Die Bürgerinitiativen rund um den Flughafen BER bestehen auf der Umsetzung des erfolgreichen Volksbegehrens für das landesplanerische Nachtflugverbot am Flughafen BER. Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr ist für die Bürgerinitiativen und die 106.000 UnterstützerInnen des Volksbegehrens nicht verhandelbar. Es geht hierbei um ein Mindestmaß an Schutz der Gesundheit aller BER Anwohner.
Der Flughafen BER ist gegen den Willen der Brandenburger Politik und BürgerInnen am falschen Standort gebaut worden. Gegen jede Vernunft, gegen jeden fachlichen Rat und ohne Not haben Berlin und der Bund, als verantwortungslose Gesellschafter, sich für den ungeeigneten Standort mit den meisten Lärm- und Schadstoffbetroffenen entschieden. Zurecht fordern die zukünftigen BER Betroffenen von der neuen Landesregierung die vollständige Umsetzung des erfolgreichen Volksbegehrens für ein landesplanerisches Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Ein Plan für die Umsetzung des Volksbegehrens muss sich im Koalitionsvertrag für die kommende Brandenburger Landesregierung wiederfinden.
Die vorherige Landesregierung von SPD und Linken hat bei der Umsetzung des Volksbegehrens versagt. Die Brandenburger GRÜNEN sollten nicht, wie die Berliner GRÜNEN 2016, bei möglichen Koalitionsverhandlungen ihre Forderung nach dem Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr am Flughafen BER für ihre Teilhabe an der Macht über Bord werfen. Auch die Brandenburger CDU soll bei Ihrer Aussage, dass sich die nächste Landesregierung an die politisch getroffene Zusage zum Volksbegehren gebunden sei, standhaft bleiben.
Laut Gesellschafterbeschluss vom 8.8.2019 (Pressemitteilung der FBB) soll die Flughafen-gesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) prüfen lassen, ob sich unter Beibehaltung der bestehenden Betriebspflicht am BER innerdeutsche Flüge zwischen 5 Uhr und 6 Uhr vermeiden lassen. Was bei diesem nebulös formulierten Beschluss herauskommen soll, ist den Bürgerinitiativen nicht verständlich (Beschlussvorschlag der Gesellschafterversammlung der FBB).
Was von der Brandenburger SPD versucht wird als Entgegenkommen für die lärmgeplagten BER Anwohner zu verkaufen, ist in Wahrheit der Kniefall vor den sogenannten Billig Airlines und der misslungene Versuch, die BER Anwohner hinters Licht zu führen: Es gibt und wird auch zukünftig zwischen 5 und 6 Uhr aufgrund der Nachtflugverbote an den für Berlin relevanten deutschen Flughäfen und der Flugdauer von mindestens einer Stunde, keine innerdeutschen Landungen in Berlin geben. Dies als Teilumsetzung des Volksbegehrens Nachtflugverbot zu verkaufen, zeugt von Unkenntnis oder Unwillen der Politik, das Volksbegehren umzusetzen.
Auch die Konzentration des nächtlichen Flugverkehrs in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr auf eine Start- und Landebahn (DROps), ist kein Ersatz für das landesplanerische Nachtflugverbot, weil dies die Verdoppelung des Lärms für die dann jeweils Betroffenen bedeuten wird. Zumal durch den geplanten Weiterbetrieb von Schönefeld (Double-Roof Betrieb) das DROps Verfahren überhaupt nicht anwendbar ist.
Nachtflüge sind in Berlin und Brandenburg nicht gewollt und schaden den Anwohnern – Faktencheck
Am Flughafen Schönefeld kann derzeit noch rund um die Uhr geflogen werden. Der Flughafen Schönefeld verzeichnet sinkende Passagierzahlen. Der Flughafen Tegel hat ein Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr und verzeichnet außergewöhnliches Passagierwachstum. Die Zahlen finden sich im Geschäftsbericht der FBB von 2018 und in der Landtagsdrucksache 6/11975.
Das zeigt, dass für die BerlinerInnen und BrandenburgerInnen keinen Bedarf für Nachtflüge gibt. Die BürgerInnen haben bereits mit den Füßen für das Nachtflugverbot von 23 Uhr bis 6 Uhr abgestimmt.
V.i.S.d.P.: Markus Sprißler
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