PM Kleinmachnow: Staatliche Flugroutentäuschung ist nicht mehr zu leugnen

  • „Einen Sieg haben wir schon errungen, und das gibt uns Mut, weiter zu kämpfen,“ ruft MICHAEL LIPPOLDT, Sprecher der Bürgerinitiative Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V., am Vorabend der Urteilsverkündung noch einmal in Erinnerung. Denn das höchste deutsche Verwaltungsgericht habe in der mündlichen Verhandlung am 3. Juli 2012 zu den Klagen und Beweisanträgen aus Kleinmachnow, Rangsdorf und Zeuthen als wahr unterstellt, dass der für den neuen Hauptstadtflughafen „Willy Brandt“ in Schönefeld geplante unabhängige Parallelbetrieb nur mit um mindestens 15° divergierenden lugrouten realisiert werden kann. Und dies – so die Bundesrichter – sei der Planfeststellungsbehörde und damit dem verantwortlichen Ministerium, der Deutschen Flugsicherung und der damaligen Flughafenplanungsgesellschaft bekannt gewesen.


    „Wie das Urteil zu den Klagen am 31. Juli 2012 auch ausfallen mag, um das Faktum einer Planfeststellung auf der Basis falscher Flugrouten kommt niemand mehr herum,“ so LIPPOLDT. Deshalb müsse es rechtliche Konsequenzen geben. Für die Kläger und Hunderttausende von Mitbetroffenen, die mit ihren Familien demnächst unter Fluglärm und Abgasen zu leiden hätten, bestätigt die rotokollerklärung des Bundesverwaltungsgerichts die Flugroutentäuschung, mit der sich die Länder Brandenburg und Berlin sowie der Bund als dritter Miteigentümer und Betreiber des Hauptstadtflughafens die Genehmigung für den unmenschlichen Flughafenstandort Schönefeld (Ministerpräsident Manfred Stolpe) „erschlichen“ haben. „Die Wirkung dieser Protokollerklärung der Leipziger Richter ist für uns wie die eines Passierscheins zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe, falls dies nach dem Urteil am 31. Juli notwendig sein sollte,“ zeigt sich LIPPOLDT zuversichtlich. Dazu müsse zunächst aber die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen und analysiert werden.


    Kleinmachnow ist eine Gemeinde, die von den gegenüber der Planfeststellung Schönefeld drastisch abweichenden Flugrouten mit am schwersten betroffen ist. Kleimachnow war die Teilnahme am Planfeststellungsverfahren jedoch verweigert worden, weil nach den Planungen dort kein Flugzeug hätte fliegen dürfen. Nachdem dieser “Betrug” durch die Veröffentlichung des “Herberg-Schreibens” am 10.12.2010 aufgeflogen ist, haben die Gemeinde und einige Bürger Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben. Morgen wird in Leipzig das Urteil gesprochen.


    Kleinmachnow, den 30.7.2012
    V.i.S.d.P.: Michael Lippoldt 01577 3161715