Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow: Flughafen Zürich-Kloten: Europäischer Gerichtshof bestätigte das vom Bundesverkehrsministerium verfügte Nachtflugverbot

  • Am 7. März 2013 lehnte der Europäische Gerichtshof in letzter Instanz eine Klage der Schweiz gegen das vom Bundesverkehrsministerium im Jahr 2003 einseitig per Rechtsverordnung für den süddeutschen Raum festgesetzte, für Anflüge auf den nur 15 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt gelegenen Flughafen Zürich-Kloten geltende Nachtflugverbot ab.


    Diese seit 2003 geltende Rechtsverordnung verfügt, dass der süddeutsche Luftraum an Werktagen zwischen 21 und 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr nicht von Flugzeugen mit der Destination Zürich-Kloten durchflogen werden darf.


    Ortwin Baier, Bürgermeister der zukünftig am schwersten von Lärm und Abgasen des Flughafens BER betroffenen Brandenburger Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, äußerte sich zu diesem Ereignis wie folgt:


    „Herr Ramsauer, nächtlicher Fluglärm macht krank, nicht nur in Süddeutschland, sondern überall! Wann werden Sie endlich zum Schutz der Nachtruhe der zehntausenden Anwohner des zukünftigen Flughafens BER aktiv? Oder spielen diese Menschen für Sie keine Rolle, weil sie keinen bayerischen Personalausweis haben?
    Die 25.700 Bürger meiner Brandenburger Heimatgemeinde leben, wohnen und schlafen nicht etwa zwanzig oder fünfundzwanzig, sondern aufgrund der politischen Fehlentscheidung für einen nachweislich ungeeigneten Flughafenstandort gerade einmal drei bis vier Kilometer vor den westlichen Köpfen der beiden zukünftigen Start- und Landebahnen des BER.


    Diese Menschen leben direkt vor den Mündungen zweier Kanonen, die ab Eröffnung dieses fehlgeplanten Flughafens 365 Tage im Jahr infernalischen, krankmachenden Lärm auf sie feuern werden.


    Ich appelliere deshalb an Sie, sich aktiv in die Auseinandersetzung um die Ausweitung des BER-Nachtflugverbots auf die volle gesetzliche Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr einzuschalten und sich gegen jede Änderung des § 29 Absatz 2 Fluglärmschutzgesetz des Bundes, demzufolge die Nachtruhe der Menschen in besonderem Maße zu schützen ist, auszusprechen.“


    Ortwin Baier
    Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow