Volksbegehren „Nachtflugverbot“

  • Pressemitteilung des Landesabstimmungsleiters Nr. 01/12 vom 18.04.2012:


    Landesabstimmungsleiter: Eintragungsfrist erstmals 6 Monate
    Durchführung nach geänderten Vorgaben des Volksabstimmungsgesetzes


    Potsdam – Am 4. Juni beginnt die sechsmonatige Eintragungsfrist zum Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER), die am 3. Dezember 2012 endet. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper veröffentlichte heute (18. 4.) in Potsdam im Amtsblatt für Brandenburg die Fristen und den vollständigen Text des Volksbegehrens. „Mit diesem Volksbegehren wenden wir erstmals die im Februar dieses Jahres vom Landtag geänderten Vorgaben des Volksabstimmungsgesetzes an“, kündigte Küpper an.


    Der Landtag verlängerte darin u. a. die Eintragungsfrist für Volksbegehren von vier auf sechs Monate und erweiterte die Eintragungsberechtigung auf alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr. Neben der Eintragung in eine amtliche Liste ist auch die briefliche Eintragung – analog zur Briefwahl – möglich. Dazu muss ein Eintragungsschein bei der zuständigen Abstimmungsbehörde beantragt werden. Zuständig ist die Abstimmungsbehörde in der Gemeinde, in der man wohnt. Küpper: „Die örtlichen Abstimmungsbehörden haben sich auf das neue Verfahren intensiv vorbereitet. Sie werden rechtzeitig über die Auslegungsorte der amtlichen Eintragungslisten, Öffnungszeiten und das Verfahren zur Beantragung eines Eintragungsscheines informieren.“


    Für das Volksbegehren hat Landesabstimmungsleiter Küpper 3.600 Eintragungslisten vorbereiten lassen. Jede Liste enthält den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter. Unterstützer tragen sich in die Liste mit ihrem vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum ein und bekunden das mit ihrer Unterschrift und dem Datum der Unterschriftsleistung. Eine Eintragung ist nur in dieser Vollständigkeit gültig. Eintragungsberechtigte müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Führerschein) ausweisen.


    Insgesamt sind rund 2,14 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger eintragungsberechtigt. Für das Zustandekommen des Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig.


    Weitere Informationen wie der Text des Volksbegehrens, die gesetzlichen Grundlagen, der Terminkalender und die Kontaktdaten der Kreisabstimmungsleiter sind im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters veröffentlicht:
    http://www.wahlen.brandenburg.


    Der Landesabstimmungsleiter
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