Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr anlässlich der Tagung der Fluglärmkommission am 9. März 2020
„Anstatt die Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden gegeneinander auszuspielen und nächtliche Flugrouten hin und her zu schieben, muss die Ursache des nächtlichen Fluglärms beseitigt werden. Seit Februar 2013 fordern wir wiederholt die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg aus, das erfolgreiche Brandenburger Volksbegehren für das Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr am Flughafen BER umzusetzen.“, erklärt Markus Sprißler der Sprecher des ABB anlässlich der erneuten Diskussionen zu den nächtlichen Flugrouten in der Fluglärmkommission am 9. März 2020.
Nächtlicher Fluglärm schadet der Gesundheit, daher fordert das Bundesumweltamt das Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr für stadtnahe Flughäfen. Für den Flughafen BER triff dies in besonderem Maße zu: Der Flughafen BER wurde unbestritten am falschen Standort gebaut.
„Bis zur Umsetzung des Nachtflugverbots von 22 Uhr bis 6 Uhr am Flughafen BER fordern wir alle Berliner, Brandenburger und Gäste auf, auf ihre Mitmenschen Rücksicht zu nehmen und nicht mehr nachts zu fliegen. Sie haben es in der Hand.“, fordert er abschließend.
Über das Aktionsbündnis Berlin Brandenburg (ABB)
Das Bündnis Berlin-Brandenburg für ein lebenswertes Berlin – Brandenburg (ABB) ist ein Zusammenschluss von Berliner und Brandenburger Bürgerinitiativen. Das ABB wendet sich gegen den durch den Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) verursachten Fluglärm und die durch den Flugverkehr verursachten gesundheitsschädlichen Folgen. Wir sind der Auffassung, dass Schönefeld für einen Flughafenneubau der falsche Standort war und ist. Deswegen darf der Flughafen BER nur so betrieben werden, wie er geplant und genehmigt worden ist, insbesondere darf er wegen seiner unmittelbaren Stadtnähe nicht zu einem internationalen Drehkreuz ausgebaut werden. Zum Schutze der unmittelbar angrenzenden Wohnbevölkerung und aller Menschen in Berlin und Brandenburg muss ein uneingeschränktes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr gelten.
V.i.S.d.P.: Markus Sprißler