BER - Falscher Standort

  • Das OVG-Urteil vom 19.9.2013 bezüglich der Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gegen die Lärmbelastung der Ortsmitte der Gemeinde durch die festgelegten Flugrouten, die in der Gerichtsverhandlung geführten Argumentationen, die durch das Urteil hervorgerufenen Reaktionen und die sich abzeichnenden Konsequenzen haben einmal mehr gezeigt, dass der falsche Standort Ursache des Problems ist und Flugrouten, Nachtflugregelungen und Betriebsregime immer nur zu einer Verteilung der Lärmbelastungen auf andere Betroffene führen, nie aber zu einer Lösung des Problems …


    Durch die Entscheidung, dass Starts von der Nordbahn nachts zwischen 22 und 6 Uhr in einer Nordabkurvung über Mahlow-Nord und Waldblick erfolgen müssen, was den Kernbereich von Blankenfelde-Mahlow und Diedersdorf entlastet, führt zu neuen Schwerstbetroffenen in Mahlow-Nord und Waldblick und zu neuen stark Betroffenen in Lichtenrade sowie den Ortsteilen Birkholz, Kleinbeeren, Heinersdorf und Großbeeren der Gemeinde Großbeeren.


    Dazu hat die DFS (Deutsche Gesellschaft für Flugsicherung GmbH) für die Route 5 bereits Alternativen ausgearbeitet, die in den beiden von der DFS favorisierten Alternativen (2 und 4) aus „Sicherheitsgründen“ eine weite Kurve bei der Rückkurvung auf die Route 4 zum Überfliegen des Überflugpunktes DB241 westlich zwischen Großbeeren und Ludwigsfelde und somit ein direktes Überfliegen der OT Birkholz, Kleinbeeren und Großbeeren vorsieht.


    Die Bürger in diesen Ortsteilen sind deswegen besonders betroffen, weil der Lärmpegel zwar hoch ist, aber nicht über der Unzumutbarkeitsgrenze liegt, deren Überschreitung rechtlich von Bedeutung ist und zu Schallschutz¬maßnahmen an den Häusern berechtigt.


    Denjenigen, die glauben, diese über Großbeeren führende Route würde aufgrund des OVG-Urteils nur nachts geflogen, werden enttäuscht werden, da das Urteil sich nur deswegen auf die Nachtzeit beschränkt, weil DFS-Berechnungen für den Tag noch nicht vorlagen. Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow will deswegen auch Revision einlegen und ein weitergehendes Urteil auch für die Tagzeit beim BVervwG in Leipzig erlangen.


    Was bedeutet das für Großbeeren?


    Diedersdorf gehört nachts nicht mehr zu den Meistbetroffenen und kann die Hoffnung haben, nach einem Urteil des BVerwG auch tagsüber nicht mehr zu den Meistbetroffenen zu zählen. Schallschutzmaßnahmen würden dann nicht erfolgen.


    Die Bürger aller Ortsteile der Gemeinde Großbeeren sind nachts und tags stark Betroffene, weil sie unter dem Lärmteppich der Flugroute 5 in den von der DFS neu ausgewiesenen und favorisierten Alternativen 2 oder 4 liegen und in Flughöhen zwischen 600 m und 1.500 m überflogen werden.


    Wir rufen deswegen alle Mitbürger in Großbeeren auf, sich an den Demonstrationen und Aktivitäten gegen den falschen Standort und für ein striktes Nachtflugverbot von 22 und 6 Uhr zu beteiligen.


    Man kann versuchen, Flugrouten und das Betriebsregime des Flughafens unter Lärmgesichts-punkten zu optimieren, meist wird dadurch nur eine andere Verteilung erreicht, die Ursache des Lärms, der falsche Standort und die Flugbewegungen über dicht besiedeltem Gebiet werden damit nicht beseitigt.