Bürgerinitiative „Unser Großbeeren“ führt am 10. Februar 2012 eine Inhouse Demo in Schönefeld durch!

  • Am 10. Februar 2012 führt die BI „Unser Großbeeren“ in der Zeit von 18.30 bis 20.30 eine Inhouse Demo im Terminal A in Schönefeld durch. Wir möchten mit dieser Aktion gegen einen weiteren Ausbau des Flughafens Berlin- Brandenburg (BER) in Richtung einer dritten Start- und Landebahn demonstrieren, so Ute Szenkler. Der Flughafen wurde im Planfeststellungsverfahren mit zwei Start- und Landebahnen geplant und nicht mit drei oder auch vier. Die Diskussionen um eine Erweiterung des BER müssen endlich beendet werden. Den Bürgerinnen und Bürgern in der Region noch mehr Lärm zu muten zu wollen, als ohnehin schon vorgesehen, ist nicht hinnehmbar.
    Außerdem möchten wir mit der Demonstration erneut für ein absolutes Nachtflugverbot in der Zeit von 22.00- 06.00 Uhr kämpfen. Aus unserer Sicht ist die Haltung der Landesregierung zum Nachtflug am BER, die sich nach wie vor hinter dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus Oktober 2011 versteckt, nicht mehr tolerierbar. Es gibt keinen Bedarf für einen Nachtflug, wie die repräsentative und durch den Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) initiierte tns emnid Umfrage vom 24. August 2011 eindrucksvoll unterstreicht.


    siehe Grafik (Quelle: BVBB)


    Demnach wollen ca. 90 % der Befragten nachts nicht fliegen. Es ist an der Zeit und gleichzeitig eine einmalige Chance für die Landesregierung in Brandenburg, im Verbund mit den anderen Bundesländern die Initiative in Richtung eines bundesweiten Nachtflugverbotes, wenn man es schon nicht auf Landesebene bewirken möchte oder kann, anzuschieben.
    Bundesweit bewegen die Themen Nachtflug und geplante Flughafenerweiterungen viele tausend Menschen. Menschen, die für ihre Gesundheit und Lebensqualität aktiv eintreten. Es brennt mittlerweile an sämtlichen Flughafenstandorten innerhalb Deutschlands, egal ob in München, Frankfurt oder auch Schönefeld.
    Eine Änderung des Lutfverkehrsgesetzes (LuftVG), in dem ein Nachtflugverbot, angelehnt an die im Landesimmisionsschutzgesetz (LImschG) unter § 10 niedergeschriebene Nachtruhe in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr, gesetzlich fixiert wird, ist aus unserer Sicht unabdingbar. Herr Platzeck nutzen Sie die Chance und stoßen Sie die Initiative auf Bundesebene an. Sollten Sie es nicht tun, dann werden wir es, die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg, stellvertretend, an entsprechender Position für Sie übernehmen.