Aktionsgemeinschaft „Ohne Schallschutz – Nachtflugverbot!“

  • Stark vom Fluglärm betroffene Bürger in den Ortsteilen Blankenfelde, Bohnsdorf, Schulzendorf und Mahlow haben die Planfeststellungsbehörde im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) aufgefordert, sicherzustellen, dass Kinderzimmer und kombiniert genutzte Wohn- und Schlafräume sofortigen Schallschutz entsprechend dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss erhalten.
    Da nicht zu erwarten ist, dass der Flughafen den berechtigten Forderungen der Bürger nachkommt, ist das MIL mit einem Antrag aufgefordert worden, den Planfeststellungsbeschluss bezogen auf den Nachtflug zeitlich befristet zu widerrufen.


    Die Planfeststellungsbehörde hat selbst zugegeben, dass es seit Mai 2011 darüber informiert worden ist, dass der Flughafen ein fehlerhaftes Schutzniveau ansetzt und hat ihn allerdings erst im Dezember 2011 aufgefordert, tätig zu werden. Nach wie vor ist der Flughafen Schönefeld nicht bereit, willens und offensichtlich auch nicht in der Lage, Bürger ausreichend vor Fluglärm zu schützen. Damit verhält er sich rechtswidrig, denn im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2006 ist festgehalten, dass die Bürger vor Aufnahme des Flugbetriebs vor Fluglärm zu schützen sind.


    In den Anträgen, die die Bürger beim MIL eingereicht haben, ist dokumentiert, dass die Räume mit ca. 10 dB(A) höhere Schalldämmwerten zu schützen sein müssten.
    Damit wird auch die Behauptung des Flughafenchefs Prof. Schwarz, 5-6000 Wohneinheiten könnten gar nicht geschützt werden, als vorgeschobene Schutzbehauptung entlarvt. Jedes der hoch belasteten Grundstücke kann durch passive Schallschutzmaßnahmen geschützt werden – allerdings ist der finanzielle und technische Aufwand wesentlich höher als der Flughafen angesetzt hat.


    Wie bereits der VdGN (Verband dt. Grundstücksnutzer) und der VUV (Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs) betont haben, muss der bewussten Täuschung der Bürger durch den Flughafen Einhalt geboten werden.
    Die Vorsitzende des VUV, Frau Christine Dorn, sagt:
    „Es kann nicht sein, dass Bürger, deren Grundstücke im Entschädigungsgebiet Außenwohnbereich liegen und durch Fluglärm hoch belastet werden, nur mit einem Schalldämmlüfter geschützt werden sollen. Ohne den notwendigen Schallschutz darf es nicht möglich sein, den Nachtflugbetrieb aufzunehmen.“


    Der Flughafen und die beauftragten Ingenieurbüros sind für den massiven Vertrauensverlust in der Bevölkerung verantwortlich, da sie nicht bereit sind , die seit langem bekannten Missstände zu verändern. Daran hat offenkundig auch das neue Team, das „Schallschutzkommunikation“ betreiben soll, nichts geändert. Etwaige Schadensersatzansprüche von Luftverkehrsgesellschaften hat der Flughafen selbst zu verantworten. Kurz vor Eröffnung steht der Flughafenchef vor einem selbst verursachten Scherbenhaufen.


    Für die Bürger der Aktionsgemeinschaft „Ohne Schallschutz - Nachtflugverbot!“


    Jörg Pohland
    Gerhard Kalinka