Der BVBB und 13 Bürgerinitiativen aus Berlin und Brandenburg reichen Verfassungsbeschwerde ein

  • Gegen die mit Urteil vom 13.10.2011 durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig verfügte Nachtflugregelung am künftigen Flughafen BER in Schönefeld hat eine Klagegemeinschaft aus 13 Bürgerinitiativen unter Führung des BVBB fristgemäß Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Die Klage wurde finanziell durch eine beispielhafte solidarische Mittelaufbringung aller in der Klagemeinschaft beteiligten Bürgerinitiativen ermöglicht.


    Die Beschwerde wird von 34 betroffenen Berliner und Brandenburger Bürgern geführt.
    Sie richtet sich gegen die Verletzung des Anspruchs der Kläger auf ausreichendes rechtliches Gehör, da das Bundeverwaltungsgericht wesentliche Sachvorträge der Kläger nicht berücksichtigt hatte. Insbesondere hatte das Gericht die von den Klägern angemeldeten Bedenken und Gutachtenvorträge gegen die sachliche Richtigkeit der Prognosen des Nachtflugbedarfs ignoriert.


    Im Kern richtet sich Beschwerde gegen die Verletzung des Art. 2 Abs.2 GG, da nach der Entscheidung des BVerwG beim Vorliegen angeblich plausibler Gründe für den Nachtflugbetrieb eine konkrete Abwägung mit den klägerischen Belangen nicht stattgefunden hat.


    Das Gericht hat nach Auffassung der Kläger wirtschaftlichen Belangen bzw. dem Profitstreben des staatlichen Unternehmens Berliner Flughäfen Vorrang vor den grundgesetzlich garantierten Schutzansprüchen der Menschen auf körperliche Unversehrtheit, Gesundheit und Schutz des privaten Eigentums eingeräumt.


    Darüber hinaus wird eine Verletzung der staatlichen Schutzpflichten dahingehend geltend gemacht, dass bei der Flugroutenproblematik die bewiesene fehlerhafte Planung und öffentliche Ausweisung der staatlichen Flughafengesellschaft und damit der Prognose der Behörde durch das Bundesverwaltungsgericht als unerheblich angesehen wurde. Das Gericht begründete seine Ansicht damit, dass räumliche und Siedlungsstrukturelle Wirkungen bei den zu erwartenden Flugrouten mit denen der ursprünglich angenommenen Flugrouten vergleichbar wären.
    Das Bundesverwaltungsgericht vertrat die Auffassung, dass es auf die konkret zu erwartende Betroffenheiten nicht mehr ankommen würde.


    „Die Hoffnungen Hunderttausender betroffener Menschen aus Berlin und Brandenburg richten sich darauf, dass das skandalöse menschenfeindliche Unrechtsurteil des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichtes, den Anwohnern des Flughafens, der wie mittlerweile von allen Politikern zugegeben, an einem völlig ungeeigneten Standort inmitten von Siedlungsgebieten gebaut wurde, eine Nachtruhe von nur 5 Stunden zuzubilligen und damit eine Nonstop-Verlärmung von 19 Stunden am Tag zuzumuten, kassiert wird.“ sagt die Vorsitzende des Bürgervereins Brandenburg-Berlin e.V. Astrid Bothe.


    Kristian-Peter Stange
    BVBB-Pressesprecher
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