Lärmschutz Schönefeld ABB-SPRECHER SCHUBERT: ”LANDESREGIERUNG VON ALLEN GUTEN GEISTERN VERLASSEN!”

  • Was ist bloß in Brandenburg los, fragen sich immer mehr der vom Fluglärm jetzt und in Zukunft betroffenen Menschen im Land. In der nach dem Desaster der Eröffnungsverschiebung sowieso schon völlig außer Kontrolle geratenen Flughafenpolitik macht Verkehrsminister Vogelsänger ohne Not einen neuen Kriegsschauplatz auf. Statt den verharmlosend von Flughafengeschäftsführer Schwarz als Klarstellungsantrag deklarierten Anschlag auf die verbrieften Lärmschutzansprüche der Schwerstbetroffenen abzulehnen, schickt sich der Minister an, dazu ein Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss in Gang zu setzen. “Das kann und darf so nicht funktionieren”, ist sich MATTHIAS SCHUBERT, Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg, sicher.


    Bei der Sondersitzung das Landtags-Infrastrukturausschusses am 17. Januar 2012 wegen der massiven Vollzugs-Defizite bei den zwingend bereits zum Betriebsbeginn des Flughafens vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen hat Vogelsänger als zuständiger Landesminister noch bekräftigt, dass seine Regierung an den Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses festhält: “Die
    Auflagen sind eindeutig!”, erklärte Vogelsänger vor laufenden Kameras und Mikrofonen.


    Wie eindeutig die Auflagen sind, könne jeder auf S. 105 des Planfeststellungsbeschlusses Flughafen Schönefeld nachlesen, erläutert SCHUBERT. Dort heißt es wörtlich:


    „5.1.2 Allgemeiner Lärmschutz
    1) Für Wohnräume, Büroräume, Praxisräume und sonstige nicht nur vorübergehend betrieblich genutzte Räume in der Umgebung des Flughafens sind geeignete Schallschutzvorrichtungen vorzusehen. Die Vorrichtungen haben zu gewährleisten, dass durch die An- und Abflüge am Flughafen im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten.“


    „Wer hieran Hand anlegen will, muss von allen guten Geistern verlassen sein“, meint SCHUBERT. Er betrachtet die Forderungen des Flughafens als absolut indiskutabel. Jedes Eingehen darauf käme einer Kriegserklärung an die eigene Bevölkerung gleich. „Der Maximalwert von 55 dB(A), der in Ziff.
    5.1.2 „Allgemeiner Lärmschutz“ verankert ist, darf nicht überschritten werden, nicht ein einziges Mal.“ Und dafür gebe es Gründe: „Denn wer mit List und Tücke einen Flughafen in so dicht besiedeltes Gebiet baut, muss dann im Betrieb auch mit den entsprechenden Auflagen leben!“ Das sollte auch die Opposition bedenken, und nicht wie die CDU im Landtag vorschnell den
    Plänen der Flughafenmanager hinterherlaufen, indem diese sich ohne Not auf ein Änderungsverfahren zur Planfeststellung einlässt, das es zur Aufweichung des Lärmschutzes nicht geben kann und nicht geben darf.


    Der Flughafen als Vorhabenträger habe Zeit genug gehabt, gegen die Planfeststellung zu klagen. Die Informationen und die Akten dazu hätte er sich nicht zusammenzusuchen brauchen. „Der Flughafen hat jedoch schuldhaft alle Fristen dafür verstreichen lassen,“ so SCHUBERT.


    Kleinmachnow, den 7.6.2012
    V.i.S.d.P.:
    Matthias Schubert, Tel.: 0151 40133961