das Schutzkonzept eines Abschwellens des Fluglärms bis zum Beginn der Kernzeit und eines Anschwellens nach dessen Ende jedoch weiter durchgeführt werden; selbst die Stunde von 22:00 bis 23:00 Uhr darf nicht als bloße Verlängerung des Tagflugbetriebs angesehen werden. Die Nachtverkehrsprognose hat einen abnehmenden Trend der Flugbewegungen vom Ende des Tages zur Nachtkernzeit hin ergeben; vor diesem Hintergrund durfte das MIL von einer weitergehenden Beschränkung des Nachtflugbetriebs absehen. Sollte sich die erste Nachtstunde entgegen der Verkehrsprognose zu einer Stunde entwickeln, in der die Fluglärmbelastung in der Regel größer ist als in den Abendstunden, wären die Anwohner rechtlich nicht schutzlos, denn das MIL hat sich den nachträglichen Erlass von Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm vorbehalten.
    Soweit die Klagen auf weitergehenden passiven Schallschutz und eine weitergehende Entschädigung für die Beeinträchtigung der Außenwohnbereiche gerichtet waren, haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt. Das MIL hatte sich zuvor u.a. verpflichtet, nach der erstmaligen Festlegung der Flugrouten durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die bisher festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete insgesamt neu auszuweisen; die Nebenbestimmungen zu den bereits festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebieten bleiben hiervon unberührt. Damit hat das MIL entsprechende Bedenken des Gerichts ausgeräumt.


    BVerwG 4 A 4000.09, 4000.10 und 4001.10 - Urteile vom 13. Oktober 2011

    Am Hauptstadtflughafen BBI/BER wird es kein komplettes Nachtflugverbot geben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen der Anrainer-Gemeinden zurückgewiesen und bestätigte die geplante Regelung. Danach sind am Großflughafen in Schönefeld zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr durchschnittlich 77 Starts und Landungen erlaubt, maximal 103. Die Kläger forderten, dass das dazwischen geltende Nachtflugverbot auch auf die Randzeiten ausgedehnt wird - das Gericht wies dieses Anliegen nun ab.


    Anlässlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erklärt der Vorsitzende der CDU Großbeeren, Dirk Steinhausen:
    „Diese Entscheidung ist eine herbe Niederlage. Die Schutzbedürfnisse der Anliegergemeinden wurde nicht ausreichend berücksichtigt. Wir müssen jetzt in den kommunalen Gremien das Urteil bewerten und die weiteren Schritte festlegen.
    Das Gericht mahnte zwar verbesserte Schallschutz an, es wird sich aber zeigen, wie der Flughafen mit den Vorgaben umgeht. Bisher hat er zu wenig gemacht. Unser Bürgermeister hat Recht, wenn er das Urteil als Katastrophe bezeichnet.
    Der Norden des Landkreises Teltow-Fläming trifft es jetzt richtig hart. Wir sollten im Rahmen der Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden sehen, wie wir gemeinsam vorgehen.“


    Die Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V. besteht aus den Gemeinden: Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren, Zeuthen, Ludwigsfelde und Schulzendorf vertreten durch die Bürgermeister und getragen durch die politischen Gremien der Mitgliedergemeinden.


    Steinhausen weiter:
    „Auch die nächsten Schritte sind klar: 1.) Urteil des Bundesverwaltungsgericht: Abwegen und sehen, was wir, die politische Ebene, noch für Möglichkeiten haben 2.) Flugroutenfestsetzung: Prüfen und Abwegen, sobald die Routen rechtsverbindlich festgesetzt sind und 3.) Über die Fluglärmkommission weiterhin den Druck auf den Flughafen erhöhen zur Umsetzung von Maßnahmen, die einzig und allein in der Verantwortung der Flughafen GmbH liegen. Das Stichwort ist hier „Betriebsregime“. Hier gibt es immensen Möglichkeiten, die zu einer Lärmreduzierung führen können, die bisher aber der Flughafen nicht umsetzen will. Wichtig bleibt, dass wir gemeinsam weiter machen.“
    -- Mit freundlichen Grüßen
    Dirk Steinhausen
    -Vorsitzender des CDU Gemeindeverbandes Großbeeren-
    Bahnhofstrasse 6 A
    15831 Diedersdorf
    Fax +49 3379 202244
    Fon +49 3379 208969
    Mobil +49 172 2960091
    www.cdu-grossbeeren.de
    http://www.cdu-grossbeeren.de/www.dirk-steinhausen.de

    „Es ist euer Flughafen, der Flughafen der Bürger von Brandenburg, und nicht der irgendwelcher Großkapitalisten“, so hallten die Worte von Ministerpräsident Platzeck bei der denkwürdigen Anti-Nachtflug-Demonstration am 29. August 2011 vor der Potsdamer Staatskanzlei. Sie haben sich festgebrannt im Gedächtnis der Bürger, die der Landesvater damit sogleich in die Haftung für spätere Betriebsverluste des Mammutprojekts nahm und denen er androhte, dass er ein Nachtflugverbot von
    22 bis 6 Uhr für den Hauptstadtflughafen nie unterschreiben werde.


    „Nun soll also Schönefeld u n s e r Flughafen sein, für den wir Lärm und Abgase ertragen und unsere Lebensqualität opfern müssen, aber bei dem wir nicht entscheiden dürfen, wie er betrieben wird?“ fragt MATTHIAS SCHUBERT, Vorsitzender der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V., und fügt direkt hinzu: „Auf diese Art der Teilhabe verzichten wir!“ Dieser Flughafen, so SCHUBERT weiter, zerstöre mit seinem Betriebskonzept und seinen an Großmannssucht erinnernden Ausbauplänen nicht nur die nachhaltigen Entwicklungschancen einer riesigen Region im Süden der Hauptstadt. Zur Durchsetzung einer der Planfeststellung zuwider laufenden Expansionspolitik verwehre er den Bürgern auch noch gesetzlich verbriefte Rechte auf Information und Akteneinsicht.


    Im Streit um den Zugang zu solchen Informationen aus der Planungsphase, die im Zusammenhang mit den derzeitigen intensiven juristischen Auseinandersetzungen um die Flugverfahren und die Planfeststellung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) stehen, hat der Berliner Rechtsanwalt PHILIPP HEINZ, der mehrere Klagen - auch für Kleinmachnower, Rangsdorfer und Zeuthener – gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem BVerwG führt, nun beim zuständigen Verwaltungsgericht Cottbus eine einstweilige Anordnung gegen die Flughafengesellschaft beantragt.
    Es gebe gravierende Hinweise, dass den im Planfeststellungsverfahren beteiligten öffentlichen Stellen bereits vor Planfeststellung klar war, dass die als Abwägungsgrundlage festgelegten geraden Flugrouten für die tatsächlich beabsichtigten Kapazitätsanforderungen niemals würden umgesetzt werden können. Trotzdem seien die damit verbundenen Folgen gänzlich neuer und weitaus größerer Lärmbetroffenheiten wider besseres Wissen verschwiegen und Bürger rechtsmissbräuchlich um ihre Rechte gebracht worden. “Es gibt einen sehr weitgehenden Anspruch auf Akteneinsicht bei
    umweltrelevanten Vorgängen. Der Anspruch besteht gerade auch gegenüber Privatgesellschaften, wenn sie – wie es bei der Flughafengesellschaft der Fall ist – von der öffentlichen Hand kontrolliert werden,“ klärt Rechtsanwalt HEINZ auf. „Der Flughafen darf dieses Recht auf Information und Transparenz nicht verwehren! Er will Akteneinsicht aber nur soweit zulassen, wie die Informationen ohnehin öffentlich auslagen oder auch über andere Stellen bereits jetzt zugänglich sind. Das ist völlig unzureichend!” kritisiert der Chef der Rangsdorfer BI, ROBERT NICOLAI.


    Kleinmachnow, den 12.10.2011
    V.i.S.d.P.:
    Matthias Schubert, Tel.: 0151 40133961

    Erst vor zwei Tagen forderte die FBI im Zusammenhang mit der Freiflug-Affäre von Air Berlin ein sofortiges Planungs-Moratorium für die Müggelseeroute bis die Vorwürfe von spiegel online entkräftet seien. Die Fluggesellschaft Air Berlin hatte in der Sitzung der Fluglärmkommission (FLK) vom 28. März 2011 für den Überflug der Müggelseeregion votiert, fand dafür keine Mehrheit in der mehrheitlich aus Bürgermeistern und Landkreisvertretern zusammengesetzten Runde. Siehe
    Freiflug-Affäre von Air Berlin: FBI fordert sofortiges Planungs-Moratorium für Müggeelseeroute bis Vorwürfe von spiegel online entkräftet sind : Friedrichshagener Bürgerinitiative


    Nun bestätigt sich, dass die seit Jahren defizitäre Air Berlin nicht nur ausgewählte Promis und Geschäftspartner kostenlos befördert hat sondern auch Bundestagsabgeordnete, wie verschiedene Medien heute berichten.


    Korruption: Air Berlin beschenkte Abgeordnete | Wirtschaft - Frankfurter Rundschau


    Luftverkehr: Air Berlin hat Abgeordnete beschenkt - Wirtschaft - Tagesspiegel


    Ein Unternehmen wie Air Berlin,
    das massiv und zum eigenen Vorteil auf das politische Geschehen um den künftigen Hauptstadtflughafen „Willy Brandt“ Einfluss nimmt,
    das dort planfeststellungswidrig mit Unterstützung der Landesregierungen von Berlin und Brandenburg ein Asien-Drehkreuz einrichten will und
    das beim Bundesverwaltungsgericht gegen Nachtflugbeschränkungen klagt, täte gut daran, die geheime Umsonst-Flieger-Liste sofort offenzulegen, so Michael Lippoldt von der BI Kleinmachnow.
    Sollte sich herausstellen, dass unter den beschenkten Promis nicht nur solche aus "Wirtschaft, Sport, Kultur und Unterhaltung“, sondern auch solche aus Politik, Verwaltung und den Medien seien, dann wäre das am Ende auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft. “Je schneller die Liste auf dem Tisch liegt, umso besser,” meint Matthias Schubert, Vorsitzender der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten, und pocht auf Transparenz.


    „Diese Art von Annehmlichkeiten für Abgeordnete sind der Nährboden für spätere Lobbyaktivitäten“, kritisiert Christian Humborg (Transparency International Deutschland) und fordert vom Bundespräsidenten Aufklärung.


    Deutschlandweit wehren sich Bürgerinitaitven vehement gegen den zügellosen Ausbau des Luftverkehrs und die Aufweichung des Nachtflugverbots zu Lasten der Gesundheit von Millionen Bürgern. Vor dem Hintergrund des in wenigen Tagen erwarteten Urteils zur Nachtschutzklage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhält die Air Berlin Affäre ihre besondere Brisanz.



    Friedrichshagener Bürgerinitiative
    Mitglied im Bündnis Südost
    "Müggelsee ist überall - Berliner und Brandenburger reichen sich die Hände"

    Am 21. Oktober 2011, 19:00 Uhr führt die Bürgerinitiative „Unser Großbeeren“ gemeinsam mit der Gemeinde Großbeeren eine Informationsveranstaltung in der Mehrzweckhalle Großbeeren durch. Intention ist es dabei, einen aktuellen und umfassenden Sachstand zur Thematik Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) zu geben.

    “Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern aufzeigen, mit welchen Belastungen sie mit Inbetriebnahme des BER ab Mitte nächsten Jahres zu rechnen haben“, so Jürgen Kath, Mitbegründer der BI „Unser Großbeeren“.
    „Es ist an der Zeit, die Bürgerinnen und Bürger endlich einmal wach zu rütteln“, so Kath weiter. Leider sind immer noch sehr viele Menschen der Meinung, dass es schon nicht so schlimm werden wird.
    Wir hingegen sehen es ganz anders, stecken wir doch tiefer in den Irrungen und Wirrungen des Flughafenprojekts und erkennen bereits jetzt die vermehrt aufziehenden dunklen Wolken am Horizont, die unsere Gesundheit und vor allem Ruhe stark gefährden wollen. Und dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren.

    Noch ist ein wenig Zeit. Die Messen sind noch nicht gesungen. Bis zum 16. Januar 2012 wird das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) in einer Rechtsverordnung die Flugrouten festlegen, welche aber nicht auf Dauer festgeschrieben sind, so dass sie bei begründetem Bedarf verändert werden können.
    Mit Spannung blicken wir auf den 13. Oktober 2011. An diesem Tag wird das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig eine richtungweisende Erklärung zur Nachtflugregelung am BER abgeben.

    Ob ein uneingeschränktes Nachtflugverbot am BER in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr, welches die Bemühungen von Herrn Wowereit und Herrn Platzeck - ein internationales Drehkreuz mit bis zu 40 % Umsteigern zu installieren, zum Scheitern bringen wird - kommt, wird sich zeigen.
    Wir geben die Hoffnung nicht auf und setzen unser ganzes Vertrauen in die Unabhängigkeit der Gerichte.


    Da die Politik - unabhängig von der Entscheidung des Gerichtes - jederzeit das Nachtflugverbot zwischen 22:00 und 06:00 Uhr beschließen kann, werden wir weiterhin mit der Volksinitiative für das uneingeschränkte Nachtflugverbot kämpfen!


    Um Ihnen am 21. Oktober 2011 im Rahmen der Informationsveranstaltung Einblicke in die verzwickten Verfahren zu geben und darüber hinaus umfassende und greifbare Informationen zukommen zu lassen, haben wir uns prominente Verstärkung, allen voran, Herrn Ahlgrimm, Bürgermeister der Gemeinde Großbeeren und Mitglied in der Fluglärmkommission (FLK) mit ins Boot geholt.
    Er wird in seinem Vortrag Hauptaugenmerk auf die Sitzungen der FLK und deren Empfehlungen sowie auf das Verfahren und die Beschlüsse seitens des Bundesverwaltungsgerichtes (BverwG) Leipzig zur Nachtflugregelung legen und abschließend eine persönliche Bewertung und Einschätzung - gerade für unsere Gemeinde abgeben.
    Außerdem werden Sie Matthias Schubert, Mitglied in der BI Kleinmachnow zum Thema „Planfeststellungsbeschluss: Täuschung und Realität“, Frau Dr. med. Franziska Borkenhagen vom Bündnis SÜDOST zum Thema: „Gesundheitliche Folgen von Dauerlärmbelastung, vor allem für Kinder“ sowie die Bürgerinitiative „Unser Großbeeren“ zum Thema:„Geplante Flugrouten und die Folgen für Großbeeren“ mit Informationen versorgen.

    Die Moderation der Veranstaltung wird Markus Sprißler von der Bürgerinitiative aus Großbeeren übernehmen.
    Sie haben zum Abschluss der Veranstaltung die Möglichkeit, gezielt Fragen zu stellen. Info- und Protestmaterial werden an unserem Infostand für Sie bereitgehalten. An diesem wird sich auch das „Spendenschwein“ befinden, welches sich über die eine oder andere finanzielle Zuwendung freuen würde, so Kerstin Petrasch, Mitglied in der BI Großbeeren.

    Setzen Sie gemeinsam mit uns - mit einer vollen Halle ein klares und unmissverständliches Zeichen für das Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr und gegen ein internationales Drehkreuz am BER.