Urteil Nachtflug Schönefeld: Planfeststellung hat Mist gebaut

  • Die jetzt veröffentlichten Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Nachtflugregelung am künftigen Haupstadtflughafen „Willy Brandt“ in Schönefeld bestätigen: Der Planfeststellung liegen unrichtige Flugrouten zugrunde. Mit der Grobplanung vom 30. März 1998 und den danach verwendeten geraden Abflugrouten hätten sich die verantwortlichen Stellen nicht begnügen dürfen.
    „Berechtigte Interessen korrekt abgewogen, wie Berlins Regierender Wowereit meint? Von wegen!“, lauten die Kommentare im Kreis der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V.. MATTHIAS SCHUBERT, Vorsitzender der BI, räumt zwar ein, dass die Leipziger Bundesrichter trotzdem die Erheblichkeit der unrichtigen Sachverhaltsermittlung für die Abwägung zum Planergänzungsbeschluss für Schönefeld in Frage stellen, allerdings nur für die Abwägung hinsichtlich der Betriebsregelung Nachtflugverbot. „Wir dürfen gespannt sein, ob diese Relativierung auch bei der in Leipzig noch anhängigen Prüfung der Standortentscheidung selbst genauso vorgenommen wird“. Jedenfalls habe die Brandenburger Landesregierung jetzt schwarz auf weiß bescheinigt bekommen, „dass sie Mist gebaut hat“, interpretieren die Aktivisten die Aussage der Richter. Es stimme eben nicht, dass bei der Planung von Schönefeld "alles nach Recht und Gesetz erfolgt sei", wie Ministerpräsident Platzeck am 4. November 2011 bei einer Besprechung in der Staatskanzlei gegenüber den Bürgermeistern und Initiativsprechern der Gemeinden Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf geäußert habe. Denn das BVerwG stellt ausdrücklich fest, dass die Planungsbehörde nicht von parallelen Abflugstrecken ausgehen durfte (Randnummer 155 des Urteils).


    MATTHIAS SCHUBERT meint, allein schon wegen dieses vom BVerwG festgestellten schwerwiegenden Fehlers, der – wäre er rechtzeitig aufgedeckt worden – dem von Anfang an hart umstrittenen Vorhaben endgültig den Garaus gemacht hätte, erwachse für die Politik eine moralische Verpflichtung gegenüber der von diesem Fehler betroffenen Bevölkerung, zu deren Schutz unverzüglich ein strenges Nachtflugverbot anzuordnen. Auch ein Nachtfluverbot von 22 bis 6 Uhr würde selbstverständlich vor dem BVerwG Bestand haben, ist sich SCHUBERT sicher (vgl. Randnummer 186 des Urteils und 199 mitte). Die Drehkreuzpläne müssten ebenfalls schleunigst in der Versenkung verschwinden. „Die Planfeststellung Schönefeld ist so grottenschlecht, dass sich solche Ausbaufantasien verbieten.“


    Kleinmachnow, den 17.1.2012
    V.i.S.d.P.:
    Matthias Schubert
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