Kleinmachnow: Volksentscheid Tegel

  • Mit der Bundestagswahl haben die Berlinerinnen und Berliner auch in den betroffenen Bezirken Spandau und Reinickendorf mit deutlicher Mehrheit für die Offenhaltung Tegels gestimmt. Eine Offenhaltung Tegels ist aber nur mit der Zustimmung Brandenburgs in der PlaKO, dem obersten Gremium der gemeinsamen Landesplanung, möglich. MATTHIAS SCHUBERT, Sprecher des Volksbegehrens für ein strenges Nachtflugverbot – des ersten erfolgreichen Volksbegehrens in Brandenburg -, dessen Umsetzung aber bislang vom Berliner Senat blockiert worden ist, und Vorsitzender der BI Kleinmachnow gegen Fluglärm, forderte die Landesregierung Brandenburgs auf, nur dann der Aufweichung des in § 19 Abs. 11 LePro (Landesentwicklungsprogramm) verankerten Single-Konzepts zugunsten Tegels zuzustimmen, wenn Berlin im Gegenzug einem Nachtflugverbot von 22-6 Uhr am BER zustimmt. Die Gemeinsame Landesplanung dürfe nur dann zugunsten der Offenhaltung Tegels geändert werden, wenn gleichzeitig ein sog. Landesplanerisches Nachtflugverbot für den BER in der Landesplanung verankert werde. Zur Begründung verweist SCHUBERT auf die politischen Festlegungen, die in Brandenburg bestehen. Dort gebe es sowohl einen Landtagsbeschluss für strikte Nachtruhe am BER (vgl. Landtags-Drucksache 5/7525) wie auch einen Parteitagsbeschluss der SPD, der Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke zwinge, jetzt rasch auf Müller zuzugehen, um ein landesplanerisches Nachtflugverbot für den BER zu verankern.


    Kleinmachnow, den 25.9.2017 V.i.S.d.P.: Matthias Schubert 0151 40133961