Hauptstadtflugafen verweigert Akteneinsicht: Kleinmachnower legen Beschwerde ein

  • Beschwerde gegen den Beschluss das Verwaltungsgerichts Cottbus, Kleinmachnower Fluglärmbetroffenen Akteneinsicht bei der Flughafengesellschaft zu verwehren, hat Rechtsanwalt PHILIPP HEINZ jetzt fristgerecht beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Seit nunmehr fünf Monaten weigert sich die Flughafengesellschaft, den Zugang zu ihren Planungsakten zu öffnen.


    „Die Zeit drängt,“ erläutert MATTHIAS SCHUBERT, Vorsitzender der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V., „denn die Klagen von Kleinmachnower Bürgern gegen den Planfeststellungsbeschluss sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 3./4. Juli dieses Jahres mündlich verhandelt werden. Dazu wollen wir auf für uns wichtige Dokument zugreifen, die der Flughafen unter Verschluss zu halten versucht.“ Anwalt PHILIPP HEINZ fügt hinzu, dass das Bundesverwaltungsgericht wegen der Verzögerung durch das Verfahren in Cottbus den Klägern eine Fristverlängerung für ihre abschließenden Schriftsätze bis Anfang April eingeräumt hat.


    Auf so viel Verständnis hoffen die Kleinmachnower nun auch beim Oberverwaltungsgericht in Berlin. Sie brauchen die Akteneinsicht, um im Kampf gegen den „unmenschlichen Standort Schönefeld“ (Manfred Stolpe) zu obsiegen, dessen Planfeststellungsgenehmigung nach Einschätzung vieler mit Täuschung und Betrug behaftet ist, ergänzt BI-Sprecher MICHAEL LIPPOLDT.


    Kleinmachnow, den 15.3.2012
    V.i.S.d.P.:
    Matthias Schubert, 0151 40133961