Gemeinsame Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB)

  • Erneut ist die Flughafengesellschaft FBB vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dazu verurteilt wurden, legitime Schallschutzansprüche der BER-Anwohner endlich anzuerkennen. Konkret ging es bei der mündlichen Verhandlung am 3. Juli 2018 um drei musterhafte Klagen von Bürgern, die von vielen Betroffenen solidarisch finanziert und vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und dem Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) unterstützt wurden. Kompetent und engagiert vertreten wurden die Kläger von Frau Rechtsanwältin Franziska Heß, die schon 2013 den von der FBB praktizierten Billigschallschutz gekippt hatte.




    Der 6. Senat des OVG Berlin-Brandenburg verpflichtete die FBB, in den Wohngebäuden der Kläger die angeblich zu kleine Wohnküche, eine Wohndiele und einen Wohn-Wintergarten in das Schallschutzprogramm einzubeziehen. Zudem hat der Senat einem laut FBB angeblich zu niedrigen Kinderzimmer im Spitzdach eines Einfamilienhauses Schallschutz zugesprochen, weil es die Vorgaben der aktuellen Bauordnung des Landes Brandenburg erfüllt. Hinsichtlich niedriger Räume stellte das Gericht zudem klar, dass geringfügige Unterschreitungen der zulässigen Raumhöhe durch nachträgliche Einbauten, um Beispiel einen Fußbodenaufbau, die Schutzwürdigkeit des Raumes und damit den Anspruch auf Schallschutz nicht beeinträchtigen.




    Dazu erklärt der 1. Vizepräsident des VDGN, Peter Ohm: „Es ist bezeichnend, dass wieder einmal ein Gerichtsurteil notwendig war, um die FBB zur Anerkennung der im Planfeststellungsbeschluss verbrieften Schallschutzansprüche der betroffenen BER-Anlieger zu zwingen. Erneut wurde von der FBB Steuergeld für kostspielige Gerichtsverfahren aus dem Fenster geworfen. Das ergangene Urteil hat große Bedeutung für Tausende von gleichgelagerten Fällen, bei denen die Betroffenen bisher bei der FBB auf eine Mauer des Widerstands und der Arroganz getroffen sind. Wir fordern von der FBB deshalb, dass sie auch in diesen Fällen jetzt schnell und ohne juristische Winkelzüge im Sinne der OVG-Urteile entscheidet. Für die Betroffenen ist das Urteil ein deutliches Signal, die sogenannten Anspruchsermittlungen der FBB kritisch zu hinterfragen und die Beratungsangebote von VDGN und BVBB zu nutzen.“




    Christine Dorn, Vorsitzende des BVBB sagt zum Urteil: „Die Richter des Oberverwaltungsgerichtes bestätigten unsere Rechtsauffassung, dass die Flughafengesellschaft die Anträge der Anwohner auf baulichen Schallschutz für niedrige Wohnräume, kleine Wohnküchen sowie Wohnwintergärten bisher rechtswidrig abgelehnt hat. Sie stellten damit unter anderem klar, dass die FBB nicht als das bessere Bauamt auftreten darf, sondern die aktuelle Brandenburger Bauordnung bei der Schallschutzgewährung anwenden muss und auch bei sogenannten nachträglichen Einbauten, wie zum Beispiel Parkettfußböden die Räume schützen muss. Das ist ein schöner Erfolg für die Bürger, der zeigt, dass die Anwohner, die sich einzeln nicht gegenüber der FBB durchsetzen konnten, in der Sache obsiegen können, wenn sie sich zur Durchsetzung ihrer Rechte solidarisch zusammenschließen. Es ist allerdings ein Armutszeugnis für die Politik und die Behörden, dass wiederum erst ein Gericht helfen musste, weil alle Anhörungen, Sonderausschuss-Sitzungen, Dialogforen, und Vollzugshinweise nicht zu rechtskonformem Handeln der FBB geführt haben."




    Rechtsanwältin Franziska Heß ist mit den Entscheidungen sehr zufrieden:„Das OVG Berlin Brandenburg hat sich in höchst intensiver Weise mit den gestellten rechtlichen und fachlichen Fragen auseinandergesetzt und ist im Ergebnis unseren Argumenten weitgehend gefolgt. Für viele Anwohner ist nun endlich Klarheit geschaffen, für welche Räume sie passive Schallschutzmaßnahmen von der Flughafengesellschaft fordern können. Denn die Urteile haben Vorbildwirkung für das gesamte Schallschutzprogramm. Nun kommt endlich wieder Bewegung in das teils festgefahrene Schallschutzprogramm!“