BVBB: Die Auseinandersetzungen um den Nachtflug am BER treten in eine neue Phase

  • Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Entscheidung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes zur Regelung des Nachtflugs am Flughafen Frankfurt/Main treten die Auseinandersetzungen zum Nachtflug am BBI/BER in eine neue Phase.


    Wenn die schriftliche Begründung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes zur Nachtflugklage (angekündigt für den 4. April 2012) gegen die von der Landesregierung Hessen genehmigten Nachtflüge am Flughafen Frankfurt/Main hergibt, was die mündliche Verhandlung (Leipzig 13./14.03.2012) aussagt, dann ist es auch um die Nachtflugregelung am BER Schönefeld geschehen, erklärte die BVBB Vorsitzende Astrid Bothe.


    Vor dem Hintergrund der massiven Bürgerproteste in Frankfurt, dem öffentlichen Druck des Umweltbundesamtes aus Gründen des Gesundheitsschutzes Nachtflüge zwischen 22:00 und 6:00 Uhr zu verbieten, der vom BVBB und Bürgerinitiativen eingereichten Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung der Nachtflugregelung am BBI/BER Schönefeld, „entwickelt“ das Gericht seine Rechtsposition zum Nachtflugschutz der Bevölkerung offenbar in Richtung Flugverbote in der Nacht (22:00 und 6:00 Uhr).


    Im Gegensatz zur Entscheidung, nach der am BER bis praktisch 23:30 Uhr uneingeschränkt und dann bis 0:00 Uhr eingeschränkt geflogen werden darf, erklärt das Gericht nun, dass am Flughafen Frankfurt/Main um 23:00 Uhr Schluss sein muss und es zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr und zwischen 5:00 und 6:00 Uhr nicht zu einer „Ballung von Flügen“ kommen darf.
    Der Senat sieht hier bereits 150 Flüge als äußerst kritisch.
    Der Vorsitzende Richter Rubel begründet diese Weiterentwicklung der Rechtssprechung so: “…es gebe keinen Automatismus dafür, dass wirtschaftliche Belange gegen über den Bedürfnissen von Anwohnern auf Lärmschutz überwögen...“


    Diese sich so entwickelnde Rechtssprechung muss sofort Konsequenzen für die Nachtflugregelung am BER haben. Der BVBB fordert darum die für die Nachtflugregelung verantwortliche Landesregierung von Brandenburg auf, ihre Position zur schweren bewussten Störung der Nachtruhe sofort aufzugebnen und ein Nachtflugverbot am BER zwischen 22:00 und 6:00 Uhr durchzusetzen. Falls Ministerpräsident Platzeck (SPD) und die Landtagsfraktionen von SPD und Linke sich hier unwillig zeigen und so die Gesundheit von Hunderttausenden Menschen mehrerer Generationen gefährden, werden der BVBB und die Bürgerinitiativen zu allen Mitteln greifen, um ein Nachtflugverbot am BER durchzusetzen.


    Vorab, so erklärte die BVBB Vorsitzende, haben wir unsere Anwälte (Grawert & Partner) beauftragt, in die Rechtsprüfung einzutreten, um festzustellen, wie wir sofort nach Vorlage des schriftlichen Frankfurt – Urteils reagieren können. Zudem lassen wir jetzt auch prüfen, ob mit einer Nachtflugregelung, für die das Flughafengesellschaft-Aufsichtsratsmitglieds, Ministerpräsident Platzeck und der Flughafengesellschaft-Aufsichtsratsvorsitzende, der Regierende Bürgermeister Wowereit (beide SPD) die Verantwortung tragen, der strafrechtliche Tatbestand der Körperverletzung vorliegt.
    Es muss auch in Berlin und Brandenburg Schluss damit sein, dass aus wirtschaftlichen Gründen Menschen krank gemacht werden dürfen und - im Gegensatz zu anderen Regionen mit besserem Schutz - die Menschen hier damit als zweitklassig deklassiert werden.
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    Kristian-Peter Stange
    BVBB-Pressesprecher
    Fon 030-65942439